# taz.de -- Zukunft der Justiz: Staatsdienst? Nein danke
       
       > Richter*innen und Staatsanwält*innen fehlen schon jetzt fast
       > überall. Und die Jura-Studierenden? Haben offenbar wenig Interesse am
       > Staatsdienst.
       
 (IMG) Bild: Wer will hier noch sitzen? Leere Richter*innenbank in Frankfurt am Main
       
       Was möchte man werden, wenn man Jura studiert? „So jemand wie bei Suits“,
       sagt ein 22-jähriger Jura-Student aus München und lacht. Suits ist eine
       Serie über einen unglaublich erfolgreichen Wirtschaftsanwalt und sein
       extravagantes Leben. Natürlich sei das nicht ernst gemeint, fügt der
       Student hinzu. Auch den Staatsdienst, als Richter oder Staatsanwalt, habe
       er nicht ausgeschlossen.
       
       Unterhält man sich länger mit Jura-Studierenden wird aber schnell klar:
       Geld spielt für sie sehr wohl eine Rolle. Das gibt auch der 22-Jährige aus
       München zu: „Bei der Zeit und dem Aufwand, den man in dieses Studium
       investiert, will man natürlich schon danach beruflich die besten
       Möglichkeiten haben.“ Ein Kommilitone von ihm wird noch deutlicher: „Zur
       Zeit kann die Justiz bei der Bezahlung fast gar nicht mit dem freien Markt
       konkurrieren.“ In Großkanzleien kann das Einstiegsgehalt schon mal 125.000
       Euro im Jahr sein, als Richterin oder Staatsanwalt eher um die 70.000 Euro.
       
       Alle Studierenden bleiben in diesem Text anonym, sie haben Angst vor
       Auswirkungen auf ihre – vielleicht ja am Ende doch – staatliche Karriere.
       Dabei ist das eher unwahrscheinlich, denn das Justizsystem sucht
       händeringend nach Jura-Absolvent*innen, um das System am Laufen zu halten.
       
       Fast 2.000 Richter*innen- und Staatsanwaltschaftsstellen sind aktuell nicht
       besetzt. „Man hat sich den Personalausstattungen immer vom unteren Rand her
       genähert. Schon seit vielen Jahren sind die geforderten Personalschlüssel
       in ganz wenigen Ländern überhaupt erreicht worden“, sagt Carsten Löbbert,
       Präsident des Landgerichts Lübeck.
       
       Blickt man nur wenige Jahre in die Zukunft, wird sich dieses Problem durch
       eine kommende Pensionierungswelle noch verschlimmern, besonders in den
       neuen Bundesländern. Bis 2031 sind laut Deutschem Richterbund 62,5 Prozent
       aller Stellen neu zu besetzen. Gleichzeitig kommen immer weniger
       Jurist*innen nach, die in die Lücken springen könnten. 2007 absolvierten
       beispielsweise noch 10.700 das erste und 9.300 das zweite Staatsexamen.
       2021 waren es dann nur noch 8.700 und 7.800 Absolvierende.
       
       Auch wenn die Zahlen sinken, scheint es auf den ersten Blick mehr als genug
       – Jura ist immer noch eines der beliebtesten Studienfächer. Das Problem für
       unseren Rechtsstaat ist aber, dass die meisten von ihnen lieber in die
       Privatwirtschaft als in den Staatsdienst wollen.
       
       Doch wie kann man entgegensteuern? Der Lübecker Richter Löbbert meint, man
       müsse „natürlich rechtzeitig anfangen, Nachwuchs zu gewinnen“, um dieser
       Pensionierungswelle etwas entgegenzusetzen. „Wenn die Welle erst richtig am
       Rollen ist, wird man nicht auf einmal so viel Personal einstellen können.“
       Er habe nicht den Eindruck, dass das schon überall so gemacht wird. Blickt
       man auf die Zahlen der offenen Stellengesuche in den Bundesländern, scheint
       er Recht zu haben.
       
