# taz.de -- Landwirte behalten teils Mehrwertsteuer: Bund verzichtet illegal auf Umsatzsteuermillionen von Bauern
> Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, den Steuersatz für viele Landwirte
> zum 1. Januar zu ändern. Die schwarz-rote Regierung hat das aber
> ignoriert.
(IMG) Bild: Agrarunternehmer genießen mehrere Steuerprivilegien: Ein Traktor fährt über einen Acker und wirbelt eine Staubwolke auf
Die Bundesregierung [1][schenkt den Bauern mehrere Millionen Euro
Umsatzsteuer pro Jahr] – obwohl das nicht erlaubt ist. Das
Finanzministerium hat es entgegen einer gesetzlichen Verpflichtung
versäumt, den Durchschnittssteuersatz für Landwirte zum 1. Januar zu
senken. „Eine Entscheidung bezüglich einer Absenkung des
Durchschnittssatzes im Sinne von § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Umsatzsteuergesetz für 2026 liegt derzeit noch nicht vor“, teilte das von
SPD-Chef Lars Klingbeil geleitete Ministerium am Freitag der taz mit. Laut
Bundesrechnungshof behalten Agrarunternehmer dadurch jährlich rund 90
Millionen Euro Umsatzsteuer, die eigentlich dem Staat zustehen.
Die Rechnungsprüfer hatten das Vorgehen bereits Ende Oktober als „einen
gravierenden Rechtsverstoß“ kritisiert, der Deutschland auch eine Klage der
EU-Kommission wegen unzulässiger Subventionen einbringen könne.
Hintergrund ist eine [2][Sonderregel für Agrarunternehmen mit höchstens
600.000 Euro Umsatz] pro Jahr: Sie dürfen ihren Kunden pauschal 7,8 Prozent
Umsatzsteuer berechnen – müssen dieses Geld aber nicht an das Finanzamt
weitergeben. Im Gegenzug dürfen sie sich auch keine Umsatzsteuer vom Staat
erstatten lassen, die sie selbst beim Einkauf zahlen. Diese
Pauschalregelung soll ihnen Bürokratie ersparen.
## Mehr Steuer eingenommen als ausgegeben
Das Problem für den Staat: In den vergangenen Jahren haben die
Pauschallandwirte im Schnitt mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben.
Der Steuersatz hätte nach Berechnungen des Agrarministeriums von 2021 bis
2023 durchschnittlich nur 6,1 Prozent betragen dürfen.
„In dieser Größenordnung entspricht ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher
Durchschnittssatz einem Umsatzsteuerbetrag von über 90 Millionen Euro
jährlich, die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und
als Subvention vereinnahmen“, so der Bundesrechnungshof. Dieses Geld geht
also dem Finanzamt verloren.
Lange tolerierte die Bundesregierung diese steuerliche Bevorzugung vieler
Bauern. Doch nachdem die EU-Kommission Deutschland deshalb verklagt hatte
[3][(die taz berichtete 2019)], beschränkte das Parlament 2022 die
Pauschalregel auf Landwirte mit bis zu 600.000 Euro Umsatz. Damals schrieb
der Gesetzgeber auch vor, die Höhe des Durchschnittssatzes jedes Jahr zu
überprüfen. Das Umsatzsteuergesetz gibt in seiner Anlage 5 sogar die genaue
Formel vor, Paragraf 24 verpflichtet das Finanzministerium, den so
errechneten Satz „mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres“ in einer
Verordnung vorzuschreiben.
## Landwirtschaftsministerium verhindert Anpassung
Doch das von CSU-Politiker Alois Rainer geführte Agrarministerium blockiert
die Anpassung. Das Ressort hat zwar laut Rechnungshof den neuen Steuersatz
auf 6,1 Prozent kalkuliert, sich aber dagegen verwahrt, ihn anzuwenden. Die
Berechnungsmethode bilde nicht die Realität bei den Pauschallandwirten ab.
Statt Daten aus der offiziellen Umsatzsteuerstatistik will das Ministerium
nun Angaben etwa von Unternehmen nutzen, die Buchführungssoftware für
Landwirte herstellen. Dabei ist dem Rechnungshof zufolge sogar unklar, auf
welcher gesetzlichen Grundlage das Agrarministerium diese Daten dort
erheben will.
Das Landwirtschaftsressort hatte das Vorgehen auf Anfrage der taz damit
gerechtfertigt, Ziel des Ministeriums sei es, die Bauern zu stärken. Die
Option für die pauschale Umsatzsteuer baue Bürokratie für die
Agrarunternehmen ab, sei aber keine Subvention.
Die Rechnungsprüfer verweisen darauf, dass das ihrer Meinung nach
eindeutige Gesetz der Regierung in dieser Frage „kein Ermessen“ einräume –
sie müsse den Steuersatz senken. Das Finanzministerium ging nicht auf die
Frage der taz ein, wie die Bundesregierung damit umgehe, dass sie
eigentlich dazu verpflichtet sei, den Satz zum 1. Januar 2026 zu ändern.
2 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Umsatzsteuer-bleibt-teils-bei-Landwirten/!6130438
(DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__24.html
(DIR) [3] /Falsch-berechnete-Umsatzsteuer-Pauschale/!5613710
## AUTOREN
(DIR) Jost Maurin
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