# taz.de -- Heinz-Christian Strache vor Gericht: Wieder auf der Anklagebank
       
       > Die Staatsanwaltschaft Wien klagt den früheren FPÖ-Chef und Vizekanzler
       > Österreichs wegen Untreue an. Es geht um eine Lebensversicherung.
       
 (IMG) Bild: Heinz-Christian Strache wartet auf den Beginn der ersten Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Ibiza-Gate in Wien, Österreich, 4. Juni 2020
       
       Er führte die rechtsradikale FPÖ in lichte Höhen, dann folgte der tiefe
       Fall: Heinz-Christian Strache. Er war von Ende 2017 bis Mai 2019
       Vizekanzler Österreichs, bevor er über den [1][Ibiza-Skandal] stürzte.
       Seitdem ist er in seiner Partei in Ungnade gefallen, politische
       Comebackversuche mit seiner Partei „Team HC Strache“ blieben weitestgehend
       erfolglos.
       
       Nun droht ihm weiteres Ungemach: Die Staatsanwaltschaft Wien hat eine
       Anklage wegen Untreue eingebracht. Strache solle versucht haben, sich
       300.000 Euro aus seiner Lebensversicherung auszahlen zu lassen, die die FPÖ
       Wien für ihn abgeschlossen hatte. Auch ein ehemaliger Parteikollege, der
       daran beteiligt gewesen sein soll, wurde angeklagt.
       
       Der Versicherungszeitraum war von 2007 bis 2017. Ursprünglich sollte im
       Todesfall Straches Familie abgesichert werden, im Erlebensfall stand die
       Prämie hingegen der Partei zu. Laut Anklage ließen Strache und der
       Mitangeklagte 2014 – ohne Wissen oder Beschluss eines Parteigremiums – eine
       Vereinbarung erstellen, die Strache im Erlebensfall als Bezugsberechtigten
       vorsah.
       
       Nach seinem Rücktritt soll Strache zudem wiederholt versucht haben,
       FPÖ-Mitglieder zur Auszahlung an ihn zu bewegen, wie es in der Anklage
       heißt. Bei einer Verurteilung drohen Strache ein bis zehn Jahre Haft. Die
       Anklage ist noch nicht rechtswirksam, da die Angeklagten binnen zwei Wochen
       Einspruch bei Gericht erheben können.
       
       ## Vor einem unabhängigen Gericht
       
       Er habe niemals unzulässig über Parteigelder verfügt oder sich etwas
       auszahlen lassen, sagt Strache: „Im Gegenteil: Ich habe eine Auszahlung
       während meiner aktiven Obmannzeit ausdrücklich abgelehnt und stets auf die
       korrekte Umsetzung des bestehenden Beschlusses bestanden.“ Sowohl Zeugen
       als auch Chatverläufe könnten dies belegen. Er sei erleichtert, dass die
       Sache nun endlich vor einem unabhängigen Gericht verhandelt werde, so
       Strache.
       
       Die Anklage ist wohl Spätfolge der Ermittlungen, die im Zuge [2][des
       Ibiza-Skandals 2019] aufgenommen wurden. In zwei Fällen kam es bereits zu
       Gerichtsverfahren: Im sogenannten „Prikraf“-Verfahren lautete der Vorwurf
       auf Einflußnahme auf eine gesetzliche Regelung zugunsten einer
       Privatklinik.
       
       Strache wurde zunächst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, in der
       Berufungsinstanz aber freigesprochen. Auch im Verfahren rund um eine
       Intervention Straches bei der Besetzung eines Aufsichtsratspostens mit
       einem FPÖ-nahen Unternehmer, für die im Gegenzug Parteispenden geflossen
       sein sollen, wurde Strache rechtskräftig freigesprochen.
       
       30 Oct 2025
       
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