# taz.de -- Ost-Sonderrentner in der DDR: Sie wurden vergessen
       
       > Seit Jahren kämpfen Rentner in Ostdeutschland um ihre in der DDR
       > erworbenen Zusatzansprüche – vergeblich. Auch eine Regelung für Frauen
       > kam nie zustande.
       
 (IMG) Bild: Harte Arbeit: Tagebau im Groitzscher Dreieck in Sachsen, DDR, 1988
       
       Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ ist schon wieder Geschichte. Der erst
       2023 gegründete Verein hatte sich dem Kampf um die Zusatzrenten aus der DDR
       verschrieben, die seit der Wiedervereinigung Ost-Rentnern mehrerer
       Berufsgruppen vorenthalten werden. Zum Jahresende hat sich der Verein
       aufgelöst – wegen ausbleibender Erfolge.
       
       Aus dem gleichen Grund gab nach 30 Jahren Mitgliedschaft jetzt auch der
       83-jährige Rentner Rainer Diebler sein SPD-Parteibuch zurück. Der ehemalige
       Bergmann im Südraum Leipzig hatte zuvor auch die taz angeschrieben: Es
       klang nach einem letzten Aufbäumen, stellvertretend für viele „Überlebende“
       aus Ostdeutschland, die ihre in der DDR erworbenen speziellen
       Rentenansprüche nun endgültig verloren zu haben scheinen.
       
       Das Problem: In der DDR gab es – wie in der Bundesrepublik auch – mehrere
       Sonderversorgungssysteme, die im Zuge der Beitrittsverhandlungen 1990 beim
       sogenannten Rentenüberleitungsgesetz vergessen oder ignoriert wurden. Neben
       Bergleuten sind unter anderem Reichsbahner und Postangestellte,
       Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, freie Künstler, Tänzer oder
       Spitzenakademiker aus der DDR betroffen.
       
       Rainer Diebler beispielsweise war in der Braunkohleveredlung beschäftigt.
       Die besonders schmutzige und gesundheitsgefährdende Herstellung von
       Briketts, Koks oder Wachs sollte mit einer Rente wie für Kumpel im Tagebau
       entschädigt werden. Allein – Diebler ging leer aus. Der Kampf um die
       Einlösung ihrer Zusatzrentenansprüche ist bei Diebler wie bei vielen
       anderen inzwischen Resignation oder Sarkasmus gewichen. Zumal die Zahl der
       Betroffenen durch die „biologische Lösung“ schwindet.
       
       ## Geschiedene Frauen besonders betroffen
       
       Die zahlenmäßig größten Verlierer:innen des Rentenüberleitungsgesetzes
       [1][stellen die nach DDR-Recht geschiedenen Frauen dar]. 1990 wurde ihre
       Zahl auf 300.000 geschätzt, etwa ein Drittel soll heute noch leben.
       Monatlich entgehen ihnen mehrere Hundert Euro Altersbezüge, da ihre Rente
       nicht nur ungeachtet der Erwerbsminderung durch Kindererziehungszeiten nach
       den letzten 20 Arbeitsjahren berechnet wurde.
       
       Auch entgeht den in der DDR Geschiedenen der in der Bundesrepublik übliche
       Versorgungsausgleich durch ihre Ex-Männer. Der darf rückwirkend den
       Ost-Ehemännern nicht angelastet werden, entschieden Gerichte nach
       Klageversuchen.
       
       Eine Anfang der 1990er Jahre angekündigte Regelung für die Frauen kam nie
       zustande. „Sowohl der Einigungsvertrag als auch das
       Rentenüberleitungsgesetz wurden im Widerspruch zum Gebot der Gleichstellung
       und Verbot der Diskriminierung von Frauen verabschiedet“, sagte [2][Marion
       Böker, langjährige Sprecherin des Vereins der in der DDR geschiedenen
       Frauen], 2024 bei einer Veranstaltung. Ein Jahr zuvor hatte auch ihr Verein
       aufgegeben und sich aufgelöst.
       
       Es ist längst Geschichte, dass 2017 die SPD dieses Ostthema für den
       Bundestagswahlkampf entdeckte. Ihr Dortmunder Parteitag setzte damals noch
       einen „Gerechtigkeitsfonds“ ins Wahlprogramm, auszustatten mit mindestens
       einer Milliarde Euro. Im Vertrag der folgenden schwarz-roten Koalition
       [3][blieb davon nur noch ein Härtefallfonds].
       
       ## Zwei Drittel der Anträge abgelehnt
       
       Sowohl dessen niedriger einmaliger Auszahlungsbetrag von 2.500 Euro als
       auch die Berechtigungskriterien zeigen, dass er lediglich noch eine
       symbolische Funktion erfüllt. In den „Genuss“ kamen bis Antragsschluss
       Anfang 2024 praktisch auch nur Senioren mit einer Rente auf
       Grundsicherungsniveau. Fast zwei Drittel der 168.903 Anträge wurden von
       vornherein abgelehnt. In Sachsen etwa profitieren lediglich 2.988 Personen,
       darunter nur drei Bergleute.
       
       „Wir haben auf Lohn verzichtet, also eigene Beiträge eingezahlt, und sind
       enteignet worden.“: Die Korrespondenz von Rainer Diebler mit
       sozialdemokratischen Genossen wie der Ost-Beauftragten der Bundesregierung,
       Elisabeth Kaiser, oder der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping liest
       sich verbittert. „Bergleute im Regen stehen lassen, was kann man von diesen
       hochdekorierten Vertretern noch erwarten als Bürger und Bergmann?“, steht
       in seiner Absage zum 35. Gründungsjubiläum des SPD-Kreisverbands Altenburg,
       den Diebler inzwischen verlassen hat.
       
       Zieht es die teils hochbetagten ehemaligen DDR-Bürger wie andere
       Enttäuschte nun zur vermeintlichen Hoffnung AfD? Die Seniorenpolitikerin
       der Linksfraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Vorsitzende der
       Landesseniorenvertretung, Monika Hohmann, beobachtet zwar gelegentliche
       Äußerungen pro AfD. Für sonderlich relevant hält sie diese aber nicht.
       
       Tatsächlich verfügt die AfD nicht einmal über eine ernst zu nehmende
       Rentenkonzeption. Eine taz-Anfrage an die AfD-Bundestagsfraktion, ob sich
       frustrierte DDR-Rentner jemals an sie gewandt haben oder die Partei selbst
       für die Sonderrentenansprüche aktiv geworden ist, blieb unbeantwortet.
       
       13 Jan 2026
       
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