# taz.de -- Landwirte behalten teils Mehrwertsteuer: Bund verzichtet illegal auf Umsatzsteuermillionen von Bauern
       
       > Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, den Steuersatz für viele Landwirte
       > zum 1. Januar zu ändern. Die schwarz-rote Regierung hat das aber
       > ignoriert.
       
 (IMG) Bild: Agrarunternehmer genießen mehrere Steuerprivilegien: Ein Traktor fährt über einen Acker und wirbelt eine Staubwolke auf
       
       Die Bundesregierung [1][schenkt den Bauern mehrere Millionen Euro
       Umsatzsteuer pro Jahr] – obwohl das nicht erlaubt ist. Das
       Finanzministerium hat es entgegen einer gesetzlichen Verpflichtung
       versäumt, den Durchschnittssteuersatz für Landwirte zum 1. Januar zu
       senken. „Eine Entscheidung bezüglich einer Absenkung des
       Durchschnittssatzes im Sinne von § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
       Umsatzsteuergesetz für 2026 liegt derzeit noch nicht vor“, teilte das von
       SPD-Chef Lars Klingbeil geleitete Ministerium am Freitag der taz mit. Laut
       Bundesrechnungshof behalten Agrarunternehmer dadurch jährlich rund 90
       Millionen Euro Umsatzsteuer, die eigentlich dem Staat zustehen.
       
       Die Rechnungsprüfer hatten das Vorgehen bereits Ende Oktober als „einen
       gravierenden Rechtsverstoß“ kritisiert, der Deutschland auch eine Klage der
       EU-Kommission wegen unzulässiger Subventionen einbringen könne.
       
       Hintergrund ist eine [2][Sonderregel für Agrarunternehmen mit höchstens
       600.000 Euro Umsatz] pro Jahr: Sie dürfen ihren Kunden pauschal 7,8 Prozent
       Umsatzsteuer berechnen – müssen dieses Geld aber nicht an das Finanzamt
       weitergeben. Im Gegenzug dürfen sie sich auch keine Umsatzsteuer vom Staat
       erstatten lassen, die sie selbst beim Einkauf zahlen. Diese
       Pauschalregelung soll ihnen Bürokratie ersparen.
       
       ## Mehr Steuer eingenommen als ausgegeben
       
       Das Problem für den Staat: In den vergangenen Jahren haben die
       Pauschallandwirte im Schnitt mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben.
       Der Steuersatz hätte nach Berechnungen des Agrarministeriums von 2021 bis
       2023 durchschnittlich nur 6,1 Prozent betragen dürfen.
       
       „In dieser Größenordnung entspricht ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher
       Durchschnittssatz einem Umsatzsteuerbetrag von über 90 Millionen Euro
       jährlich, die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und
       als Subvention vereinnahmen“, so der Bundesrechnungshof. Dieses Geld geht
       also dem Finanzamt verloren.
       
       Lange tolerierte die Bundesregierung diese steuerliche Bevorzugung vieler
       Bauern. Doch nachdem die EU-Kommission Deutschland deshalb verklagt hatte
       [3][(die taz berichtete 2019)], beschränkte das Parlament 2022 die
       Pauschalregel auf Landwirte mit bis zu 600.000 Euro Umsatz. Damals schrieb
       der Gesetzgeber auch vor, die Höhe des Durchschnittssatzes jedes Jahr zu
       überprüfen. Das Umsatzsteuergesetz gibt in seiner Anlage 5 sogar die genaue
       Formel vor, Paragraf 24 verpflichtet das Finanzministerium, den so
       errechneten Satz „mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres“ in einer
       Verordnung vorzuschreiben.
       
       ## Landwirtschaftsministerium verhindert Anpassung
       
       Doch das von CSU-Politiker Alois Rainer geführte Agrarministerium blockiert
       die Anpassung. Das Ressort hat zwar laut Rechnungshof den neuen Steuersatz
       auf 6,1 Prozent kalkuliert, sich aber dagegen verwahrt, ihn anzuwenden. Die
       Berechnungsmethode bilde nicht die Realität bei den Pauschallandwirten ab.
       Statt Daten aus der offiziellen Umsatzsteuerstatistik will das Ministerium
       nun Angaben etwa von Unternehmen nutzen, die Buchführungssoftware für
       Landwirte herstellen. Dabei ist dem Rechnungshof zufolge sogar unklar, auf
       welcher gesetzlichen Grundlage das Agrarministerium diese Daten dort
       erheben will.
       
       Das Landwirtschaftsressort hatte das Vorgehen auf Anfrage der taz damit
       gerechtfertigt, Ziel des Ministeriums sei es, die Bauern zu stärken. Die
       Option für die pauschale Umsatzsteuer baue Bürokratie für die
       Agrarunternehmen ab, sei aber keine Subvention.
       
       Die Rechnungsprüfer verweisen darauf, dass das ihrer Meinung nach
       eindeutige Gesetz der Regierung in dieser Frage „kein Ermessen“ einräume –
       sie müsse den Steuersatz senken. Das Finanzministerium ging nicht auf die
       Frage der taz ein, wie die Bundesregierung damit umgehe, dass sie
       eigentlich dazu verpflichtet sei, den Satz zum 1. Januar 2026 zu ändern.
       
       2 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Umsatzsteuer-bleibt-teils-bei-Landwirten/!6130438
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__24.html
 (DIR) [3] /Falsch-berechnete-Umsatzsteuer-Pauschale/!5613710
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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