# taz.de -- Fingierte Metoo-Vorwürfe gegen Grünen: Urteil über Gelbhaar fällt aus
       
       > Die Grünen beenden die Aufarbeitung ihrer MeToo-Affäre, ohne die Vorwürfe
       > gegen den Ex-Abgeordneten aufzuklären. Für die Zukunft haben sie
       > Vorsätze.
       
 (IMG) Bild: Am Ende der Karriere: Für die Grünen geriet der Fall Stefan Gelbhaar zum Debakel
       
       Berlin taz | Sie haben sich Zeit gelassen: Fast ein halbes Jahr ist es her,
       dass MeToo-Vorwürfe in den Wahlkampf der Grünen platzten und die Karriere
       des Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar beendeten. Nachdem sich die
       heftigsten Vorwürfe schon kurz darauf [1][als fingiert herausgestellt
       hatten], setzte die Partei eine Untersuchungskommission ein. Am Donnerstag
       veröffentlichte der Bundesvorstand schließlich eine Kurzform des
       Untersuchungsberichts – und einen eigenen Beschluss, der Konsequenzen
       daraus benennt.
       
       Befrieden werden die Papiere aber wohl weder die parteiinterne Debatte um
       den Fall Gelbhaar noch die um den allgemeinen Umgang mit
       Belästigungsvorwürfen. Denn erstens liefert der Bericht keine endgültige
       Aufklärung im konkreten Fall. Zweitens bleibt zunächst offen, welche
       strukturellen Konsequenzen die Grünen für die Zukunft ziehen. Die
       Kommission macht dazu zwar umfangreiche Anregungen. Der Vorstand will als
       Konsequenz daraus aber zunächst eine weitere Arbeitsgruppe einrichten, die
       „konkrete Umsetzungsvorschläge“ erarbeitet.
       
       Im Dezember 2024 waren parteiintern erstmals Belästigungsvorwürfe gegen den
       Berliner Bundestagsabgeordneten Gelbhaar aufgekommen. Mutmaßliche
       Betroffene wurden an die Ombudsstelle der Bundespartei verwiesen, die vor
       einigen Jahren für solche Fälle eingerichtet wurde. Deren Mitglieder
       informierten wiederum unverzüglich Teile des Bundesvorstands. Auf Basis von
       nicht verifizierten Vorwürfen wurde ein Gespräch mit Gelbhaar geführt, der
       darauf hin seine Kandidatur für die Landesliste zur Bundestagswahl
       zurückzog.
       
       Sein Pankower Kreisverband, der ihn eigentlich schon als Direktkandidat
       nominiert hatte, ließ ihn ebenfalls fallen. Zwischenzeitlich [2][berichtete
       der RBB detailliert über einzelne, strafrechtlich relevante Vorwürfe.] Sie
       stellten sich später als falsch heraus, Gelbhaars Bundestagskarriere war
       dennoch beendet.
       
       ## Kommission widerspricht Nietzard
       
       Die Kommission, die der Bundesvorstand mit der Aufarbeitung beauftragte,
       bestand aus nur zwei Personen: Jerzy Montag und Anne Lütkes, beide
       JuristInnen und ehemalige Grünen-PolitkerInnen. In ihrem Bericht schreiben
       sie, dass es zumindest einzelnen Personen, die hinter Meldungen an die
       Ombudsstelle steckten, um eine „Instrumentalisierung für parteipolitische
       Zwecke“ gegangen sei. Eine Aussage über „den Wahrheitsgehalt der einzelnen“
       Meldungen solle damit aber nicht getroffen werden.
       
       Eindeutiger urteilt das Duo über den internen Umgang mit den Vorwürfen.
       Dass die Ombudsstelle sofort und auf dünner Faktenbasis den Bundesvorstand
       eingeschaltet hat, nennt die Kommission „verfrüht und somit einen Fehler“.
       
       Dahinter sieht die Kommission strukturelle Schwächen: Die Ombudsstelle der
       Grünen sei nicht in der Parteisatzung verankert, „legitimierte
       Verfahrensregelungen“ oder Regeln zur „Auswahl und Amtsdauer der
       Ombudspersonen“ fehlten. Es sei problematisch, dass die Ombudsstelle aus
       Angestellten der Parteizentrale bestehe – und somit aus Personen, die
       beruflich und finanziell von der Partei abhängig sind.
       
       ## Unschuldsvermutung gilt auch für Ombudsverfahren
       
       Jette Nietzard, Sprecherin der Grünen Jugend, hatte im Januar noch mit der
       Bemerkung für Aufsehen gesorgt, für parteiinterne Fälle gelte keine
       Unschuldsvermutung. Dem widerspricht die Kommission jetzt implizit: Für die
       Zukunft fordern sie eine „beschlusslegitimierte rechtsstaatlich normierte
       Verfahrensordnung“. Die Unschuldsvermutung sei dabei ein „tragendes
       Element“ und in Zukunft müsse sich das im Regelwerk wiederfinden.
       
       Die neue Arbeitsgruppe, die der Bundesvorstand jetzt ankündigt, soll sich
       bei der Erarbeitung neuer Strukturen an den Vorschlägen der Kommission
       orientieren. Explizit betont der Vorstand aber auch, dass neue Regeln nicht
       nur der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch feministischen Ansprüchen
       gerechten werden soll: „Einseitig“ wolle man Widersprüche zwischen beidem
       nicht auflösen.
       
       12 Jun 2025
       
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