# taz.de -- Diskriminierung von Frauen in Elternzeit: Hamburgerin zieht vors Verfassungsgericht
       
       > Weil ihr die Elternzeit bei der Höhergruppierung nicht angerechnet wurde,
       > klagt eine Angestellte des öffentlichen Diensts vor dem
       > Verfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Machen beides immer noch eher Frauen: In der Kita arbeiten oder Elternzeit inklusive Karrierebremse nehmen
       
       Hamburg taz | Weil sie durch ihre Elternzeit benachteiligt wird, hat eine
       Angestellte der Stadt Hamburg Klage beim Bundesverfassungsgericht
       eingereicht. [1][Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder wehrt sich]
       dagegen, dass sie durch ihre elfmonatige Erziehungszeit später als
       turnusmäßig vorgesehen in eine höhere Gehaltsstufe eingruppiert wird.
       
       „Wir sehen hier eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“, sagt ihre
       Anwältin Friederike Boll. Betroffen seien von solchen Fällen vor allem
       Frauen, die immer noch in weitaus höherem Maß Elternzeit in Anspruch nehmen
       als Männer. Dazu kommt, dass der Tarifvertrag der Länder für den
       öffentlichen Dienst nicht jede Auszeit gleich bewertet.
       
       Die Idee der turnusmäßigen Höherstufung ist, dass Leute mit der Dauer, über
       die sie einen Job machen, an Wissen und Erfahrung gewinnen. Nehmen sie eine
       Auszeit, stoppt sozusagen die Uhr. Allerdings sieht der Tarifvertrag
       Ausnahmen vor: Wer krank ist, darf bis zu 39 Wochen fehlen, ohne dass sich
       die Höherstufung verzögert, wer Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst
       leistet, bekommt bis zu 23 Monate angerechnet.
       
       Die Elternzeit nicht auf die Laufzeit der Gehaltsstufen anzurechnen, werte
       Fürsorgearbeit ab und diskriminiere die Geschlechter, kritisiert Boll.
       Dabei gebe es Gesetze, „die genau vor einer Diskriminierung im
       Entgeltbereich schützen sollen“. Den Arbeitsgerichten wirft sie vor, diese
       nicht angewandt zu haben, obwohl sie durch die
       Antidiskriminierungsvorschrift in Artikel 3 des Grundgesetzes genau dazu
       verpflichtet seien.
       
       ## Hamburgerin klagt sich bis zum Bundesverfassungsgericht
       
       Bolls Mandantin J. klagt sich seit Anfang vergangenen Jahres durch die
       Instanzen. Das [2][Arbeitsgericht] und das [3][Landesarbeitsgericht wiesen
       ihre Klage] ab. Das Bundesarbeitsgericht hat ihre Beschwerde dagegen
       abgelehnt, dass das Landesarbeitsgericht auch keine Revision, also eine
       Überprüfung seines Urteils zulassen wollte. Gegen alle drei Entscheidungen
       wendet sich die Verfassungsbeschwerde.
       
       Die Gerichte hatten verneint, dass mit der Nichtanrechnung der Elternzeit
       Frauen diskriminiert würden – schließlich könnten sich ja auch Männer
       Elternzeit nehmen. Wer krank werde, habe das im Gegensatz zu einer
       Entscheidung für die Elternzeit nicht selbst in der Hand.
       
       Lange Krankheitszeiten seien überdies eher die Ausnahme; durch die
       Elternzeit ruhe das Arbeitsverhältnis und damit die Zeit, in der
       Berufserfahrung erworben werden könne, typischerweise erheblich länger.
       
       Auch J.s Argument, in der Elternzeit machten Mütter und Väter für das
       Berufsleben wertvolle Erfahrungen, mochten die Richter nicht folgen. Auch
       aus dem Hamburger Gleichstellungsgesetz ergebe sich nicht die Pflicht,
       Fähigkeiten und Erfahrungen aus der Elternzeit zu berücksichtigen –
       zumindes nicht unabhängig vom Anforderungsprofil der Stelle.
       
       ## Elternzeit ist kein Privatvergnügen
       
       Für die Klägerin J. sind die Argumente der Richter schwer erträglich.
       Elternzeit zu nehmen, sei eben kein Privatvergnügen. „Andere profitieren
       von dem Rentenvorteil, den wir erarbeiten“, sagt sie mit Blick darauf, dass
       die Kinder von heute die Beitragszahler von morgen sind.
       
       Auch dass Fürsorgearbeit im Tarifvertrag und von den Richtern nicht
       gewürdigt werde, ärgert sie: „Ich kriege die Krise, wenn ich Leute [4][vom
       Gender-Pay-Gap reden höre] oder davon, dass Care-Arbeit endlich anerkannt
       werden müsse.“
       
       J. sagt, ihr und ihren Unterstützerinnen gehe es nicht ums Geld, nicht
       darum, dass sie ein Jahr verspätet eine höhere Gehaltsstufe erklommen hat,
       sondern um Gerechtigkeit. „Für mich persönlich war immer klar: Wenn das
       juristisch scheitert, werde ich das politisch durchsetzen“, sagt sie.
       
       Ihre Anwältin Boll begründet die Verfassungsklage damit, dass mit dem Fall
       „Grundsatzfragen zur Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere von
       Frauen im Berufsleben aufgeworfen“ würden. Dazu gehöre die Frage, inwieweit
       Tarifparteien frei darin sind, bestimmte Gruppen zu begünstigen, wenn das
       zu unterschiedlichen Entgelten für Männer und Frauen führen könne.
       
       Auf dem Spiel stehe der Grundrechtsschutz von Leuten, die Elternzeit
       nehmen, sagt Boll. Die Anwältin will deshalb die Arbeitsgerichte dazu
       verpflichten, Gleichstellungsgesetze im Lichte des Artikel 3 anzuwenden und
       den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, sprich: ihrer
       Mandantin rechtliches Gehör zu verschaffen.
       
       5 Sep 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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