# taz.de -- Unrecht gegenüber lesbischen Müttern: „Es war wie Russisch Roulette“
       
       > Mütter, die eine Frau liebten, riskierten bis in die 90er Jahre, das
       > Sorgerecht für die Kinder zu verlieren. Historikerin Kirsten Plötz
       > forscht dazu.
       
 (IMG) Bild: Sapphisches Familienleben, Liebe und Stolz war noch viel zu lange Grund für den Entzug der Kinder
       
       taz: Frau Plötz, Sie untersuchen Fälle von Sorgerechtsentzug bei lesbischen
       Müttern. [1][Einleitend zu Ihrer jüngsten Studie] zitieren Sie die frühere
       Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer: „Recht kann Menschen zwingen,
       bestimmte Geschlechterrollen einzunehmen.“ In welche Rollen wurden
       lesbische Frauen gezwungen?
       
       Kirsten Plötz: Männer wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch als Subjekte
       gedacht, Frauen nicht. Sie hatten kaum rechtliche Freiheiten. Statt also
       lesbische Frauen mit dem Strafrecht zu bedrohen – so wie es [2][bei
       schwulen Männern bis 1994 der Fall war] – maßregelte man sie über das Ehe-
       und Familienrecht. Das gilt übrigens für alle Frauen, die ihr eigenes Glück
       außerhalb einer Ehe suchten, also auch heterosexuelle Frauen.
       
       taz: Wie wurden diese Frauen sanktioniert? 
       
       Plötz: Der entscheidende Hebel dafür war das Scheidungsrecht: Gegen den
       Widerstand des Ehegatten konnte eine Scheidung kaum durchgesetzt werden.
       Stellen wir uns vor, eine Frau heiratet im Alter von 18 Jahren, ist mit 23
       vierfache Mutter, verliebt sich in eine Frau und möchte aus der Ehe raus –
       und er sagt Nein. Dann wurde es schwierig. Bis zur Reform 1977 konnte der
       Ehemann eine Scheidung komplett verhindern.
       
       taz: Und wenn es doch zur Scheidung kam? 
       
       Plötz: Dann verlor diejenige, die „Schuld“ am Ende der Ehe hatte, den
       Anspruch auf Unterhalt und Sorgerecht. Das traf in der Regel Frauen – denn
       die Ehemänner waren meist weder auf den Unterhalt ihrer Frauen angewiesen,
       noch wollten sie das Sorgerecht. Wenn eine Frau ein lesbisches Verhältnis
       hat, konnte das eine solche Schuldigenscheidung nach sich ziehen.
       
       taz: Haben Sie mit Frauen gesprochen, denen so etwas passiert ist? 
       
       Plötz: Ja. Eine Geschichte zeigt besonders eindringlich, was lesbische
       Mütter vor Gericht erlebten: Eine Frau – ihr Name ist Christa – heiratete
       1972 und bekam drei Kinder. Dann lernte sie eine Frau kennen und begann
       eine lesbische Beziehung – heimlich. Sie trennte sich und zog aus. Im
       Scheidungsprozess 1987 übertrug das Amtsgericht das Sorgerecht dem Vater.
       Die hatten keine Beweise, nur einen Verdacht, dass sie eine lesbische
       Beziehung führte. Sonst hat sie alles „richtig“ gemacht: Sie hatte einen
       guten Rechtsanwalt, ist konservativ aufgetreten; sogar ihre damalige
       Partnerin hat vor Gericht für sie gelogen. Trotzdem verlor sie.
       
       taz: Wie sprechen die Frauen über das Erlebte?
       
       Plötz: Eine ist ganz still geworden – und hat nur gesagt: Das war hart. Es
       verbergen sich ganze Welten von Kummer hinter solchen Formulierungen. Eine
       andere sagte mir im Interview, es sei kaum auszuhalten gewesen. Als sie
       nach dem Verlust des Sorgerechts ihre kleine Tochter besuchte, wollte sie
       auf dem Rückweg gegen einen Baum fahren. Zum Glück entschied sie sich dann
       doch für das Leben.
       
       taz: [3][1977 wurde das Scheidungsrecht in Deutschland reformiert].
       Ehemänner mussten der Scheidung nicht mehr zustimmen. Sie haben aber noch
       bis Ende der 1990er Jahre Fälle gefunden, in denen lesbischen Frauen das
       Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Wie kann das sein?
       
       Plötz: Ab 1977 musste jede [4][Sorgerechtsentscheidung mit dem konkreten
       Kindeswohl begründet werden.] Aber die Frage ist: Wie wurde das ausgelegt?
       Damals häufig so, dass die Kinder nicht bei Müttern aufwachsen sollten, die
       aus der vorgegebenen Heterosexualität ausbrachen. Das tatsächliche Wohl der
       Kinder scheint nur selten eine Rolle gespielt zu haben. Wichtiger war, die
       Eltern zu normgerechtem Verhalten zu zwingen.
       
       taz: Es herrschte also ein gewisses Maß an Willkür.
       
       Plötz: Die Frauen wussten nie genau, was passiert. Damals hieß es, das war
       wie Russisch Roulette. Die Angst vor einem Sorgerechtsentzug war ungeheuer
       verbreitet. Deshalb entschieden sich etliche Frauen, in ihrer Ehe zu
       bleiben – und gingen erst, wenn die Kinder volljährig waren.
       
       taz: Wie oft kam es denn tatsächlich zum Sorgerechtsentzug?
       
       Plötz: Das lässt sich schwer sagen. Ich habe Regionalstudien für
       Rheinland-Pfalz und NRW gemacht, aktuell arbeite ich an einer für Berlin.
       Aber um Zahlen nennen zu können, müsste man jede einzelne Scheidungsakte
       zwischen 1946 und 2000 prüfen – dafür fehlen die Mittel. Forschung zu
       queerer Geschichte wird kaum finanziert.
       
       taz: Und wie erleben Sie die Bereitschaft betroffener Mütter, über das
       Erlebte zu sprechen?
       
       Plötz: Die ist sehr gering. Diese Frauen haben das Schweigen zur Strategie
       gemacht. Oftmals haben sie dieses Schweigen aus Scham gar nicht mehr
       verlassen, oder um ihre Kinder vor dem Wissen zu schützen, wie ihr Vater
       gegen die Mutter vorgegangen war.
       
       taz: Ist das für Sie als Forschende frustrierend?
       
       Plötz: Natürlich. Aber genau darum muss das Thema endlich an die
       Öffentlichkeit. Viele Mütter glauben, sie persönlich haben etwas falsch
       gemacht. Wenn in der Gesellschaft ankommt, dass es ein Unrecht war, für das
       sie keinerlei Verantwortung tragen, hoffe ich, dass sie besser damit leben
       – und vielleicht auch leichter darüber sprechen können.
       
       taz: Aktuell sieht das Abstammungsrecht vor, dass ein Kind rechtlich nicht
       zwei Mütter haben kann. Stattdessen müssen [5][lesbische Paare eine
       Stiefkindadoption durchlaufen]. Sehen Sie da Kontinuitäten? 
       
       Plötz: Ja. Diese Stiefkindadoption ist eine erhebliche rechtliche
       Diskriminierung – die mit erstaunlicher Gelassenheit hingenommen wird.
       Passiert der leiblichen Mutter etwas, ist das Kind Vollwaise. Und da sehe
       ich die Fortsetzung alter Denkmuster: Es geht nicht um das Wohl der Kinder,
       sondern die Eltern sollen dafür bestraft werden, dass sie nicht eine
       normative Ehe führen.
       
       15 Mar 2026
       
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