# taz.de -- „Härtefallfonds“ für Ost-RentnerInnen: Schwacher Trost nach über 30 Jahren
       
       > Viele Ostdeutsche bekommen weniger Rente, als ihnen zustehen sollte. Doch
       > der versprochene „Härtefallfonds“ für sie lässt unverändert auf sich
       > warten.
       
 (IMG) Bild: Opfer der Wende: Vorallem Frauen in Ostdeutschland bekommen oft zu wenig Rente
       
       Dresden taz | Im Bundestagswahlkampf 2017 entdeckte sich die SPD als
       Kümmererpartei Ost neu. Halb aus Überzeugung, halb aufgeschreckt von Pegida
       und AfD nahm sie sich relevanter ostdeutscher Bevölkerungsgruppen an, die
       durch Versäumnisse im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 Verluste hinnehmen
       mussten.
       
       Vom „Gerechtigkeitsfonds“, den die ostdeutschen SPD-Landesverbände mit Mühe
       im damaligen Bundestagswahlprogramm unterbrachten, blieb allerdings im
       Vertrag der Großen Koalition nur ein Satz zu [1][einem geplanten
       „Härtefallfonds“]. Ein Vierteljahr vor Ablauf der Legislaturperiode aber
       sind noch nicht einmal dessen Konditionen beschlossen worden.
       
       „Die nicht erfolgte Übernahme bestimmter Sondertatbestände des
       DDR-Rentenrechts in das gesamtdeutsche Rentenrecht wird von bestimmten
       Berufs- und Personengruppen als nicht hinreichende Anerkennung ihrer
       Lebensleistung und dauerhafte Benachteiligung wahrgenommen.“ – So beginnt
       ein Eckwertepapier aus dem Bundesarbeits- und Sozialministerium zum
       Härtefallfonds, über das nun die Bundesländer beraten sollen.
       
       Ein runder Tisch schätzte anfangs die Zahl dieser Betroffenen auf bis zu
       700.000. Doch drei Jahrzehnte Verschleppung des Problems und die damit
       einhergehende „biologische Lösung“ haben die Zahl möglicher
       Entschädigungsempfänger deutlich sinken lassen.
       
       ## Vor allem geschiedene Frauen betroffen
       
       Den größten Anteil unter den 17 Personengruppen stellten die etwa 300.000
       [2][nach DDR-Recht geschiedenen Frauen]. Ungefähr ein Drittel lebt noch,
       schätzt der Verein, in dem sie organisiert sind. Bei ihnen geht es nicht um
       Einzahlungen in DDR-Sonderversorgungssysteme. Ihnen entgeht der in
       Westdeutschland übliche Versorgungsausgleich, weil nach einem
       Verfassungsgerichtsurteil ihre geschiedenen Männer nicht nachträglich zu
       diesen Zahlungen herangezogen werden dürfen.
       
       Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist sich bislang nur darin einig, außerhalb
       des Rentenrechts einen Entschädigungsfonds mit fünf Jahren Laufzeit
       einzurichten. Er soll auch „Härten und enttäuschte Erwartungen in der
       Alterssicherung von Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern aus der
       ehemaligen Sowjetunion“ berücksichtigen, wie es im Eckwertepapier heißt.
       
       Statt eines rückwirkend errechneten Ausgleichs für errechnete Verluste soll
       es nur eine einmalige symbolische Zahlung an die noch lebenden Betroffenen
       geben. Damit hatte sich der Verein der geschiedenen Frauen 2018
       einverstanden erklärt. Dessen wichtigste Beraterin Marion Böker aus Berlin
       erinnert daran, dass allein für diese Frauen anfangs ein Ausgleichsbedarf
       von 53 Milliarden Mark errechnet worden war. Der SPD schwebte 2017 ein mit
       ein bis zwei Milliarden Euro ausgestatteter Fonds vor.
       
       Die jetzt debattierte Größenordnung gehört zu den am besten gehüteten
       Geheimnissen. Geht es um Summen, stehen im Eckwertepapier nur drei Kreuze.
       Die Geldfrage dürfte die Hauptursache für den schleppenden Fortgang der
       Verhandlungen sein, nachdem sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe schon im
       Juli 2020 auf Staatssekretärsebene abgestimmt hatte. Jedenfalls liege die
       Verzögerung nicht an der Coronapandemie, bestreitet Beraterin Böker eine
       Erklärung des sächsischen Sozialministeriums.
       
       ## Symbolische Geste
       
       Statt der ursprünglich vorgesehenen Beschränkung auf die sechs ostdeutschen
       Beitrittsländer soll die geplante hälftige Mitfinanzierung des Fonds nun
       von allen 16 Bundesländern getragen werden. Bundesfinanzministerium und
       Regierungskabinett haben sich so verständigt. Zwischen Bund und Ländern
       laufen derzeit Abstimmungen, „insbesondere über die wesentliche Frage einer
       Finanzierung“, teilte eine Sprecherin des Bundesarbeits- und
       Sozialministeriums auf Anfrage mit.
       
       Begrüßt wird von den potenziellen Antragstellern, dass es nach drei
       Jahrzehnten zumindest eine symbolische Anerkennung geben soll. Gegen die
       vorgesehenen Konditionen aber laufen die Betroffenengruppen Sturm. Der
       Verein, der in der DDR geschiedenen Frauen, verlangt eine Rücknahme der im
       Eckwertepapier formulierten Anspruchskriterien, die 70 Prozent von einer
       Entschädigung ausschließen würden. Nur wer mit seiner Armutsrente „in der
       Nähe der Grundsicherung“ liegt, soll einen Antrag stellen dürfen.
       
       Außerdem mussten die Frauen am 1. Januar 1992 bereits das 40. Lebensjahr
       vollendet haben, zuvor eine ununterbrochene zehnjährige Ehe geführt und
       mindestens ein Kind erzogen haben.
       
       Die vorgesehenen Fristen kommen bei den meist Hochbetagten übel an. Erst
       zum Jahreswechsel 2022/23 sollen erste Anträge gestellt werden dürfen.
       Einen makabren Trost bietet das Eckwertepapier jenen, die vor der
       Auszahlung sterben: Sie sollen die Einmalzahlung zumindest vererben dürfen.
       
       6 May 2021
       
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