# taz.de -- Hamburger Kommunalpolitik: Senat will Bezirkschefs bestimmen
       
       > Rot-Grün will Bezirksamtsleiter:innen ohne Wahl durch die
       > Bezirksversammlungen ernennen, wenn diese sich neun Monate lang nicht
       > einigen können.
       
 (IMG) Bild: Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf: Hier gibt es keine Mehrheit für die Bebauung, der Senat hat die Entscheidung an sich gezogen
       
       Hamburg taz | Rot-Grün will in Hamburg mehr Kontrolle bei der Neubesetzung
       von Bezirksamtsleitungen. Der Senat hat der Bürgerschaft einen
       Gesetzentwurf vorgelegt, der das Besetzungsverfahren anpasst. Künftig soll
       der Senat eingreifen dürfen, [1][wenn eine Bezirksversammlung nach Ablauf
       der Amtszeit neun Monate lang keine neue Amtsleiter:in wählt]. Das sei
       eine pragmatische Lösung für „schwierige politische Konstellationen“,
       findet der Senat. Die Opposition sieht darin eine schleichende Entmachtung
       der Bezirke.
       
       Die Bezirksamtsleitungen sind in Hamburg die Verwaltungsspitzen der sieben
       Bezirke, die mit je 130.000 bis 450.000 Einwohner:innen Großstadtgröße
       erreichen. Die Bezirksämter sind die zentralen Schnittstellen der
       Verwaltung für die Bürger:innen und verwalten essenzielle Aufgaben wie
       Baugenehmigungen, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Grünflächenpflege und lokale
       Infrastrukturprojekte.
       
       Eine Bezirksamtsleitung übernimmt die organisatorische und strategische
       Leitung, setzt politische Beschlüsse um und ist das Bindeglied zur
       Bezirksversammlung. Diese übt als gewähltes „Kommunalparlament“
       demokratische Kontrolle aus, fasst Beschlüsse über lokale Projekte oder
       Verkehrskonzepte und beeinflusst die Amtsleitung durch ihr Wahl- und
       Misstrauensvotumsrecht. Sie sichert die demokratische Legitimation der
       Verwaltung.
       
       Die Wahl der Bezirksamtsleiter:innen regelt das
       [2][Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)], das die Wahl durch die
       Bezirksversammlungen vorschreibt. Der Senat hat aber ein
       Letztentscheidungsrecht, das in Hamburgs Status als Einheitsgemeinde
       wurzelt, in der es keine rechtlich selbstständigen Kommunen gibt, sondern
       die Bezirke administrative Untereinheiten der Stadt sind.
       
       ## Bezirke sollen handlungsfähig bleiben
       
       [3][Der Senat schlägt nun eine Ergänzung zu Paragraf 34 vor]: Wenn die
       Versammlung innerhalb von neun Monaten nach Amtsende keinen Vorschlag
       macht, kann der Senat eine Person für die Amtsleitung ernennen. Der Entwurf
       erfasst bei Inkrafttreten auch bestehende Vakanzen. Vor der Bestellung muss
       die Versammlung innerhalb von zwei Monaten angehört werden und hat noch die
       Chance, selbst zu wählen.
       
       In Zeiten von Fachkräftemangel, Digitalisierung und steigenden Ansprüchen
       an eine „moderne, serviceorientierte Verwaltung“ solle so sichergestellt
       werden, dass es jederzeit „eine handlungsfähige politische Leitung“ gibt,
       begründet Andreas Dressel (SPD), Senator für Finanzen und Behörden, die
       Änderung. „Hängepartien“ belasteten die Verwaltung und gefährdeten die
       Handlungsfähigkeit bei Themen wie Wohnungsbau oder Infrastruktur.
       
       Insgesamt sei der Gesetzentwurf „ein guter Kompromiss zwischen Wahrung der
       Rechte der Bezirkspolitik und den gesamtstädtischen Interessen an
       handlungsfähigen Bezirken“, betont er. Der Änderungsvorschlag sei ein
       Einstieg „in weitergehende Reformüberlegungen für unsere Bezirke“.
       
       Die CDU-Fraktion kritisiert die Änderung. „Für die Unabhängigkeit von
       Bezirken ist die Überlegung des Senats eher als Drohung zu verstehen“, sagt
       Kaja Steffens, Sprecherin für Bezirke. Der Senat nehme so „direkten
       politischen Einfluss auf die Bezirksversammlung und die darin beschlossenen
       politischen Maßnahmen“. Politische Entscheidungen im Bezirk könnten
       gestoppt und auf die lange Bank geschoben werden, „bis der Senat die nach
       seinem Empfinden richtige Personalie als Bezirksamtsleiter implementiert
       hat“, befürchtet Steffens.
       
