# taz.de -- SPD-Mann fordert Untersuchungsausschuss: „Rassistische Gewalt müssen wir klar benennen“
       
       > Für einen Brandanschlag in Solingen wird der Täter zu lebenslanger Haft
       > verurteilt. Aber ein rassistisches Motiv wird nicht anerkannt.
       
 (IMG) Bild: Gedenkfeier ein Jahr nach dem Brandanschlag auf das Mietshaus, in dem die junge türkische Familie Zhilova ums Leben kam
       
       taz: Herr Lindh, Sie haben den Prozess in Wuppertal lange begleitet. Wie
       haben Sie ihn erlebt? 
       
       Helge Lindh: Es war ein sehr belastendes Verfahren. Das Strafmaß, also
       lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung, war
       angemessen. Aber der entscheidende Punkt kam zu kurz: die Würdigung oder
       Prüfung der im Raum stehenden rassistischen Motive. Diese wurden faktisch
       vollständig beiseite geschoben, Ermittlungsfehler und Versäumnisse zu
       entschuldigend bewertet. Besonders irritierend war, dass die
       Staatsanwaltschaft betonte, allein die Herkunft der Opfer, des Täters und
       [1][der Tatort Solingen] reichten nicht für ein rassistisches Motiv – als
       gäbe es nicht zahlreiche vergleichbare Taten, deren Motive zu spät oder gar
       nicht anerkannt wurden.
       
       Was fanden Sie genau belastend?Verteidigung, Staatsanwaltschaft und teils
       das Gericht wandten jede Energie darauf, [2][mögliche rassistische oder
       rechtsextreme Motive abzuwehren oder sich an Anwältin Seda Başay-Yıldız
       abzuarbeiten]. Das wirkte, als wolle man den Täter vor dem „Vorwurf des
       Rassismus“ schützen. Als sei es eine Herabwürdigung des Täters, wenn man
       rechtsextreme oder rassistische Motive benennt – das ist für mich eine
       Täter-Opfer-Verkehrung und ein grundfalscher Ansatz. Man kann nicht sagen:
       „Er hat doch jetzt die Höchststrafe, also was beschwert ihr euch?“ Für
       Angehörige und Überlebende zeigt es eine deutliche Empathielosigkeit: kaum
       bis gar kein Interesse, ihre Perspektive zu verstehen, stattdessen die
       Botschaft, es sei eine Zumutung, den Täter in diese Ecke zu stellen. Diese
       Muster müssen wir durchbrechen, indem wir rassistische Gewalt klar benennen
       und untersuchen, anstatt sie wegzudefinieren.
       
       Was meinen Sie mit der Empathielosigkeit, die Sie im Verfahren beobachtet
       haben? 
       
       Empathielosigkeit zeigte sich für mich auf mehreren Ebenen. Zum einen
       wurden im Verfahren rassistische Begriffe ohne jede Rücksicht oder
       kritische Einordnung benutzt – von Personen, die selbst nicht von Rassismus
       betroffen sind. Es gilt frei nach Bill Clinton: It's the language, stupid.
       Auf die Sprache kommt es an. Die von Staatsanwalt, Ermittlungsbeamten,
       Verteidigern und zum Teil Richter verwandte Sprache war regelmäßig unwürdig
       und krass unangemessen. Zum anderen ging es oft nur um juristische
       Abwägungen, aber kaum darum, die Perspektive der Angehörigen anzuerkennen.
       Stattdessen lag der Fokus auffällig stark darauf, eine rechtsextreme
       Motivation abzuwehren und das sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch
       bei der Verteidigung.
       
       Was heißt das konkret? 
       
       Ich halte es nicht für selbstverständlich, dass man Nazi-Literatur in der
       Familie hat, rechtsextreme Musik hört oder Marschlieder aus der NS-Zeit
       abspielt. Dass die Staatsanwaltschaft solche Punkte nicht deutlicher
       problematisiert hat, ist für mich hochproblematisch. Unser Rechtssystem hat
       den Auftrag, die historische Realität nicht auszublenden: [3][Wir können in
       Wuppertal] nicht so tun, als gäbe es keine NS-Geschichte in Deutschland,
       keine Geschichte des Rechtsterrorismus und des mörderischen
       Rechtsextremismus in den letzten Jahrzehnten. Das muss immer Teil der
       Betrachtung sein, wenn wir über die Motivation einer solchen Tat sprechen.
       Hinzu kommt als ein wesentlicher Punkt, dass materiell und formell
       juristische Abwägung und historisch informierte Empathie mitnichten ein
       Widerspruch sind. Europäische Rechtsprechung und auch deutsches Recht im
       Schatten des NSU, ich nenne nur die aktuellen RiStBV (Richtlinien für das
       Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) und das Strafgesetzbuch,
       verpflichten geradezu, bei Anhaltspunkten für „rassistische,
       fremdenfeindliche, antisemitische Beweggründe“ umfassend zu ermitteln. Das
       betrifft frühe Ermittlungen wie auch spätere Nachermittlungen.
       
