# taz.de -- Selbstbestimmungsgesetz: Doch keine Abstimmung über Queer-Register im Bundesrat
       
       > Der Bundesrat sollte über die Kennzeichnung geänderter
       > Geschlechtseinträge im Melderegister abstimmen. Dann wurde der Punkt von
       > der Tagesordnung gestrichen.
       
 (IMG) Bild: Das Selbstbestimmungsgesetz wurde noch von der Ampel-Koalition eingeführt
       
       Fachverbände hatten ebenso wie Datenschützer:innen vor dem hohen
       Diskriminierungspotenzial und dem Risiko eines „[1][Registers für trans
       Personen]“ gewarnt. Der öffentliche Druck scheint nun Wirkung gezeigt zu
       haben: Eine Verordnung des Bundesinnenministeriums (BMI), die vorsieht,
       geänderte Vornamen und Geschlechtseinträge zukünftig im Melderegister zu
       kennzeichnen, wurde kurzfristig von der Abstimmung im Bundesrat
       zurückgezogen. Unter den Landesregierungen fehlte offenbar die
       erforderliche Mehrheit.
       
       Als Tagesordnungspunkt 57 war die „[2][Verordnung zur Umsetzung des
       Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im
       Meldewesen]“ am Freitag im Bundesrat angesetzt. Zu einer Abstimmung kam es
       jedoch nicht, zu deutlich war offenbar bereits im Voraus die Skepsis in den
       Ländern. Letztlich sei der Punkt auf Antrag des CDU-geführten Hessen von
       der Tagesordnung genommen worden, heißt es aus grünen Bundesratskreisen.
       
       Weil es sich beim Meldewesen um Ländersache handelt, bedarf es der
       Zustimmung der Länderkammer. „Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte
       Füße bekommen, weil sie im Bundesrat aktuell keine Mehrheit für ihre Pläne
       findet“, sagte die queerpolitische Sprecherin der
       Grünen-Bundestagsfraktion, Nyke Slawik.
       
       ## ‚Altes Geschlecht‘ würde dauerhaft mitgeführt
       
       Mitte Juli waren die Pläne des Bundesinnenministeriums unter Alexander
       Dobrindt (CSU) zur Umsetzung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes erstmals
       bekannt geworden. Sie sehen vor, dass der frühere Vorname und
       Geschlechtseintrag einer Person und das Änderungsdatum zukünftig im
       Melderegister angezeigt und auch an andere Behörden wie die Bundeszentrale
       für Steuern und die Rentenversicherung übermittelt werden. Bisher war der
       frühere Eintrag mit einem Sperrvermerk versehen, lediglich der aktuelle
       Eintrag war einsehbar. Das BMI argumentierte jedoch, die Kennzeichnung sei
       notwendig, um die Identifizierbarkeit zu gewährleisten.
       
       Bei Fachverbänden und unter Datenschützer:innen blickte man kritisch
       auf die Regelung, die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken
       waren groß. Das noch von der Ampel-Koalition eingeführte
       Selbstbestimmungsgesetz würde damit ad absurdum geführt, so die
       Kritiker:innen. „Die Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechts- und
       Namensangaben kann zu Zwangsoutings im Kontakt mit Behörden führen – mit
       möglichen Folgen wie Diskriminierung und Stigmatisierung“, sagte der
       Bundesverband trans.
       
       „Faktisch entsteht ein Mechanismus, der das ‚alte Geschlecht‘ dauerhaft
       mitführt, obwohl das Selbstbestimmungsgesetz gerade darauf abzielt, dass
       Menschen nach einer Änderung nicht mehr an ihren früheren
       Geschlechtseintrag gebunden sind“, heißt es vom LSVD – Verband Queere
       Vielfalt. Auch das Argument der Identifizierbarkeit sei nicht
       nachvollziehbar, denn Änderungen von Vornamen und Geschlechtseintrag sind
       schon seit vielen Jahren durch das Transsexuellengesetz möglich, wobei die
       Identifizierbarkeit nie ein Problem darstellte.
       
       Auch aus dem Bundesrat selbst gab es Bedenken. So [3][empfahl der
       Familienausschuss], dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die Erforderlichkeit der
       Regelungen werde nicht hinreichend belegt, heißt es in der Begründung.
       
       ## Aufatmen bei Opposition und Verbänden
       
       Bei den Grünen war die Freude über die abgesetzte Abstimmung groß: „Der
       Protest gegen das geplante Sonderregister für trans*, inter* und
       nicht-binäre Personen wirkt!“, sagte die Grüne Nyke Slawik. Auch die
       stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Misbah Khan, begrüßte die
       nun erst einmal abgesetzte Abstimmung.
       
       Die Bundesregierung müsse sich „den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem
       Vorgehen nicht nur unnötiges Misstrauen gegenüber queeren Menschen geschürt
       und sich dabei erneut [4][mit rechtsextremen und menschenfeindlichen
       Kräften gemeingemacht] zu haben“, so Khan. Sondern auch, „erneut versucht
       zu haben, ein verfassungsrechtlich höchst problematisches Vorhaben ohne
       gesicherte politische Mehrheit durchzusetzen“.
       
       17 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /trans-Menschen/!6103673
 (DIR) [2] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0401-0500/419-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1
 (DIR) [3] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0401-0500/419-1-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1
 (DIR) [4] /Kritik-am-Selbstbestimmungsgesetz/!6106300
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
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