# taz.de -- Proteste in Iran: Deutschland für Terrorismus-Einstufung der Revolutionsgarden
> Deutschland wirbt in Brüssel für Sanktionen gegen die iranischen
> Revolutionsgarden. Dabei könnte ein Gerichtsurteil aus Düsseldorf helfen.
(IMG) Bild: Iranische Revolutionsgarden bei einer Zeremonie in Teheran (Februar 2019)
dpa | [1][Die Lage in Iran] befeuert in der EU die Diskussion über eine
mögliche Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als
Terrororganisation. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte in Berlin,
Deutschland setze sich dafür ein, dass darüber Einigkeit erzielt werde.
„Wir sind für die Listung der Revolutionsgarden unter dem
EU-Antiterror-Sanktionsregime“, unterstrich er.
Über eine mögliche Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation
wird in der EU bereits seit Jahren debattiert. Bis zuletzt hatten
allerdings mehrere Mitgliedstaaten Bedenken, und da die Entscheidung
einstimmig getroffen werden muss, war kein entsprechender Beschluss
möglich.
[2][Angesichts der erneuten brutalen Niederschlagung von Protesten in Iran]
steigt nun allerdings der Druck auf die Skeptiker. Den Revolutionsgarden
wird eine Schlüsselrolle dabei vorgeworfen, weil sie als Elitestreitkräfte
auch für die Verhinderung von Putschversuchen zuständig sind.
## Düsseldorfer Urteil könnte Grundlage sein
Als Grundlage für die Listung der Revolutionsgarden könnte nach einer
Analyse des juristischen Dienstes des Rates der EU ein Urteil des
Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 dienen. In dem
Richterspruch war der Auftrag einer staatlichen iranischen Stelle für einen
versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Bochum festgestellt worden.
Damals war ein Deutsch-Iraner wegen Verabredens einer schweren
Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden (Aktenzeichen III-6 StS
1/23).
Vor der Analyse des Urteils durch den juristischen Dienst war von
EU-Stellen immer betont worden, eine Terror-Listung der Elitestreitkräfte
sei derzeit rechtlich nicht möglich, weil es dafür eine nationale
Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde
brauche. Vorbehalte hatte es auch gegeben, weil befürchtet wurde, dass sich
eine solche Entscheidung negativ auf die Verhandlungen über das iranische
Atomprogramm auswirken könnte.
## Listung wäre vor allem symbolischer Schritt
Ein Sprecher der EU-Kommission verwies auch am Montag wieder darauf, dass
die Terror-Listung der Garden vor allem ein symbolischer Schritt wäre.
Grund ist, dass es gegen sie bereits EU-Sanktionen gibt – unter anderem um
die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. So gilt schon
seit langem, dass alle ihre in der EU vorhandenen Vermögenswerte
eingefroren werden müssen und den Garden keine wirtschaftlichen Ressourcen
bereitgestellt werden dürfen.
12 Jan 2026
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