# taz.de -- Prozess wegen Koran-Verbrennung: Grenzen des Protests
> In Hamburg stehen zwei Protestierende vor Gericht, die bei einer Demo
> einen Koran verbrannt haben sollen. Der Richter stellt das Verfahren ein.
(IMG) Bild: Anlaufpunkt für Proteste gegen die Mullah-Herrschaft im Iran: Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster,
Es ist eher leer im Zuschauerraum des Hamburger Landgerichts, dabei war der
Prozess extra dorthin verlegt worden, weil Saal 288 viel Platz bietet und
zusätzliche Sicherheitskontrollen. Aber die Öffentlichkeit und auch die
Presse interessiert sich mehr für die neuesten Windungen im Entführungsfall
Block als für die Frage, ob das Verbrennen eines Korans den öffentlichen
Frieden stört.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft Jasmin M. und Reza K. laut Anklage
„die Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen“ vor, weil sie bei einer Demo
vor der [1][Blauen Moschee] aus einem Koran Seiten herausgerissen und
anschließend verbrannt haben sollen. Doch sie weigern sich, deshalb eine
Strafe zu zahlen.
Ginge es nach den Anwälten, gäbe es heute gar keine Verhandlung. Der Anwalt
von Reza K. gibt eine lange Erklärung ab und stellt drei Anträge. Darin
beanstandet er, dass die Ermittlungen gegen M. und K. erst aufgenommen
worden seien, nachdem das iranische Generalkonsulat „ein ernsthaftes,
sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter“ gefordert hatte.
Ähnliches hatte die Anwältin der Hamburger Schura, des Rates der
islamischen Gemeinden der Stadt, verlangt und an die Stimmung nach der
Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in Dänemark erinnert. Dagegen
habe der Polizeibericht direkt nach der Demonstration vor der Blauen
Moschee vermerkt, es habe keine besonderen Vorkommnisse gegeben.
## Wann ist der öffentliche Frieden gestört?
Dann wird es juristisch gesprochen noch grundsätzlicher: M. und K. sind
aufgrund [2][Paragraf 166 des Strafgesetzbuches] angeklagt: Der stellt das
Beschimpfen von religiösen Bekenntnissen oder Glaubensgemeinschaften unter
Strafe, wenn es auf eine Weise geschieht, die „geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören“.
Das sei viel zu vage formuliert, um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit
zu rechtfertigen, kritisiert der Anwalt von Reza K., ein schmaler
grauhaariger Mann in blau-weißem Hemd. Er fordert, dass zunächst die
Verfassungskonformität von Paragraf 166 geprüft wird – was das Verfahren
gegen seinen Mandanten in eine sehr ferne Zukunft verlegen würde.
Leider ist im Zuhörerraum kaum etwas davon zu verstehen. Dort haben sich,
wenn man ihre Mimik und die kurzen Einwürfe richtig deutet, ein paar
Sympathisant:innen der Angeklagten versammelt, aber auch ein
Jurastudent, der extra aus dem Ruhrgebiet angereist ist, weil er zu
Paragraf 166 promoviert.
Später wird er in einer Pause auf dem Flur sagen, dass er Muslim sei und
dass er es an manchen Stellen nicht einfach finde, seine Gefühle aus der
juristischen Betrachtung herauszuhalten. Und dass er es gut finde, dass der
Vorsitzende das Verfahren immer wieder auf die Sachebene bringe, es gehe
schließlich hier doch darum, wie man in der deutschen Demokratie
zusammenlebe und nicht um den Iran.
Jasmin M., Exiliranerin, lange dunkle Haare, enges Outfit und sorgfältig
geschminkt, bestreitet, dass sie gewusst habe, dass das Buch, das drei
Männer vor ihr auseinander rissen, ein Koran war. Es sei ein
arabischsprachiges Buch gewesen, übersetzt die Dolmetscherin und M. sei
ohnehin mit ihrer Rede befasst gewesen. Sie habe den Bericht einer jungen
Kurdin vorgelesen, die von IS-Männern vergewaltigt wurde, die zudem ihren
Vater und Bruder töteten.
Das Gericht lässt ein Video zeigen, auf dem M. ihre Rede hält, ihre Stimme
ist laut und leidenschaftlich und das ist sie auch im Gericht. „Der Koran
bedeutet für uns das Gesetzbuch, aufgrund dessen unsere Schwestern und
Brüder hingerichtet werden“, sagt sie. „Ich bin eine Ex-Muslimin. Ich habe
den Koran nicht zerrissen, aber ich bestätige diese Aktion zu hundert
Prozent. Würden Sie dieses Buch akzeptieren?“, fragt sie den Richter.
„Ich bin nicht hier, um Fragen zu beantworten“, erwidert der. Er möchte
stattdessen wissen, warum M. kein anderes Mittel für ihren Protest wählte,
eines, das mutmaßlich auf weniger [3][religiöse Empfindlichkeit gestoßen
wäre]. „Religiöse Gefühle sind nicht das Schutzgut des Paragrafen 166“,
entgegnet ihr Anwalt.
Die blaue Moschee war am 6. August 2022, als M. dort eine von vielen
Protestdemos organisierte, schon lange umstritten. Der Verfassungsschutz
nannte die Moschee ein Propagandainstrument des iranischen Regimes. Viele
forderten ihre Schließung – aber erst zwei Jahre später verbot das
Bundesinnenministerium den dazugehörigen Verein.
Jasmin betont immer wieder, dass es ihr genau darum gegangen sei: um die
Schließung der Blauen Moschee, den Kampf gegen einen politisch
instrumentalisierten Islam und nicht um den Islam an sich. Sonst hätte sie
ja vor allen Moscheen der Stadt protestiert. „Nicht alle Muslime sind
Terroristen“, ruft sie. Und dann: „Aber alle Terroristen sind Muslime.“
## Versöhnliche Geste am Rande
Der Richter versucht, anhand des Videos eher Praktisches herauszufinden.
Was haben die Männer gerufen, die den Koran zerrissen haben? „Verdammt sei
der Koran“, übersetzt die Dolmetscherin. Die Anwälte werden grundsätzlich.
„Protest muss weh tun“, sagt M.'s Anwalt. „Natürlich war das eine
Provokation – so wie die Fahnen der iranischen Monarchie. Im Iran führt das
zur Hinrichtung. Aber warum hat es [4][zehn Jahre gedauert, bis die Moschee
geschlossen wurde]?“
Der Richter sagt, dass er auch für diese Frage die falsche Adresse sei.
Stattdessen bittet er den Staatsanwalt und die Anwälte zum Gespräch ohne
Publikum. Danach geht alles sehr schnell: Das Verfahren wird gegen Zahlung
einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt. Ist das ein Erfolg? Es bedeute:
keine Verurteilung, sagt M.'s Anwalt hinterher vor dem Eingang zum Gericht.
Und: Die Angeklagten müssen nur noch ein Viertel des ursprünglichen
Strafbefehls zahlen.
Mindestens so interessant war ein Abschied vorher auf dem Gerichtsflur: Da
haben sich der Jurastudent und ein Unterstützer der Demo zum Abschied die
Hand gegeben. Definitiv ein Beitrag zum öffentlichen Frieden.
19 Jan 2026
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## AUTOREN
(DIR) Friederike Gräff
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