       Dabei bietet der Staatsdienst einige Vorzüge, vor allem was die eigene
       Unabhängigkeit und flexible Arbeitsbedingungen betrifft. Ein Student aus
       Passau erzählt, dass man zwar nicht mit einer 35-Stunden-Woche rechnen
       könne. Aber dass man dafür an Tagen ohne feste Termine auch erst um zehn
       Uhr beginnen oder von zu Hause aus arbeiten kann, findet er gut. Ein
       Student aus München sieht ähnliche Vorteile: „Vor allem die Benefits im
       Staatsdienst sind halt geil, Work-Life-Balance für Familie, Sicherheit –
       keine Kündigung, private Versicherung und so weiter.“ Trotzdem fehlt der
       Nachwuchs und die Gründe sind vielfältig.
       
       Da wäre wieder das Thema Bezahlung. Den Unterschied zwischen
       Privatwirtschaft und Justiz in den Einkommen gab es schon immer, so
       Löbbert: „Und trotzdem ist die Schere mittlerweile so groß, dass es schon
       ein Problem ist.“ Ankündigungen, dass sich hierbei etwas ändern wird, gibt
       es bislang nicht.
       
       Auch Janne Wollnik, Mitglied des Fachschaftsrats der Universität Hamburg,
       findet, dass das Anheben der Gehälter der wichtigste Schritt wäre, da der
       Staatsdienst „auch finanziell unter einem massiven Wertschätzungsproblem
       leidet“. Zusätzlich spiele die sehr hohe Notenanforderung für
       Staatsbedienstete – im Gegensatz zu privaten Kanzleien – eine Rolle, denn
       „die Examensnoten sind nur begrenzt aussagekräftig, wenn es um die
       tatsächliche Qualifikation von Jurist*innen geht.“ Viele Bundesländer
       haben ihre Anforderungen deshalb schon gesenkt.
       
       ## Angstzustände vorm Staatsexamen
       
       Für die Studierenden, mit denen die taz gesprochen hat, entsteht der Druck
       aber nicht unbedingt durch die Noten, sondern eher dadurch, wie das
       Jurastudium meist noch aufgebaut ist. Wer das Staatsexamen auch beim
       zweiten Versuch nicht besteht, steht ohne Abschluss da.
       
       Ein Student aus Passau, der gerade sein erstes Staatsexamen bestanden hat,
       erzählt von Angstzuständen, Zukunftsängsten und Panikattacken auf dem Weg
       zum Examen, weil „du nicht weißt, was du dann machst, wenn dieses
       Staatsexamen jetzt nicht so läuft oder wenn du das Staatsexamen endgültig
       nicht bestehst“. Er glaubt, auch deshalb seien die Zahlen der
       Jurastudierenden rückläufig. Er kenne viele, die das Studium auch kurz vor
       oder mitten in der Examensphase abgebrochen haben, und noch mehr, die
       psychologische Hilfe gebraucht haben.
       
       Die neuesten Zahlen zu den Studienabbrüchen stammen aus den
       Studienanfängerjahrgängen 2007 bis 2009 und zeigen eine sogar
       unterdurchschnittliche Abbruchquote von 24 Prozent. Lediglich im Vergleich
       zu anderen Fächern mit Staatsexamen ist diese Zahl hoch: Bei Medizin und
       Lehramt sind die Abbruchquoten nur jeweils 13 Prozent. Was bei Jura jedoch
       auffällig ist und die Aussagen der Studierenden bekräftigt, ist die
       durchschnittliche Zeit, nach der Jura-Studierende ihr Studium abgebrochen
       haben.
       
