# taz.de -- Prozess wegen Koran-Verbrennung: Grenzen des Protests
       
       > In Hamburg stehen zwei Protestierende vor Gericht, die bei einer Demo
       > einen Koran verbrannt haben sollen. Der Richter stellt das Verfahren ein.
       
 (IMG) Bild: Anlaufpunkt für Proteste gegen die Mullah-Herrschaft im Iran: Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster,
       
       Es ist eher leer im Zuschauerraum des Hamburger Landgerichts, dabei war der
       Prozess extra dorthin verlegt worden, weil Saal 288 viel Platz bietet und
       zusätzliche Sicherheitskontrollen. Aber die Öffentlichkeit und auch die
       Presse interessiert sich mehr für die neuesten Windungen im Entführungsfall
       Block als für die Frage, ob das Verbrennen eines Korans den öffentlichen
       Frieden stört.
       
       Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft Jasmin M. und Reza K. laut Anklage
       „die Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen“ vor, weil sie bei einer Demo
       vor der [1][Blauen Moschee] aus einem Koran Seiten herausgerissen und
       anschließend verbrannt haben sollen. Doch sie weigern sich, deshalb eine
       Strafe zu zahlen.
       
       Ginge es nach den Anwälten, gäbe es heute gar keine Verhandlung. Der Anwalt
       von Reza K. gibt eine lange Erklärung ab und stellt drei Anträge. Darin
       beanstandet er, dass die Ermittlungen gegen M. und K. erst aufgenommen
       worden seien, nachdem das iranische Generalkonsulat „ein ernsthaftes,
       sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter“ gefordert hatte.
       
       Ähnliches hatte die Anwältin der Hamburger Schura, des Rates der
       islamischen Gemeinden der Stadt, verlangt und an die Stimmung nach der
       Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in Dänemark erinnert. Dagegen
       habe der Polizeibericht direkt nach der Demonstration vor der Blauen
       Moschee vermerkt, es habe keine besonderen Vorkommnisse gegeben.
       
       ## Wann ist der öffentliche Frieden gestört?
       
       Dann wird es juristisch gesprochen noch grundsätzlicher: M. und K. sind
       aufgrund [2][Paragraf 166 des Strafgesetzbuches] angeklagt: Der stellt das
       Beschimpfen von religiösen Bekenntnissen oder Glaubensgemeinschaften unter
       Strafe, wenn es auf eine Weise geschieht, die „geeignet ist, den
       öffentlichen Frieden zu stören“.
       
       Das sei viel zu vage formuliert, um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit
       zu rechtfertigen, kritisiert der Anwalt von Reza K., ein schmaler
       grauhaariger Mann in blau-weißem Hemd. Er fordert, dass zunächst die
       Verfassungskonformität von Paragraf 166 geprüft wird – was das Verfahren
       gegen seinen Mandanten in eine sehr ferne Zukunft verlegen würde.
       
       Leider ist im Zuhörerraum kaum etwas davon zu verstehen. Dort haben sich,
       wenn man ihre Mimik und die kurzen Einwürfe richtig deutet, ein paar
       Sympathisant:innen der Angeklagten versammelt, aber auch ein
       Jurastudent, der extra aus dem Ruhrgebiet angereist ist, weil er zu
       Paragraf 166 promoviert.
       
       Später wird er in einer Pause auf dem Flur sagen, dass er Muslim sei und
       dass er es an manchen Stellen nicht einfach finde, seine Gefühle aus der
       juristischen Betrachtung herauszuhalten. Und dass er es gut finde, dass der
       Vorsitzende das Verfahren immer wieder auf die Sachebene bringe, es gehe
       schließlich hier doch darum, wie man in der deutschen Demokratie
       zusammenlebe und nicht um den Iran.
       
