# taz.de -- Heizen mit Gas künftig viel teurer: Kosten für Netze werden massiv steigen
       
       > Wer 2045 noch mit Gas heizt, wird sehr viel dafür zahlen, so eine Studie.
       > Wegen der sinkenden Kundenzahl steigen die Gebühren für die Netznutzung.
       
 (IMG) Bild: Heute heizen noch 56 Prozent der Haushalte mit Gas
       
       Das Heizen mit Gas dürfte in den kommenden zwei Jahrzehnten völlig
       unabhängig von den Beschaffungskosten enorm teuer werden. Denn die Gebühren
       für den Gastransport durch das Rohrnetz werden drastisch steigen. Zu diesem
       Ergebnis kommt eine am Dienstag veröffentlichte [1][Studie] des
       Fraunhofer-Instituts für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung
       (Ifam) im Auftrag des Umweltinstituts München.
       
       Der Hintergrund: Deutschland soll [2][bis 2045 klimaneutral werden,] das
       ist gesetzlich festgelegt. Bis dahin müssen alle fossilen Heizungen durch
       klimaneutrale ersetzt werden, das ist die [3][sogenannte Wärmewende]. Heute
       heizen noch 56 Prozent der Haushalte mit Gas. Diese Zahl dürfte erst nach
       und nach rasant sinken, weil die Installation neuer fossiler Heizungen in
       wenigen Jahren laut gesetzlichen Vorgaben nicht mehr möglich sein wird.
       Schon jetzt steigen die Kosten für den Betrieb des Rohrnetzes, über das das
       Gas zu den Verbraucher:innen gelangt. Diese Kosten werden auf die
       Kund:innen umgelegt, die sie als Teil ihrer Gasrechnung zahlen. Laut
       Fraunhofer-Institut werden die Netzbetreiber die Preise 2026 um 10 Prozent
       erhöhen.
       
       Eine sinkende Zahl von Verbraucher:innen muss also für die
       Gas-Transportwege aufkommen. Da die Betriebskosten aber nicht sinken, wird
       es für die verbleibenden Kund:innen immer teurer, zeigt die Studie. Wer
       jetzt noch eine neue Gasheizung statt eine klimafreundliche Alternative wie
       eine Wärmepumpe einbauen lässt, muss bis 2045 allein aufgrund steigender
       Netzgebühren mit Mehrkosten von mehreren Tausend Euro im Jahr rechnen.
       
       Für eine Modellrechnung haben die Wissenschaftler:innen einen
       Dreipersonenhaushalt zugrunde gelegt, der heute Netzkosten zwischen 300 und
       400 Euro im Jahr zahlt. Dieser Haushalt müsste in den Jahren bis 2045
       zwischen 3.300 und 4.300 Euro an Netzkosten zahlen. „Die Studie macht klar:
       Den Letzten beißen die Hunde“, sagt Till Irmisch vom Umweltinstitut
       München.
       
       ## Kommunen können gegensteuern
       
       Um die Kosten zu dämpfen, sollten Kommunen vorausschauend planen, mahnen
       die Wissenschaftler:innen des Fraunhofer-Instituts. Sie raten Städten
       und Gemeinden, bei der Wärmewende Viertel für Viertel vorzugehen. Denn so
       können Gasnetze in Teilen stillgelegt werden – was höhere Kosten
       verhindert. Allerdings haben Betreiber derzeit wenig Anreize, die Netze
       stillzulegen. Sie können die Kosten ja auf ihre Kund:innen umlegen.
       
       Noch ist es nicht möglich, dass Kommunen den Betrieb von Gasnetzen
       rechtssicher einstellen. Das will das Bundeswirtschaftsministerium mit der
       Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes ändern. Vorgesehen ist, dass
       die Betreiber die Stilllegung von Netzen zehn Jahre vorher ankündigen
       müssen. Diese Frist hält Fraunhofer-Experte Roland Meyer für zu lang. „Eine
       Ankündigungsfrist von zehn Jahren würde einen geordneten, schrittweisen
       Rückzug aus der Gasversorgung erschweren“, sagt er.
       
       Unnötige Kosten könnten nur vermieden werden können, wenn Gasnetzbetreiber
       gezielt und früh wenig genutzte Netzteile außer Betrieb nehmen können.
       Meyer kritisiert außerdem, dass das Bundeswirtschaftsministerium es den
       Netzbetreibern überlassen will, wann sie den Ausstieg planen. Er plädiert
       dafür, dass die Betreiber verpflichtet werden, bis 2027 Ausstiegspläne
       vorzulegen.
       
       ## Abstimmung mit kommunaler Wärmeplanung
       
       Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fürchtet ebenfalls, dass
       verbleibende Haushalte durch die Stilllegung der Gasnetze finanziell
       überlastet werden könnten. „Deshalb ist es wichtig, diesen Prozess so früh
       und so gut wie möglich zu planen“, sagt Florian Munder, Teamleiter Energie
       und Bauen beim VZBV. Auch der Verband ist dafür, dass Betreiber der Netze
       eine Planungspflicht für die Stilllegung auferlegt bekommen – allerdings
       bis 2030. „Dann könnten diese Pläne besser mit der kommunalen Wärmeplanung
       abgestimmt werden“, erklärt Munder. Bis Mitte 2028 müssen Städte und
       Gemeinden Konzepte für die klimaneutrale Beheizung der Gebäude auf ihrem
       Terrain entwickeln, das ist [4][die sogenannte kommunale Wärmeplanung].
       
       Anders als das Fraunhofer-Institut hält Munder den Zehnjahreszeitraum von
       der Ankündigung bis zur Abschaltung der Gasnetze für richtig. „Die
       Haushalte brauchen Planungssicherheit“, sagt Munder. Diese Frist bedeute
       nicht, dass die Betreiber Netze nicht vorher stilllegen können. Sie müssen
       dann aber ihren Kund:innen überzeugende Angebote machen, damit die sich
       darauf einlassen.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dagegen lehnt die Zehnjahresfrist ab. „Diese
       starre Regel finden wir nicht gut“, sagt DUH-Wärmeexperte Konstantin
       Zerger. Er fürchtet, dass Betreiber länger als nötig am Betrieb ihrer
       Gasnetze festhalten. Zehn Jahre seien ein zu großer Zeitraum. „Jetzt zu
       entscheiden, was in zehn Jahren richtig ist, ist kaum möglich“, betont er.
       Der Prozess der Stilllegung werde sich zum Ende hin beschleunigen. Deshalb
       müsse die Möglichkeit bestehen, den Netzbetrieb kurzfristig einzustellen.
       
       9 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://umweltinstitut.org/wp-content/uploads/2025/12/IFAM_Kurzgutachten_Gasnetzstilllegungsplanung_2025-12-05.pdf
 (DIR) [2] /Deutschland-haelt-Klimaziel-ein/!6075700
 (DIR) [3] /Studie-ueber-Wohngebaeude-Modernisierung/!6100072
 (DIR) [4] /Neues-Gesetz-zur-Waermewende/!5969808
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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