# taz.de -- Verpackungsmüll: Franchisenehmer von Burger King verliert Mehrwegklage
       
       > Auch andere Fastfood-Ketten sind betroffen. Umweltschützer fordern
       > Kontrollen zur Einhaltung der Pflicht, wiederverwendbare Verpackungen
       > anzubieten.
       
 (IMG) Bild: Symbolbild: Der Rechtsstreit betrifft im Falle Burger Kings eine einzelne Franchise-Filiale, nicht das gesamte Burger-King-Angebot
       
       Berlin taz | Franchise-Filialen bekannter Fastfood-Ketten, unter anderem
       Burger King, Nordsee und Subway, müssen ihr Mehrwegangebot bei den
       Verpackungen verbessern, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt
       hatte. Das teilte der Umweltverband am Dienstag mit. Es geht um
       Entscheidungen der Landgerichte Berlin und Frankfurt.
       
       Seit 2023 besteht die sogenannte Mehrwegangebotspflicht.
       Gastronomiebetriebe, die ihre Waren auf mehr als 80 Quadratmetern anbieten,
       dürfen seitdem nicht nur Wegwerfverpackungen haben, sondern müssen
       Mehrwegbehältnisse zumindest als Option anbieten.
       
       Nicht alle halten sich daran: Ab November 2023 hatte die DUH einzelne
       Filialen besagter Unternehmen stichprobenartig kontrolliert, die allesamt
       einen Verzehr im Restaurant sowie zum Mitnehmen anbieten.
       
       Wenn neben den Wegwerf-Verpackungen der To-go-Variante keine gleichwertigen
       Mehrwegoptionen für den Verzehr vor Ort angeboten wurden, reichte die
       Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Klage ein. Das passierte auch
       dann, wenn zwar wiederverwendbare Becher oder Verpackungen angeboten
       wurden, diese aber nicht dem Umfang der Einwegoptionen entsprachen, also
       Mehrwegbecher zum Beispiel nur in einer Größe verfügbar waren, die
       Wegwerf-Behälter jedoch in mehreren.
       
       ## Umwelthilfe sieht auch Behörden in der Pflicht
       
       Sollten die Versäumnisse nicht den Urteilen entsprechend ausgebessert
       werden, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise
       Ordnungshaft.
       
       Burger King Deutschland verweist auf taz-Anfrage auf das vorhandene
       Mehrwegsystem mit dem Partner Recup und bedauert, dass es beim verklagten
       Franchisenehmer zu einem „sprachlichen Missverständnis mit der
       Mitarbeiterin“ gekommen sei, wodurch bestelltes Softeis nicht wie gewünscht
       im Mehrwegbehältnis ausgegeben worden sei. Ein gleichzeitig bestelltes
       Getränk sei hingegen im Recup-Becher serviert worden.
       
       Die DUH sieht neben den Gastronomiebetrieben die zuständigen Behörden der
       Bundesländer in der Pflicht. Diese müssten „endlich verstärkt kontrollieren
       und hohe Bußgelder verhängen, damit die Mehrwegangebotspflicht ernst
       genommen wird“, so Elena Schägg, die bei der Umwelthilfe für
       Kreislaufwirtschaft zuständig ist. „Auch wenn wir unsere Mehrweg-Tests
       fortführen werden, können wir nicht jede einzelne Filiale überprüfen, sich
       an geltendes Recht zu halten.“
       
       Von der Bundesregierung fordert die Umwelthilfe zudem eine nationale
       Einwegsteuer auf Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent.
       
       Dafür gibt es bereits ein Vorbild, allerdings nur auf kommunaler Ebene: In
       Tübingen gilt eine solche Verpackungssteuer seit 2022, eingeführt von
       Bürgermeister Boris Palmer (parteilos, ehemals Grüne). Burger King
       Deutschland lehnt derartige Steuern auf Anfrage als „nicht zielführend“ und
       „Belastung für Verbraucher*innen und Unternehmer*innen“ ab.
       
       Eine McDonald’s-Franchisenehmerin aus Tübingen war wegen der Regelung sogar
       vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen – allerdings ohne Erfolg. Die
       Steuer sei legal, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, [1][entschieden die
       Richter im Mai].
       
       Gegen das bayerische Gesetz allerdings bald schon: Die Landesregierung in
       München hat im Frühjahr beschlossen, ihren Kommunen solche
       Verpackungssteuern zu verbieten. Sie begründete den Schritt damit, die
       Abgaben bedeuteten Aufwand für die Verwaltung sowie Kosten für Bürger und
       Gastronomie.
       
       12 Aug 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!6060196
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Birger Stepputtis
       
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