       Jasmin M., Exiliranerin, lange dunkle Haare, enges Outfit und sorgfältig
       geschminkt, bestreitet, dass sie gewusst habe, dass das Buch, das drei
       Männer vor ihr auseinander rissen, ein Koran war. Es sei ein
       arabischsprachiges Buch gewesen, übersetzt die Dolmetscherin und M. sei
       ohnehin mit ihrer Rede befasst gewesen. Sie habe den Bericht einer jungen
       Kurdin vorgelesen, die von IS-Männern vergewaltigt wurde, die zudem ihren
       Vater und Bruder töteten.
       
       Das Gericht lässt ein Video zeigen, auf dem M. ihre Rede hält, ihre Stimme
       ist laut und leidenschaftlich und das ist sie auch im Gericht. „Der Koran
       bedeutet für uns das Gesetzbuch, aufgrund dessen unsere Schwestern und
       Brüder hingerichtet werden“, sagt sie. „Ich bin eine Ex-Muslimin. Ich habe
       den Koran nicht zerrissen, aber ich bestätige diese Aktion zu hundert
       Prozent. Würden Sie dieses Buch akzeptieren?“, fragt sie den Richter.
       
       „Ich bin nicht hier, um Fragen zu beantworten“, erwidert der. Er möchte
       stattdessen wissen, warum M. kein anderes Mittel für ihren Protest wählte,
       eines, das mutmaßlich auf weniger [3][religiöse Empfindlichkeit gestoßen
       wäre]. „Religiöse Gefühle sind nicht das Schutzgut des Paragrafen 166“,
       entgegnet ihr Anwalt.
       
       Die blaue Moschee war am 6. August 2022, als M. dort eine von vielen
       Protestdemos organisierte, schon lange umstritten. Der Verfassungsschutz
       nannte die Moschee ein Propagandainstrument des iranischen Regimes. Viele
       forderten ihre Schließung – aber erst zwei Jahre später verbot das
       Bundesinnenministerium den dazugehörigen Verein.
       
       Jasmin betont immer wieder, dass es ihr genau darum gegangen sei: um die
       Schließung der Blauen Moschee, den Kampf gegen einen politisch
       instrumentalisierten Islam und nicht um den Islam an sich. Sonst hätte sie
       ja vor allen Moscheen der Stadt protestiert. „Nicht alle Muslime sind
       Terroristen“, ruft sie. Und dann: „Aber alle Terroristen sind Muslime.“
       
       ## Versöhnliche Geste am Rande
       
       Der Richter versucht, anhand des Videos eher Praktisches herauszufinden.
       Was haben die Männer gerufen, die den Koran zerrissen haben? „Verdammt sei
       der Koran“, übersetzt die Dolmetscherin. Die Anwälte werden grundsätzlich.
       „Protest muss weh tun“, sagt M.'s Anwalt. „Natürlich war das eine
       Provokation – so wie die Fahnen der iranischen Monarchie. Im Iran führt das
       zur Hinrichtung. Aber warum hat es [4][zehn Jahre gedauert, bis die Moschee
       geschlossen wurde]?“
       
       Der Richter sagt, dass er auch für diese Frage die falsche Adresse sei.
       Stattdessen bittet er den Staatsanwalt und die Anwälte zum Gespräch ohne
       Publikum. Danach geht alles sehr schnell: Das Verfahren wird gegen Zahlung
       einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt. Ist das ein Erfolg? Es bedeute:
       keine Verurteilung, sagt M.'s Anwalt hinterher vor dem Eingang zum Gericht.
       Und: Die Angeklagten müssen nur noch ein Viertel des ursprünglichen
       Strafbefehls zahlen.
       
       Mindestens so interessant war ein Abschied vorher auf dem Gerichtsflur: Da
       haben sich der Jurastudent und ein Unterstützer der Demo zum Abschied die
       Hand gegeben. Definitiv ein Beitrag zum öffentlichen Frieden.
       
       19 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] /Gewalt-in-Schweden/!6063407
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
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