# taz.de -- Unrecht gegenüber lesbischen Müttern: „Es war wie Russisch Roulette“
> Mütter, die eine Frau liebten, riskierten bis in die 90er Jahre, das
> Sorgerecht für die Kinder zu verlieren. Historikerin Kirsten Plötz
> forscht dazu.
(IMG) Bild: Sapphisches Familienleben, Liebe und Stolz war noch viel zu lange Grund für den Entzug der Kinder
taz: Frau Plötz, Sie untersuchen Fälle von Sorgerechtsentzug bei lesbischen
Müttern. [1][Einleitend zu Ihrer jüngsten Studie] zitieren Sie die frühere
Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer: „Recht kann Menschen zwingen,
bestimmte Geschlechterrollen einzunehmen.“ In welche Rollen wurden
lesbische Frauen gezwungen?
Kirsten Plötz: Männer wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch als Subjekte
gedacht, Frauen nicht. Sie hatten kaum rechtliche Freiheiten. Statt also
lesbische Frauen mit dem Strafrecht zu bedrohen – so wie es [2][bei
schwulen Männern bis 1994 der Fall war] – maßregelte man sie über das Ehe-
und Familienrecht. Das gilt übrigens für alle Frauen, die ihr eigenes Glück
außerhalb einer Ehe suchten, also auch heterosexuelle Frauen.
taz: Wie wurden diese Frauen sanktioniert?
Plötz: Der entscheidende Hebel dafür war das Scheidungsrecht: Gegen den
Widerstand des Ehegatten konnte eine Scheidung kaum durchgesetzt werden.
Stellen wir uns vor, eine Frau heiratet im Alter von 18 Jahren, ist mit 23
vierfache Mutter, verliebt sich in eine Frau und möchte aus der Ehe raus –
und er sagt Nein. Dann wurde es schwierig. Bis zur Reform 1977 konnte der
Ehemann eine Scheidung komplett verhindern.
taz: Und wenn es doch zur Scheidung kam?
Plötz: Dann verlor diejenige, die „Schuld“ am Ende der Ehe hatte, den
Anspruch auf Unterhalt und Sorgerecht. Das traf in der Regel Frauen – denn
die Ehemänner waren meist weder auf den Unterhalt ihrer Frauen angewiesen,
noch wollten sie das Sorgerecht. Wenn eine Frau ein lesbisches Verhältnis
hat, konnte das eine solche Schuldigenscheidung nach sich ziehen.
taz: Haben Sie mit Frauen gesprochen, denen so etwas passiert ist?
Plötz: Ja. Eine Geschichte zeigt besonders eindringlich, was lesbische
Mütter vor Gericht erlebten: Eine Frau – ihr Name ist Christa – heiratete
1972 und bekam drei Kinder. Dann lernte sie eine Frau kennen und begann
eine lesbische Beziehung – heimlich. Sie trennte sich und zog aus. Im
Scheidungsprozess 1987 übertrug das Amtsgericht das Sorgerecht dem Vater.
Die hatten keine Beweise, nur einen Verdacht, dass sie eine lesbische
Beziehung führte. Sonst hat sie alles „richtig“ gemacht: Sie hatte einen
guten Rechtsanwalt, ist konservativ aufgetreten; sogar ihre damalige
Partnerin hat vor Gericht für sie gelogen. Trotzdem verlor sie.
taz: Wie sprechen die Frauen über das Erlebte?
Plötz: Eine ist ganz still geworden – und hat nur gesagt: Das war hart. Es
verbergen sich ganze Welten von Kummer hinter solchen Formulierungen. Eine
andere sagte mir im Interview, es sei kaum auszuhalten gewesen. Als sie
nach dem Verlust des Sorgerechts ihre kleine Tochter besuchte, wollte sie
auf dem Rückweg gegen einen Baum fahren. Zum Glück entschied sie sich dann
doch für das Leben.
taz: [3][1977 wurde das Scheidungsrecht in Deutschland reformiert].
Ehemänner mussten der Scheidung nicht mehr zustimmen. Sie haben aber noch
bis Ende der 1990er Jahre Fälle gefunden, in denen lesbischen Frauen das
Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Wie kann das sein?
Plötz: Ab 1977 musste jede [4][Sorgerechtsentscheidung mit dem konkreten
Kindeswohl begründet werden.] Aber die Frage ist: Wie wurde das ausgelegt?
Damals häufig so, dass die Kinder nicht bei Müttern aufwachsen sollten, die
aus der vorgegebenen Heterosexualität ausbrachen. Das tatsächliche Wohl der
Kinder scheint nur selten eine Rolle gespielt zu haben. Wichtiger war, die
Eltern zu normgerechtem Verhalten zu zwingen.
taz: Es herrschte also ein gewisses Maß an Willkür.
Plötz: Die Frauen wussten nie genau, was passiert. Damals hieß es, das war
wie Russisch Roulette. Die Angst vor einem Sorgerechtsentzug war ungeheuer
verbreitet. Deshalb entschieden sich etliche Frauen, in ihrer Ehe zu
bleiben – und gingen erst, wenn die Kinder volljährig waren.
taz: Wie oft kam es denn tatsächlich zum Sorgerechtsentzug?
Plötz: Das lässt sich schwer sagen. Ich habe Regionalstudien für
Rheinland-Pfalz und NRW gemacht, aktuell arbeite ich an einer für Berlin.
Aber um Zahlen nennen zu können, müsste man jede einzelne Scheidungsakte
zwischen 1946 und 2000 prüfen – dafür fehlen die Mittel. Forschung zu
queerer Geschichte wird kaum finanziert.
taz: Und wie erleben Sie die Bereitschaft betroffener Mütter, über das
Erlebte zu sprechen?
Plötz: Die ist sehr gering. Diese Frauen haben das Schweigen zur Strategie
gemacht. Oftmals haben sie dieses Schweigen aus Scham gar nicht mehr
verlassen, oder um ihre Kinder vor dem Wissen zu schützen, wie ihr Vater
gegen die Mutter vorgegangen war.
taz: Ist das für Sie als Forschende frustrierend?
Plötz: Natürlich. Aber genau darum muss das Thema endlich an die
Öffentlichkeit. Viele Mütter glauben, sie persönlich haben etwas falsch
gemacht. Wenn in der Gesellschaft ankommt, dass es ein Unrecht war, für das
sie keinerlei Verantwortung tragen, hoffe ich, dass sie besser damit leben
– und vielleicht auch leichter darüber sprechen können.
taz: Aktuell sieht das Abstammungsrecht vor, dass ein Kind rechtlich nicht
zwei Mütter haben kann. Stattdessen müssen [5][lesbische Paare eine
Stiefkindadoption durchlaufen]. Sehen Sie da Kontinuitäten?
Plötz: Ja. Diese Stiefkindadoption ist eine erhebliche rechtliche
Diskriminierung – die mit erstaunlicher Gelassenheit hingenommen wird.
Passiert der leiblichen Mutter etwas, ist das Kind Vollwaise. Und da sehe
ich die Fortsetzung alter Denkmuster: Es geht nicht um das Wohl der Kinder,
sondern die Eltern sollen dafür bestraft werden, dass sie nicht eine
normative Ehe führen.
15 Mar 2026
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(DIR) Helena Weise
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