# taz.de -- Proteste in Iran: Deutschland für Terrorismus-Einstufung der Revolutionsgarden
       
       > Deutschland wirbt in Brüssel für Sanktionen gegen die iranischen
       > Revolutionsgarden. Dabei könnte ein Gerichtsurteil aus Düsseldorf helfen.
       
 (IMG) Bild: Iranische Revolutionsgarden bei einer Zeremonie in Teheran (Februar 2019)
       
       dpa | [1][Die Lage in Iran] befeuert in der EU die Diskussion über eine
       mögliche Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als
       Terrororganisation. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte in Berlin,
       Deutschland setze sich dafür ein, dass darüber Einigkeit erzielt werde.
       „Wir sind für die Listung der Revolutionsgarden unter dem
       EU-Antiterror-Sanktionsregime“, unterstrich er.
       
       Über eine mögliche Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation
       wird in der EU bereits seit Jahren debattiert. Bis zuletzt hatten
       allerdings mehrere Mitgliedstaaten Bedenken, und da die Entscheidung
       einstimmig getroffen werden muss, war kein entsprechender Beschluss
       möglich.
       
       [2][Angesichts der erneuten brutalen Niederschlagung von Protesten in Iran]
       steigt nun allerdings der Druck auf die Skeptiker. Den Revolutionsgarden
       wird eine Schlüsselrolle dabei vorgeworfen, weil sie als Elitestreitkräfte
       auch für die Verhinderung von Putschversuchen zuständig sind.
       
       ## Düsseldorfer Urteil könnte Grundlage sein
       
       Als Grundlage für die Listung der Revolutionsgarden könnte nach einer
       Analyse des juristischen Dienstes des Rates der EU ein Urteil des
       Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 dienen. In dem
       Richterspruch war der Auftrag einer staatlichen iranischen Stelle für einen
       versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Bochum festgestellt worden.
       Damals war ein Deutsch-Iraner wegen Verabredens einer schweren
       Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
       von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden (Aktenzeichen III-6 StS
       1/23).
       
       Vor der Analyse des Urteils durch den juristischen Dienst war von
       EU-Stellen immer betont worden, eine Terror-Listung der Elitestreitkräfte
       sei derzeit rechtlich nicht möglich, weil es dafür eine nationale
       Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde
       brauche. Vorbehalte hatte es auch gegeben, weil befürchtet wurde, dass sich
       eine solche Entscheidung negativ auf die Verhandlungen über das iranische
       Atomprogramm auswirken könnte.
       
       ## Listung wäre vor allem symbolischer Schritt
       
       Ein Sprecher der EU-Kommission verwies auch am Montag wieder darauf, dass
       die Terror-Listung der Garden vor allem ein symbolischer Schritt wäre.
       Grund ist, dass es gegen sie bereits EU-Sanktionen gibt – unter anderem um
       die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. So gilt schon
       seit langem, dass alle ihre in der EU vorhandenen Vermögenswerte
       eingefroren werden müssen und den Garden keine wirtschaftlichen Ressourcen
       bereitgestellt werden dürfen.
       
       12 Jan 2026
       
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