# taz.de -- Rückkehr zum alten Berlin-Pass gefordert: Stigmatisiert – weil arm
       
       > Der Umgang mit dem Sozialticket ist ein Verstoß gegen das
       > Diskriminierungsverbot, meint die LADG-Ombudsstelle. Das Verfahren wäre
       > diskriminierend.
       
 (IMG) Bild: Die Fahrausweise bitte: Wer ein Sozialticket nutzt, muss den Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis dabei haben (Symbolbild)
       
       Berlin taz | Nutzer des Sozialtickets [1][(kurz: S-Ticket)] sagen es schon
       lange, jetzt ist es amtlich: Die Regelung, dass sie bei
       Fahrkartenkontrollen ihren Leistungsbescheid vom Amt vorzeigen müssen als
       Nachweis der Berechtigung für das S-Ticket, ist ein Verstoß gegen das
       Diskriminierungsverbot nach dem [2][Landesantidiskriminierungsgesetz]
       (LADG). Dies stellt die LADG-Ombudsstelle in einer „abschließenden
       Stellungnahme“ fest, die der taz vorliegt. Die bei der Sozialverwaltung
       angesiedelte Stelle hat sich mit der Sachlage aufgrund einer Sammelklage
       von sieben Betroffenen beschäftigt – und empfiehlt, zum alten
       Berlin-Pass-System zurückzukehren.
       
       „Dadurch kann das Vertrauen von Bürger*innen in politische
       Entscheidungs- sowie Verwaltungsträger*innen gestärkt werden“,
       schreibt die Ombudsstelle an die Sozialverwaltung, die auch für das
       Sozialticket zuständig ist. Mit der Rückkehr zum Bewährten würden Politik
       und Verwaltung zum Ausdruck bringen, „dass die Belange und Bedürfnisse von
       Bürger*innen geachtet und beachtet werden“. Die Sozialverwaltung hat nun
       bis zum 29. Mai Zeit, zu erklären, ob sie der Handlungsempfehlung
       nachkommen wird. Daher könne man sich auch jetzt noch nicht äußern, sagte
       Stefan Strauss, Sprecher von Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD) auf
       taz-Anfrage.
       
       Der Berlin-Pass war 2009 eingeführt worden, um Beziehern von
       Sozialleistungen durch verbilligte Tickets für Kulturangebote sowie den
       öffentlichen Nahverkehr die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben zu
       erleichtern. Das kleine Papp-Kärtchen wurde in den Bürgerämtern
       ausgestellt.
       
       Zum 1. Januar 2023 wurde der Berlin-Pass wieder abgeschafft. Zur Begründung
       hieß es, die Bürgerämter müssten entlastet werden, zudem wolle man eine
       fälschungssichere Alternative. Also wurde der „Berechtigungsnachweis“
       eingeführt. Die Bezieher von Sozialleistungen sollten mit dem Bescheid von
       ihrer jeweiligen Leistungsstelle – Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle
       oder Flüchtlingsamt – zugleich einen QR-Code bekommen, mit dem sie eine
       spezielle VBB-Kundenkarte beantragen konnten, mit der wiederum sie sich bei
       Fahrkartenkontrollen als Berechtigte für das Sozialticket ausweisen
       mussten.
       
       ## Eine digitale Lösung scheiterte am Datenschutz
       
       [3][Doch das Ganze funktionierte überhaupt nicht], es gab Technik-Probleme
       bei der BVG, zudem kamen Behörden mit den QR-Codes nicht hinterher. Die
       Folge: Tausende Nutzer fuhren ohne VBB-Kundenkarte und wurden beim
       Schwarzfahren erwischt. Es gab viele Beschwerden und aufgeregte
       Diskussionen im Sozialausschuss. Zwischenzeitlich favorisierten die
       Senatsparteien CDU und SPD eine digitale Lösung, [4][die geplante App
       scheiterte jedoch an Datenschutzproblemen]. So kam es zur neuen, seit
       Jahresanfang gültigen Regelung, dass man dem Kontrolleur seinen
       Leistungsbescheid zeigen soll.
       
       Dieser ist ein mehrseitiges Schreiben im DIN-A4-Format, das den
       Vorzeigenden für alle Mitreisenden sichtbar als Sozialleistungsbezieher
       „outet“ – ein Umstand, den die Ombudsstelle als Diskriminierung aufgrund
       des sozialen Status bewertet. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn man
       seinen Namen in dem Schreiben schwärzt, wie es BVG und Sozialverwaltung
       empfehlen.
       
