# taz.de -- Illegales Steuergeschenk für Bauern: Droht Deutschland ein neues EU-Strafverfahren?
       
       > Der Bund schenkt Bauern mithilfe einer Pauschale Umsatzsteuer in
       > Millionenhöhe. Die EU-Kommission erinnert nun daran, dass sie EU-Recht
       > durchsetzt.
       
 (IMG) Bild: Ein Bauer kehrt seinen Kuhlstall aus. Profitierte auch er von der Pauschalen Umsatzsteuer?
       
       Nachdem Deutschland auf millionenschwere Umsatzsteuerzahlungen von
       [1][Bauern] verzichtet hat, erinnert die Europäische Kommission daran, dass
       sie gegen Verletzungen von EU-Recht vorgeht. Auf die Frage der taz nach
       einem eventuellen Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die
       EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer antwortete eine Sprecherin der Behörde:
       „Die Kommission überwacht regelmäßig die Einhaltung des EU-Rechts und
       leitet bei Bedarf rechtliche Schritte ein.“
       
       Hintergrund ist eine [2][Sonderregel in Deutschland, für die sich
       Agrarunternehmen mit höchstens 600.000 Euro Umsatz] pro Jahr entscheiden
       dürfen: Demnach können sie ihren Kunden pauschal 7,8 Prozent Umsatzsteuer
       berechnen – müssen dieses Geld aber nicht an das Finanzamt weitergeben. Im
       Gegenzug erstattet ihnen der Staat auch keine Umsatzsteuer, die sie selbst
       beim Einkauf zahlen. Diese Pauschalregelung soll den Agrarunternehmen
       Bürokratie ersparen. Für den Staat war sie aber in den vergangenen Jahren
       ein Verlustgeschäft, weil die Pauschallandwirte im Schnitt mehr
       Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben haben.
       
       Der Steuersatz hätte nach Berechnungen des Agrarministeriums von 2021 bis
       2023 durchschnittlich nur 6,1 Prozent betragen dürfen. „In dieser
       Größenordnung entspricht ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher
       Durchschnittssatz einem Umsatzsteuerbetrag von über 90 Millionen Euro
       jährlich, die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und
       als Subvention vereinnahmen“, so der Bundesrechnungshof.
       
       Lange tolerierte die Bundesregierung diese steuerliche Bevorzugung vieler
       Bauern. Doch nachdem die EU-Kommission Deutschland deshalb [3][verklagt]
       hatte [4][(die taz berichtete im Jahr 2019)], schrieb der Gesetzgeber vor,
       die Höhe des Durchschnittssatzes jedes Jahr zu überprüfen. Das
       Umsatzsteuergesetz gibt in seiner Anlage 5 sogar die genaue Formel vor,
       Paragraf 24 verpflichtet das Finanzministerium, den so errechneten Satz
       „mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres“ in einer Verordnung
       vorzuschreiben. Die schwarz-rote Bundesregierung unterließ das für dieses
       Jahr aber bisher, vor allem weil Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer
       (CSU) eine Änderung blockierte. Der Rechnungshof hatte dies als Verstoß
       gegen das Umsatzsteuergesetz kritisiert.
       
       ## Agrarminister verzögert
       
       Die Kommission wies nun noch einmal auf die EU-Rechtslage hin: Die
       Sprecherin schrieb der taz, die Behörde habe das
       Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2022 beendet, da Deutschland
       beschlossen habe, den Durchschnittssteuersatz regelmäßig anzupassen. „Nach
       der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sind die Mitgliedstaaten, die eine
       Pauschalregelung für Landwirte anwenden, verpflichtet, einen
       Pauschalausgleichssatz festzulegen, der darauf beschränkt ist,
       Pauschallandwirte für die von ihnen auf ihre Vorleistungen entrichtete
       Mehrwertsteuer zu entschädigen.“ Die Staaten müssten diesen Satz auf der
       Grundlage „makroökonomischer Statistiken“ berechnen, die sich
       ausschließlich auf Pauschallandwirte und die vorangegangenen drei Jahre
       beziehen.
       
       Das Agrarministerium argumentiert, die im Umsatzsteuergesetz
       vorgeschriebene Berechnungsmethode bilde nicht die Realität bei den
       Pauschallandwirten ab. Statt Daten aus der offiziellen
       Umsatzsteuerstatistik will das Ministerium nun Angaben etwa von Unternehmen
       nutzen, die Buchführungssoftware für Landwirte herstellen. Dabei ist dem
       Rechnungshof zufolge sogar unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage das
       Agrarministerium diese Daten dort erheben will.
       
       Rainer bereitet seine Klientel inzwischen darauf vor, dass er mit einigen
       Monaten Verzögerung nachgeben könnte: Dem [5][Bayerischen
       Landwirtschaftlichen Wochenblatt] sagte er, er könne eine Absenkung der
       Pauschale „zum Beginn des neuen Wirtschaftsjahres 2026/27“ derzeit nicht
       ausschließen. Das wäre der 1. Juli, also sechs Monate später als im
       Umsatzsteuergesetz vorgeschrieben.
       
       11 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Landwirtschaft/!t5007831
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__24.html
 (DIR) [3] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_19_4264
 (DIR) [4] /Falsch-berechnete-Umsatzsteuer-Pauschale/!5613710
 (DIR) [5] https://www.wochenblatt-dlv.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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