# taz.de -- „Sächsische Separatisten“ vor Gericht: „Meine Einstellung ist rechts und ich bin national“
> Beim zweiten Prozesstag in Dresden beteuert der mutmaßliche Rädelsführer
> Jörg S. seine Unschuld. Die Verteidiger sehen einen politischen
> Schauprozess.
(IMG) Bild: Ein Angeklagter zu Prozessbeginn
Was Jörg S. sagen möchte, hat er vorab niedergeschrieben und auf mehreren
Seiten ausgedruckt. „Ich stell mich hin, da sieht mich jeder“, sagt der
mutmaßliche Rädelsführer [1][der „Sächsischen Separatisten“], während er am
Montagmittag zu einem Redepult in der Mitte des Gerichtssaals läuft. Im
Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden ist der 24-Jährige der erste
Angeklagte, der sich einlässt. „Meine Einstellung ist rechts und ich bin
national“, beginnt S. nach kurzem Räuspern. Aber anders als in der Anklage
behauptet, sei er komplett unschuldig.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und den anderen sieben Mitangeklagten vor,
Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein. Sie hätten ein
„hochverräterisches Unternehmen“ gegen die Bundesrepublik vorbereitet,
paramilitärische Übungen betrieben und sich auf ethnische Säuberungen von
Gebieten in Ostdeutschland vorbereitet. Rassismus und Antisemitismus seien
treibend für die etwa 20 Mitglieder gewesen. Unter anderem nahmen sie an
einem Häuserkampftraining teil.
An diesem Montag, dem zweiten Prozesstag in Dresden, erklärte Jörg S., er
sei schon früh an Militärischem interessiert gewesen. Außerdem habe er sich
mit Überlebenstraining auf einen Katastrophenfall „welcher Art auch immer“
vorbereitet. Das habe aber keine politische Komponente gehabt, sagt S. und
räuspert sich erneut. Zwar habe er Sympathien für die Neonazipartei Freie
Sachsen und in Gedanken mit militanten, rassistischen Theorien gespielt.
Aber er glaube nicht, dass ein Bürgerkrieg bevorstehe oder eine Revolution
in Deutschland möglich sei.
Jörg S. sei sich sicher gewesen, immer legal gehandelt zu haben. Gemeinsam
mit seiner Freundin zog er nach Polen, auf der Suche nach einem Job. „Ich
war froh, Deutschland endlich verlassen zu können“, erklärt S.
## Unpolitischer Häuserkampf
Das Häuserkampftraining sei ihm per Chat angeboten worden. Unwissentlich
hatte er mit einem mutmaßlichen FBI-Agenten geschrieben, der später die
deutschen Behörden informierte. Das Training habe zu den beruflichen Plänen
von Jörg S. im Sicherheitssektor gepasst, weshalb er zugesagt habe. Weil es
mit mehr Leuten „mehr Spaß“ mache, schrieb er den Mitgliedern der
„Überlebensgruppe“, ob sie mitmachen wollen. Um Terror sei es aber nicht
gegangen. Für Deutschland schon gar nicht, sagt der rechts-nationale Jörg
S. „Ich möchte mit Deutschland nichts zu tun haben.“
Während Jörg S. wieder zu seinem Platz geht, klopfen die
Verteidiger:innen rhythmisch auf ihre Tische. 19
Rechtsanwält:innen vertreten die acht Beschuldigten, einer lässt sich
von fünf verteidigen, die anderen von zwei. Am ersten Prozesstag,
vergangenen Freitag, hatten die Verteidiger:innen noch beantragt, die
Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Mittlerweile scheint sie ihnen
selbst wichtig.
## „Die müssen Angst haben“
Noch vor der Aussage von Jörg S. traten am Montagvormittag nacheinander
sieben Verteidiger an das Redepult. Das Mikrofon knackte, dann ging es in
scharfem Ton los. Die Ermittlungen seien überzogen, Kontakte zwischen den
Angeklagten konstruiert, Begriffe falsch übersetzt oder an den Haaren
herbeigezogen. Vom Namen „Sächsische Separatisten“ hätten einzelne
Mandanten erst aus den Medien erfahren. Wandern, vorlaute Chatgruppen, mehr
sei nicht gewesen. Die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft überschreite die
rechtlichen Grenzen aus politischen Gründen, heißt es.
Konkret macht das etwa Dubravko Mandic. Der Anwalt vertritt mit vier
Kollegen den AfD-Politiker Kurt Hättasch. Die Bundesanwaltschaft versuche,
durch Prozesse die „deutsche Opposition“, also [2][die AfD, mit Gewalt in
Verbindung zu bringen]. „Sie sollten sich was schämen“, warf Mandic der
Bundesanwaltschaft vor. Aus dem Bereich der Zuschauer:innen bekam er
Beifall. „Ja“, rief eine Frau. Als die Bundesanwaltschaft vom Gericht
forderte, die Zwischenruferin festzustellen, spottete Mandic: Ein Ja sei
keine strafbare Handlung.
Bei einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag machte Mandic deutlich,
warum er diese konfrontative Strategie verfolgt. Er glaube, die
Richter:innen seien beauftragt, die Angeklagten zu verurteilen. Mandic
sehe nur eine Chance, um sie davon abzuhalten: „Die müssen im Grunde
genommen Angst haben, dass sie selbst verfolgt werden.“ Zu einem anderen
Zeitpunkt, etwa wenn die AfD regiert, würde der Prozess „juristisch anders“
bewertet.
Zum Redaktionsschluss am Montag war der Prozesstag noch nicht zu Ende. Es
sind noch 66 weitere Prozesstage geplant.
26 Jan 2026
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## AUTOREN
(DIR) David Muschenich
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