# taz.de -- Gericht zu Richterinnen mit Kopftuch: Eine Muslima kann neutral sein
       
       > Eine Muslima mit Kopftuch will Richterin werden, darf es aber nicht, weil
       > das Verwaltungsgericht einen Neutralitätskonflikt fürchtet. Das ist
       > absurd.
       
 (IMG) Bild: Das äußere Erscheinungsbild der Muslima mit Kopftuch wird oft als problematisch betrachtet – insbesondere bei beruflichen Chancen
       
       Musliminnen mit Kopftuch werden in Deutschland nach wie vor diskriminiert.
       Jetzt trifft es eine Rechtsanwältin, die einen Wechsel in die Justiz
       angestrebt hatte. Das [1][Verwaltungsgericht Darmstadt entschied aber, dass
       eine Muslima nicht Richterin werden kann], wenn sie ihr Kopftuch während
       des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten nicht ablegt. Das zeigt erneut die
       tiefe Kluft zwischen deutschem Anspruch auf Religionsfreiheit und Realität.
       
       Als Muslima mit Kopftuch bin ich es gewohnt, dass mein äußeres
       Erscheinungsbild oft als problematisch betrachtet wird – insbesondere bei
       beruflichen Chancen. Was hier auf dem Spiel steht, ist nicht nur die
       persönliche Freiheit einer Frau, sondern das [2][grundlegende Verständnis
       zu Neutralität] in unserem Land. Hier wird „Neutralität“ immer noch mit der
       Abwesenheit von Glaubenszeichen verwechselt, als ob Glaube und
       Rechtsstaatlichkeit sich ausschließen würden. Doch das Gegenteil ist der
       Fall: Eine Richterin bleibt unparteiisch, indem sie nach den Gesetzen des
       Staates urteilt, nicht, indem sie ihre Identität und ihren Glauben
       verbirgt. Der Eid, den Richterinnen und Richter nach §38 des
       Gerichtsverfassungsgesetzes ablegen, verpflichtet sie, nach Gesetz und ohne
       Ansehen der Person zu urteilen.
       
       Die Vorstellung, dass eine Frau mit Kopftuch nicht gerecht urteilen kann,
       ist so absurd wie ein verheerendes Signal für alle, die in diesem Land
       [3][nach Gleichberechtigung streben.] Andere Länder sind längst weiter: In
       Großbritannien wurde Raffia Arshad als erste muslimische Richterin mit
       Hijab sogar ausdrücklich als Zeichen für Diversität begrüßt. In den USA
       sitzt Nadia Kahf in New Jersey am Superior Court, ebenfalls mit Kopftuch.
       Dort gilt religiöse Sichtbarkeit nicht als Risiko, sondern als Bestandteil
       einer pluralen Gesellschaft.
       
       Die Fähigkeit zur gerechten Rechtsprechung sollte nicht am äußeren
       Erscheinungsbild gemessen werden. Es ist an der Zeit, dass Deutschland sich
       von der Vorstellung löst, religiöse Symbole seien eine Bedrohung für die
       Neutralität des Staates. Vielmehr müssen wir lernen, die Vielfalt in den
       Institutionen als Stärke zu begreifen.
       
       9 Dec 2025
       
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