# taz.de -- Einstufung als rechtsextrem: Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerden zurück
       
       > Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD als extremistischen Verdachtsfall
       > eingestuft. Dagegen ging die Partei vor Gericht vor – erfolglos.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverwaltungs-gericht in Leipzig hat die Klagen der AfD zurückgewiesen
       
       Leipzig (dpa) | Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der AfD wegen
       ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen.
       Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit sind [1][drei Entscheidungen
       des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG)] aus dem
       vergangenen Jahr rechtskräftig.
       
       Das Bundesamt für Verfassungsschutz ging in einer Einschätzung davon aus,
       dass die Partei und ihre aufgelöste Jugendorganisation Junge Alternative im
       Verdacht stünden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Die
       offiziell nicht mehr existente Sammlungsbewegung Der Flügel sei als
       gesichert rechtsextremistische Bestrebung anzusehen.
       
       Der Verfassungsschutz konnte die AfD auf Basis dieser Einstufung mit
       nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
       
       Gegen diese Einstufung klagte die AfD und blieb erst beim
       Verwaltungsgericht in Köln und später in der Berufung beim OVG in Münster
       erfolglos. Das OVG Münster hatte es abgelehnt, gegen seine Urteile die
       Revision zuzulassen. Dagegen wandte sich die AfD mit sogenannten
       Nichtzulassungsbeschwerden, die jetzt vom Bundesverwaltungsgericht
       zurückgewiesen wurden.
       
       ## Klage auch gegen neue Einstufung
       
       Bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision sei das Gericht
       „auf die Prüfung der form- und fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe
       beschränkt“, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Die angefochtenen
       Entscheidungen des OVGs in Münster seien somit nicht vollumfänglich
       überprüft worden.
       
       In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte das OVG im Mai 2024
       ausgeführt, dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände
       vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche
       demokratische Grundordnung hinweisen.
       
       Neu hinzugekommen ist seitdem ein weiterer Rechtsstreit zwischen der Partei
       und dem Bundesverfassungsschutz. Dieser hatte die AfD Anfang Mai dieses
       Jahres vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“
       hochgestuft. Dagegen geht die AfD ebenfalls juristisch vor. [2][Bis zu
       einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung] in dieser Sache hat der
       Verfassungsschutz die Höherstufung daher wieder auf Eis gelegt.
       
       23 Jul 2025
       
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