       Halten Sie den Täter für einen Rassisten? 
       
       Ja – nach allem, was an Indizien bekannt ist. Und das schließt nicht aus,
       dass es weitere Tatmotive gab. Aber Rassismus ist hier ein relevanter
       Aspekt. Wir müssen uns fragen, wie rassistische Motive erkannt und bewertet
       werden. Ich sehe hier eine nicht hinreichende Beachtung der rassistischen
       Motive und ein Abwehrverhalten, bei dem diejenigen, die nicht betroffen
       sind von Rassismus, denjenigen widersprechen wollen, die zu Recht Rassismus
       ahnen, vermuten oder annehmen. Genau diese Haltung verstärkt den Eindruck,
       dass man das Thema lieber vermeiden möchte, anstatt es aufzuklären. Einer
       hohen Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft für wissenschaftliche
       Ergründung der psychischen Disposition des Täters und für psychiatrisches
       Wissen steht leider auffallendes Desinteresse an gleichermaßen
       wissenschaftlicher Begutachtung von Rassismus wie auch von
       Rechtsextremismus gegenüber.
       
       Dabei ist es nicht der erste und vermutlich nicht der letzte Fall, in dem
       ein möglicher rassistischer Hintergrund lieber vermieden wird. 
       
       Genau. In diesem Verfahren war es vor allem die Nebenklage, die diese
       Punkte immer wieder eingebracht hat. Ohne diesen Druck wären viele Aspekte
       vermutlich gar nicht thematisiert worden. Das ist nicht selbstverständlich
       – und ohne diese Arbeit wäre der Prozess noch stärker auf rein
       juristisch-technische Fragen reduziert worden, ohne den gesellschaftlichen
       Kontext herzustellen und die gesellschaftliche Dimension der Tat angemessen
       zu würdigen. Manchmal habe ich den Eindruck, dass Teile der Justiz 30 Jahre
       Rassismus-kritische Forschung nicht zur Kenntnis nehmen.
       
       Was müsste politisch geschehen, damit rassistische Motive in solchen
       Verfahren konsequent verfolgt werden? 
       
       Wir haben nach dem NSU-Untersuchungsausschuss und auch nach Hanau gesehen,
       dass es an nachhaltiger Umsetzung der Empfehlungen hapert. Es braucht
       verbindliche Standards: Schulung, Sensibilisierung, externe Evaluation und
       die Bereitschaft, eigene Fehler zu benennen. Das ist keine Frage einzelner
       „schlechter Beamter“, sondern eine strukturelle Aufgabe. Auf Bundesebene
       ist es Aufgabe des Parlaments, dafür zu sorgen, dass rassistische Tatmotive
       genauso konsequent verfolgt werden wie andere. Das haben wir mit
       Gesetzesänderungen, etwa bei der Hasskriminalität, auch so festgeschrieben.
       
       W elche konkreten Schritte sollte es jetzt geben? 
       
       Zum einen muss der Fall meines Erachtens in den zuständigen Ausschüssen
       behandelt werden, auch im Bundestag. Dort kann man prüfen, ob die
       Ermittlungen und die Bewertung der Motive mit rechtsstaatlichen Prinzipien
       und Standards und den politischen Zielsetzungen kompromissloser Aufklärung
       übereinstimmen. Zum anderen sollte es unabhängige Stellen geben, die solche
       Verfahren auswerten – nicht nur intern bei Polizei und Justiz. Generell
       sollte dies bei beteiligten Behörden und staatlichen Stellen in solchen
       Fällen die Regel sein. Wir brauchen Strukturen, die aus Fehlern lernen,
       anstatt in Abwehrhaltung zu gehen.
       
       Es gibt nun auch von diversen Initiativen die Forderung nach einem
       Untersuchungsausschuss. Was halten Sie davon? 
       
       Ich halte das für berechtigt. Nach dem NSU gab es Ausschüsse auf Bundes-
       und Landesebene, nach Hanau nur auf Landesebene. Für Solingen wäre ein
       Untersuchungsausschuss oder zumindest eine unabhängige
       Untersuchungskommission sinnvoll. Selbst Innenminister Herbert Reul und das
       LKA NRW haben Hinweise auf ein politisches Motiv ernst genommen – das
       zeigt, dass diese Fragen nicht nur von der Nebenklage kommen. Die
       politische Dimension ist da, und sie gehört vollständig aufgeklärt.
       
       12 Aug 2025
       
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