# taz.de -- „Kein Anreiz zur Scheidung“
> Vor 25 Jahren erhielt Deutschland ein neues Scheidungsrecht. Die
> feministische Rechtsprofessorin Marianne Breithaupt zur Frage, was hat es
> für Frauen gebracht?
taz: Seit 1. Juli 1977 gilt ein neues Scheidungsrecht. Hat es die
Gesellschaft verändert?
Marianne Breithaupt: Es war eindeutig eine Liberalisierung. Indem der
Scheidungsantrag nicht mehr vom Fehlverhalten eines Partners abhängig war,
verloren die konservativen Ehevorstellungen stark an Bedeutung.
Hat die Reform eher den Männern oder den Frauen genützt?
Schwer zu sagen. Das Zerrüttungsprinzip nahm den „braven“ Frauen auch ein
wichtiges Druckmittel aus der Hand, denn früher konnte eine Scheidung nicht
gegen ihren Willen durchgesetzt werden. Wollte sich ein Mann aus der Ehe
lösen, musste er schon die Schuld auf sich nehmen und der Frau ausreichend
Unterhalt versprechen.
Aber das neue Recht verschaffte den Frauen auch die Freiheit, selbst zu
gehen.
Sie setzen voraus, dass die Frauen heute gehen können, weil sie ausreichend
Unterhalt bekommen.
Das sah das neue Recht doch vor: Wenn die Frau bedürftig ist und nicht
arbeiten kann, zum Beispiel weil sie kleine Kinder erzieht, muss der
verdienende Exmann Unterhalt zahlen.
Tatsächlich zahlt er diesen Unterhalt häufig nicht oder nicht in vollem
Umfang, weil er zu wenig verdient und auf den von der Justiz großzügig
bemessenen Selbstbehalt pocht. Meist reicht es nur zum Unterhalt für die
Kinder, und auch der ist oft gering.
Ist das neue Scheidungsrecht also nicht schuld an den steigenden
Scheidungszahlen?
Zumindest die Unterhaltsregelungen sind kein Anreiz für Frauen, sich
scheiden zu lassen, auch wenn die Männer überzeugt sind, sie müssten zu
viel Unterhalt zahlen.
Es gab ja Kampagnen gegen das so genannte „Scheidungs-Unrecht“. Warum ging
es dabei?
Frauen wurde vorgeworfen, sie würden einerseits ihre Ehen zerstören, um
sich andererseits doch weiter alimentieren zu lassen.
Hatten die Kampagnen Erfolg?
Ja, die Rechtsprechung hat sehr schnell begonnen, in Unterhaltsfragen doch
wieder auf Schuldkriterien zurückzugreifen. Nach dem Wahlsieg von Helmut
Kohl wurde dies 1986 auch im Gesetz festgeschrieben. Frauen müssen seitdem
fürchten, Unterhaltsforderungen könnten wegen ihres Verhaltens vor oder
nach der Scheidung als „grob unbillig“ abgelehnt werden.
Ist das Zerrüttungsprinzip heute allgemein akzeptiert?
Zumindest unter den beteiligten RichterInnen und RechtsanwältInnen ist
heute unumstritten, dass eine Ehe praktisch nicht aufrechterhalten werden
kann, wenn sich ein Partner lösen will. Für die verlassenen Ehegatten ist
das aber immer noch sehr hart. Manche akzeptieren das auch heute nicht.
Warum?
Weil meist sehr viel in die Beziehung investiert wurde, insbesondere von
den Frauen. Ich habe deren Tränen besser verstanden, nachdem ich als
Konkursrichterin die Tränen der Männer nach dem Scheitern ihrer Firma
gesehen habe.
Warum stellen dennoch überwiegend Frauen den Scheidungsantrag?
Es ist wohl so, dass Frauen gerne klare Verhältnisse haben.
Das Zerrüttungsprinzip wollte das „Waschen schmutziger Wäsche“ vor Gericht
vermeiden. Verlagert sich das heute nicht in den Streit um die Kinder?
Das wird überschätzt. Nur in fünf Prozent der Scheidungen ist das Sorge-
und Umgangsrecht dauerhaft umstritten.
Sind Kinder hier aber nicht ganz massiv von Scheidungsfolgen betroffen?
Kinder können mit dem Streit ihrer Eltern meist besser umgehen, als
psychologische Beratungsstellen das glauben. Es schadet den so genannten
„Scheidungskindern“ wohl eher, wenn sie stets als potenzielle Schulversager
und Delinquenten behandelt werden.
Interview: CHRISTIAN RATH
2 Jul 2002
## AUTOREN
(DIR) CHRISTIAN RATH
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