       Während im Schnitt bei anderen Fächern schon nach fünf Semestern
       abgebrochen wird, beenden Jura-Studierende ihr Studium im Schnitt nach
       sieben Semestern und ein Viertel der Abbrecher sogar erst nach dem zehnten
       Semester. Die Gründe für den späten Abbruch? Laut einer [1][Untersuchung]
       des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung ist der
       schwerwiegendste Grund der enorme Leistungsdruck, insbesondere im
       Zusammenhang mit den Examen.
       
       Eine mögliche Verbesserung wäre das flächendeckende Angebot eines
       integrierten Bachelor of Law, mit dem man auch ohne Staatsexamen einen
       universitären Abschluss erlangen könnte. Bisher gibt es dieses Angebot nur
       vereinzelt, Nordrhein-Westfalen war dabei Vorreiter. In Bayern und
       Baden-Württemberg gibt es den Studiengang noch gar nicht, obwohl auch dort
       inzwischen einige Universitäten aktive Forderungen an die jeweilige
       Landesregierung stellen.
       
       Dem Mangel an Richter*innen und Staatsanwält*innen wäre damit zwar
       nicht unmittelbar geholfen: Wer kein Staatsexamen hat, kann und soll auch
       nicht in den Staatsdienst gehen können. Der Bachelor könnte jedoch helfen,
       mehr Menschen bis zum Staatsexamen zu bringen, weil der Druck insgesamt
       geringer wäre und weniger deshalb vorher abbrechen. Letztendlich könnte
       somit auch die potenzielle Zahl an Staatsbediensteten steigen. Ein kleiner
       Schritt, der aber aus Sicht der Studierenden hilfreich wäre.
       
       ## Hohe Unzufriedenheit
       
       Was aus Sicht von Studierenden auch noch abschreckend wirkt, ist die
       Mentalität, die implizit an den Jura-Fakultäten weitergegeben wird. Fast
       jeder hat eine Geschichte, die mit „Ellenbogengesellschaft“ untertrieben
       beschrieben ist: von Kommiliton*innen geklaute Ordner, versteckte
       Bücher kurz vor der Klausur, damit andere nicht lernen können, und
       gelöschte Notizen auf unbeaufsichtigten Laptops.
       
       Auch das mache vielen zu schaffen, erzählen die von der taz befragten
       Studierenden. Insgesamt, sagt der Student aus Passau, sei das „halt ein
       Ausbildungssystem, das seit Jahrzehnten nahezu gar nicht reformiert wurde.“
       Laut einer Studie der Plattform [2][iur.reform] aus dem Jahr 2023 teilen 53
       Prozent der Jura-Studierenden diese Unzufriedenheit mit dem Studium. Nur
       [3][ein Drittel] würde das Studium weiterempfehlen.
       
       So düster die momentane Lage auch aussieht, fast alle Studierenden, die mit
       der taz geredet haben, könnten sich unter besseren Umständen vorstellen, in
       den Staatsdienst zu gehen. Ein Student findet, Richter*innen und
       Staatsanwält*innen sollten öfter direkt in die Uni gehen,
       Veranstaltungen machen und für den Beruf werben.
       
       Blickt man auf eine [4][Befragung des Allensbach-Instituts] unter
       Richter*innen und Staatsanwält*innen in Deutschland, sollten sich da
       auch Freiwillige finden lassen. 84 Prozent würden sich wieder für ihren
       Beruf entscheiden. Jetzt müssen sie nur noch dem Nachwuchs erzählen, warum.
       
       24 Sep 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.justiz.nrw/sites/default/files/imported/files/2018-01/DZHW-Gutachten-Ursachen-Studienabbruch-Staatsexamen-Jura.pdf
 (DIR) [2] https://iurreform.de/wp-content/uploads/2024/06/230521_iurreform-Studie-Langfassung.pdf
 (DIR) [3] https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2025/05/Fuenfte-bundesweite-AbsolventInnenbefragung-2022.pdf
 (DIR) [4] https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Publikationen/ROLAND_RR-02-2023_eForm_final.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marc Tawadrous
       
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