# taz.de -- Abstand von Lohn zu Bürgergeld: Arbeiten lohnt sich, auch in Bad Liebenwerda
       
       > Eine Alleinstehende, die zum Mindestlohn ackert, hat im Schnitt 557 Euro
       > mehr als ein Bürgergeldempfänger. Es gibt aber regionale Unterschiede.
       
 (IMG) Bild: Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt, ob in der Reha oder der Gastro
       
       Berlin taz | Eine Reha-Klinik in Bad Liebenwerda in Brandenburg, draußen
       vor dem Eingang prangen Jobangebote, Leute werden dringend gesucht, auch
       Servicepersonal ohne Berufsausbildung. Die Caféteria hat nur an wenigen
       Tagen in der Woche geöffnet, wegen Personalmangel. „Das Bürgergeld ist
       schuld, dass wir hier niemanden finden. Will doch keiner mehr arbeiten“,
       seufzt eine Frau an der Rezeption.
       
       Hält das Bürgergeld Menschen davon ab, zu arbeiten, erst recht, wenn sie
       mit ihrer Tätigkeit nur den aktuellen Mindestlohn bekommen? Nein, sagt das
       [1][Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI)] der
       gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. „Der Lohnabstand ist immer
       gegeben“, heißt es in der aktuellen WSI-Studie. Doch es gibt regionale
       Unterschiede.
       
       Die Sozialexperten errechneten an mehreren Haushaltskonstellationen, wie
       groß der Einkommensunterschied ist zwischen Personen, die nur vom
       [2][Bürgergeld] leben, und solchen, die 38 Stunden die Woche zum aktuell
       geltenden Mindestlohn von 12,82 Euro die Stunde ackern.
       
       Bei einer oder einem Alleinstehenden, die oder der Vollzeit zum Mindestlohn
       arbeitet, liegt der Einkommensvorteil im Durchschnitt bei 557 Euro
       monatlich, so die Studie. So hat ein alleinstehender Mann, der zum
       Mindestlohn in Vollzeit arbeitet, im Schnitt in Deutschland ein verfügbares
       Einkommen von 1.572 Euro im Monat. Lebt der Mann nur vom Bürgergeld, hat er
       lediglich inklusive der Wohnkosten 1.015 Euro zur Verfügung, so die Zahlen
       in dem WSI-Papier.
       
       ## Kleine Miete- großer Lohnabstand
       
       Alleinstehende mit einem Kind haben bei Vollzeitbeschäftigung zum
       Mindestlohn laut Studie 749 Euro mehr zur Verfügung als im alleinigen
       Bürgergeldbezug. Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer oder
       einem Beschäftigten in Vollzeit zum Mindestlohn beträgt der Vorteil 660
       Euro.
       
       Der Verdienst der Arbeitenden wird dabei je nach Haushaltskonstellation und
       Miethöhe durch aufstockendes Bürgergeld, Kindergeld, einkommensabhängigen
       Kinderzuschlag oder Wohngeld erhöht, das wurde vom WSI in das verfügbare
       Einkommen der Beschäftigen mit eingerechnet.
       
       In abgelegenen Regionen sind die Mieten niedriger, die Arbeitslosen
       bekommen also weniger Bürgergeld als Empfänger:innen in teuren
       Regionen, da sich die Leistung auch nach den örtlichen Miethöhen richtet.
       
       Daher beträgt der Lohnabstand in München, wenn hohe Mietkosten vom
       Jobcenter übernommen werden, nur 379 Euro. Im sächsischen Vogtlandkreis hat
       eine alleinstehende Mindestlöhner:in hingegen 652 Euro mehr zur
       Verfügung als eine örtliche Bürgergeldempfänger:in, im
       Elbe-Elster-Kreis, wo Bad Liebenwerda liegt, 598 Euro.
       
       ## Auch Wohngeld und Kinderzuschlag zählen
       
       „Die Zahlen dieser Studie zeigen erneut, dass
       Bürgergeldempfänger:innen unabhängig vom Haushaltstyp und von der
       Region, in der sie wohnen, weniger Geld haben als Erwerbstätige, die zum
       Mindestlohn arbeiten“, erklärte die wissenschaftliche Direktorin des WSI,
       Bettina Kohlrausch am Mittwoch.
       
       Studien des [3][Münchner Ifo-Instituts haben allerdings] bemängelt, dass
       bei noch höheren Einkommen der Wegfall oder das Absinken von aufstockendem
       Bürgergeld, von Wohngeld und Kinderzuschlag den Anreiz verringere, mehr
       Geld zu verdienen. So führe eine Erhöhung des Bruttoeinkommens von 2.000
       auf 3.000 Euro bei einer Alleinerziehenden mit durchschnittlichen
       Mietkosten nur zu einem Anstieg des verfügbaren Einkommens von 59 Euro im
       Monat, hieß es beim Ifo.
       
       Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung ist vorgesehen, die
       sozialen Leistungen besser „aufeinander abzustimmen“, Wohngeld und
       Kinderzuschlag sollen „zusammengeführt“, die Hinzuverdienstregelungen
       „reformiert“ werden. Wie das genau aussieht, ist allerdings unklar. Denn
       mehr kosten soll es auch nicht.
       
       13 Aug 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15991-einkommen-bei-mindestlohnbeschaeftigung-deutlich-hoeher-als-buergergeld-70666.htm
 (DIR) [2] /Buergergeld/!t5868929
 (DIR) [3] https://www.ifo.de/DocDL/sd-2024-01-bloemer-etal-lohnabstand.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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