# taz.de -- Sächsisches Innenministerium: Gleichstellungsposten auf der Kippe
       
       > Das CDU-geführte Innenministerium möchte so die Kommunen entlasten. Es
       > gibt Kritik von Gewerkschaften – und aus der eigenen Regierung.
       
 (IMG) Bild: Armin Schuster will die Gleichstellungsbeauftragten abschaffen
       
       Berlin taz | Das sächsische Innenministerium erwägt, die kommunalen
       Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen. In einem Papier, das der taz
       vorliegt, führt das Ministerium 66 „Vorschläge für Gesetzesänderungen“ aus,
       um die Kommunen des Landes zu entlasten. Die Vorschläge 2 und 3 lauten:
       „Pflichten zur Bestellung von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
       reduzieren bzw. streichen.“
       
       Zudem hält es das Ministerium unter [1][Armin Schuster (CDU)] für möglich,
       die kommunalen Dienststellen „generell vom Geltungsbereich des Sächsischen
       Gleichstellungsgesetzes“ auszunehmen. Die Begründung: In allen kommunalen
       Verwaltungen seien mehr Frauen tätig als Männer. Ein „Verzicht auf
       Gleichstellungspläne“ scheint dem Ministerium deshalb eine Option.
       
       Hintergrund ist [2][der Koalitionsvertrag von CDU und SPD], der die
       Schaffung eines „Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Freiheit und
       Verantwortung“ vorsieht. „Wir wollen die Kommunen langfristig und
       nachhaltig entlasten“, heißt es im Vertrag. So sollen etwa „Gemeinden mehr
       Ermessensspielräume für ihre Entscheidungen erhalten“. Zudem wolle man die
       „Veränderung inhaltlicher Anforderungen“ prüfen. Eingesetzt werden soll
       dazu eine Reformkommission, die sich mit Vorschlägen beschäftigen soll. Die
       liegen nun offenbar vor.
       
       ## Sozialministerium verweist aufs Grundgesetz
       
       Nach Informationen des SPD-geführten Sächsischen Sozialministeriums, das
       für Gleichstellung zuständig ist, gibt es in Sachsen derzeit 41
       hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Kommunen mit mehr als
       17.000 Einwohnern sowie Landkreise müssen solche Stellen hauptamtlich
       besetzen. Jede Kommune mit weniger als 17.000 Einwohner*innen muss laut
       Gesetz ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen.
       
       Der Verfassungsauftrag zur Herstellung von Gleichberechtigung in
       [3][Artikel 3 Grundgesetz] bestimme, so die Pressestelle des
       Sozialministeriums auf Anfrage der taz, dass der Staat die tatsächliche
       Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördere und auf
       die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirke. Gleichstellungsbeauftragte
       spielten eine Schlüsselrolle dabei, diesem Auftrag nachzukommen. Die
       Vorschrift verbiete hingegen staatliche Untätigkeit. Man spreche sich unter
       anderem deshalb „klar gegen eine Abschaffung“ der
       Gleichstellungsbeauftragten aus.
       
       „Die Forderung, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen,
       ist starker Tobak“, sagte auch die Vizechefin des Deutschen
       Gewerkschaftsbunds Sachsen, Daniela Kolbe. Zwar sei eine Entlastung der
       Kommunen notwendig. Hier aber werde versucht, „bestehende Standards
       abzubauen“. Unter dem „Deckmäntelchen des Bürokratieabbaus“ sollten
       bewährte Strukturen geschleift werden. „Diesem Unsinn stellen wir uns
       entschieden entgegen“, so der DGB.
       
       Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
       (LAG) Sachsens schreibt in einem Brief an das Innenministerium, die
       Gleichstellungsbeauftragten seien „keine Verhandlungsmasse für
       Kosteneinsparungen in den Kommunen“. Setze Sachsen die Vorschläge um, falle
       das Land „hinter den gleichstellungspolitischen Stand aller Bundesländer“
       zurück.
       
       Der Koalitionsvertrag betone zwar die Entlastung der Kommunen, sehe aber
       Gleichstellung als „tragende Säule“ des gesellschaftlichen Zusammenhalts:
       „Wir setzen uns für eine moderne Gleichstellungspolitik ein, die die
       Vielfalt von Lebensentwürfen berücksichtigt“, heißt es dort. Die jetzigen
       Vorschläge, so die LAG, seien insofern eine „Missachtung des
       Koalitionsvertrags“.
       
       Das Sächsische Innenministerium schreibt auf verschiedene Fragen der taz
       nur: „In der gegenwärtigen frühen Phase“ der Erarbeitung des Gesetzes zur
       Entlastung der Kommunen werde eine Vielzahl verschiedener Ideen auch
       aufgrund kommunaler Vorschläge erwogen. Es gehe darum, Regelungen zu
       identifizieren, die nicht mehr zentral aus Dresden festgelegt werden
       müssten, sondern vor Ort eigenständig entschieden werden könnten.
       
       22 May 2025
       
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