       ## Kritik aus der Opposition
       
       Es gehe dem Senat dabei um die Erweiterung seiner Kompetenzen, „nicht
       senatsgenehme Entscheidungen in den Bezirken rückgängig zu machen“. Ein
       Beispiel: der neue Stadtteil Oberbillwerder, [4][wo der Senat die
       Verantwortung an sich gezogen hatte], weil die neue Mehrheit in der
       Bergedorfer Bezirksversammlung gegen die Pläne ist.
       
       Auch die Linksfraktion ist gegen die Änderung. „Das ist ein weiterer
       Angriff auf die leider ohnehin schon begrenzte Hoheit der Bezirke“, sagt
       ihr bezirkspolitischer Sprecher Marco Hosemann zur taz.
       
       „Wenn der Senat die Handlungsfähigkeit der Bezirke sichern möchte, sollte
       er lieber etwas gegen die vielen unbesetzten Stellen in den Bezirksämtern
       tun.“ Zu den jüngsten Vakanzen habe das „Machtgerangel“ der Senatsparteien
       selbst geführt, SPD und Grüne seien Teil des Problems.
       
       Auch die Partei Volt, in Hamburg in einigen Bezirksversammlungen vertreten,
       lehnt den Vorschlag ab. Er schwäche die demokratische Legitimation vor Ort.
       Statt den Bezirken Entscheidungskompetenz zu entziehen, müssten deren
       Ermessensspielräume erweitert und Teilhabe ausgebaut werden. Volt verweist
       auf Alternativen wie Stichwahlen oder moderierte Vermittlungsverfahren, um
       Pattsituationen aufzulösen, ohne die Rechte der Bezirksversammlungen zu
       beschneiden.
       
       ## Konflikte in Harburg und Nord
       
       Die FDP kritisiert gegenüber der taz, dass die „Unfähigkeit einzelner zur
       Lösungsfindung“ nicht „zur weiteren Zentralisierung und Schwächung der
       Bezirke“ genutzt werden dürfe. Das Ansinnen des Senats sei nachvollziehbar,
       die Verantwortung müsse aber weiter in den Bezirken bleiben.
       
       Ein zentraler aktueller Konflikt im Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die
       lange [5][Vakanz der Bezirksamtsleitung in Harburg]. Seit August 2024
       führte der parteilose Stellvertreter Dierk Trispel das Amt interimsmäßig,
       nachdem die bisherige Leiterin Sophie Fredenhagen (SPD) ihre Bewerbung
       zurückgezogen hatte.
       
       Die Neubesetzung verzögerte sich, weil die Stelle neu ausgeschrieben werden
       musste. Erst im Juli dieses Jahres wählte die Bezirksversammlung den
       Sozialdemokraten Christian Carstensen zum neuen Behördenchef.
       
       Auch im Bezirk Nord war der Konflikt um die Bezirksamtsleitung eskaliert.
       Die SPD schloss dort bei den Bezirkswahlen 2024 [6][ein Bündnis mit CDU,
       FDP und Volt], um die als stärkste Kraft verbliebenen Grünen
       auszumanövrieren und den grünen Amtsinhaber Michael Werner-Boelz vorzeitig
       abzusetzen. Werner-Boelz wurden unter anderem Alleingänge in der
       Verkehrspolitik vorgeworfen.
       
       Schließlich [7][stieg Volt aus dem Vierer-Bündnis aus]. Im Dezember sprach
       die Bezirksversammlung Werner-Boelz das Misstrauen aus und [8][wählte die
       Sozialdemokratin Bettina Schomburg zur neuen Leiterin].
       
       4 Sep 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bezirkswahlen-Hamburg/!t5590765
 (DIR) [2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/94589/23_01318_entwurf_eines_zweiten_gesetzes_zur_aenderung_des_bezirksverwaltungsgesetzes_und_des_entschaedigungsleistungsgesetzes#navpanes=0
 (DIR) [3] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/94589/23_01318_entwurf_eines_zweiten_gesetzes_zur_aenderung_des_bezirksverwaltungsgesetzes_und_des_entschaedigungsleistungsgesetzes#navpanes=0
 (DIR) [4] /Senat-macht-Oberbillwerder-zur-Chefsache/!6043343
 (DIR) [5] /Regierungsbildung-in-Hamburg-Harburg/!6032672
 (DIR) [6] /Vier-Parteien-Buendnis-gegen-Gruene/!6028348
 (DIR) [7] /Bezirkspolitik-in-Hamburg/!6050917
 (DIR) [8] /Mobilitaetswende-in-Hamburger-Bezirken/!6055110
       
       ## AUTOREN
       
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