# taz.de -- Jury befindet P. Diddy für teilschuldig: Eine Faust für die Opfer
       
       > Wegen fünf Anklagepunkten stand Sean „P. Diddy“ Combs vor Gericht. Die
       > Geschworenen haben ihn in nur zwei davon, den mildesten, schuldig
       > gesprochen.
       
 (IMG) Bild: Bald könnte er hier wieder entlang gehen, Sean „Diddy“ Combs bei der Vanity Fair Oscar Party, 2018
       
       Um 9.52 Uhr Ortszeit kam die Mitteilung der Geschworenen beim Richter an,
       in der steht, dass sie in allen Anklagepunkten zu einem Urteil gekommen
       seien. Wenige Minuten später wird Sean Combs mit erhobener Faust im
       Gerichtssaal stehen. Denn in den schwerwiegendsten Anklagepunkten haben sie
       ihn freigesprochen.
       
       [1][Seit Mitte Mai musste sich der US-amerikanische Rapper und Produzent
       vor Gericht stellen]. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Frauen sexuell
       missbraucht und mit Manipulation oder Einfluss von Drogen oder Gewalt zu
       Sex-Partys, sogenannten „freak offs“ genötigt zu haben.
       
       In einem Anklagepunkt warf ihm die Staatsanwaltschaft sogenanntes
       racketeering – organisierte, kriminelle Geschäfte – vor, in zwei
       Anklagepunkten Sexhandel (sex trafficking) und in zwei weiteren Transport
       zur Prostitution. In allen fünf Anklagepunkten stritt Combs seine Schuld
       ab.
       
       ## Anwälte fordern sofortige Freilassung
       
       Freigesprochen wurde er im Anklagepunkt des Racketeering, und des
       Sexhandels. In beiden Anklagepunkten des Transports zur Prostitution
       befanden ihn die Geschworenen für schuldig. Als diese Worte im Gerichtssaal
       vorgelesen werden, dreht sich Combs zu seiner Familie um und faltet seine
       Hände zum Gebet. Zu der Jury formt er die Worte „Danke, danke“.
       
       1997 gelang Puff Daddy, wie er sich damals nannte, mit dem Song „I’ll Be
       Missing You“ sein weltweiter Durchbruch. Heute wird das Vermögen des
       Rappers und Musikproduzenten auf etwa 400 Millionen US-Dollar geschätzt.
       
       13 Stunden haben die Geschworenen insgesamt verhandelt. Dass sie ein
       Teilurteil erreicht hatten, war bereits am Tag zuvor bekannt geworden – im
       Anklagepunkt des Racketeering waren sie noch unentschlossen. Schließlich
       konnten sie sich auch hier auf seine Unschuld einigen.
       
       Seine Anwälte fordern nun seine sofortige Freilassung, da er schließlich
       nur in den mildesten Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde. Jetzt muss
       Richter Arun Subramanian darüber entscheiden, ob er der Bitte stattgeben
       wird.
       
       2 Jul 2025
       
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 (DIR) Valérie Catil
       
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