       Betroffene hätten übereinstimmend von „Stigmatisierungserfahrungen“ bei
       Fahrkartenkontrollen berichtet, schreibt die Ombudsstelle. Sie zitiert eine
       Studie von 2023, laut der 24 Prozent der dauerhaft von Armut betroffenen
       Befragten angab, dass andere auf sie herabsehen. Weiter heißt es: „Um
       Prozesse der sozialen Spaltung in Deutschland nicht weiter zu begünstigen,
       sind Maßnahmen, in denen von Armut betroffene Menschen Achtung und
       Beachtung finden, von besonderer Bedeutung.“
       
       Besonders pikant für Politik und Verwaltung: Mit der Abschaffung des
       Berlin-Passes wurde laut Ombudsstelle nicht einmal das erreicht, was
       angeblich bezweckt war. Zum einen gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass
       Leistungsbescheide, in Kopie und geschwärzt, weniger fälschungsanfällig
       seien als die alten Berlin-Pässe.
       
       ## These von der Überlastung bezweifelt
       
       Zudem habe es aus keinem Bürgeramt zuvor eine Überlastungsanzeige wegen des
       Berlin-Passes gegeben, hält die Ombudsstelle fest. Und: „Etwaige Erhebungen
       zur Bemessung der Belastungen der Bürgerämter, welche ggf. durch die
       Ausstellung des Berlin-Passes entstand, wurden nicht durchgeführt.“ Die
       These von der Überlastung dürfe „berechtigt bezweifelt werden“, heißt es
       weiter. Die Berlin-Pässe seien ja „unbürokratisch ohne Termin durch das
       Empfangspersonal der Ämter ausgestellt“ worden.
       
       Das sieht so auch Lars Düsterhöft, SPD-Abgeordneter und Vorsitzender des
       Ausschusses für Soziales und Arbeit. Die Ausstellung der alten Pässe sei
       „ein Akt von wenigen Minuten“ gewesen, den die Mitarbeiter an den
       Eingangsschaltern quasi nebenher erledigt hätten, sagt Düsterhöft der taz.
       In seiner Fraktion sei man sich einig, dass die Rückkehr zum alten
       Berlin-Pass-System das Beste wäre, so Düsterhöft.
       
       Doch bisher halte die CDU daran fest, dass die Aufgabe nicht zu den
       Bürgerämtern zurückkehren dürfe. „Also sind wir noch auf der Suche, wo man
       das künftig andocken kann.“ Allerdings dürfe eine neuerliche Umstellung
       wegen der Haushaltskonsolidierung auch nicht viel kosten. Seine Hoffnung:
       „Dass der Koalitionspartner erkennt, dass die Bürgerämter die günstigste
       und einfachste Lösung sind.“
       
       ## Oder doch wieder der alte Berlin-Pass?
       
       Der Sprecher der CDU-Fraktion für Sozialpolitik, Björn Wohlert, sagte der
       taz, seiner Fraktion wäre weiterhin eine digitale Lösung am liebsten, wenn
       die Bedenken der Datenschutzbehörden aufgelöst werden können. „Sollte das
       aber nicht möglich sein, wären wir als Fraktion im Zweifel für eine
       Rückkehr zu einem System mit persönlicher Ausgabe.“
       
       Tatsächlich hat auch die Sozialverwaltung die Hoffnung auf eine digitale
       Lösung noch nicht aufgegeben. Kiziltepes Sprecher Strauss bestätigte, dass
       die Sozialverwaltung derzeit mit anderen Bundesländern im Austausch steht,
       um gemeinsam ein digitales Verfahren zu entwickeln. Dies erfordere jedoch
       „umfangreiche“ Abstimmungen, eine Lösung sei noch nicht absehbar.
       
       Oder doch wieder der alte Berlin-Pass? Strauss will sich nicht festlegen.
       Man wolle eine „möglichst unkomplizierte, rechtssichere, praxistaugliche
       und bürger:innenfreundliche Lösung“, aber wie genau die aussehen
       wird, könne man noch nicht sagen, da man auch mit anderen
       Senatsverwaltungen in „anhaltenden Abstimmungen“ sei. Das Ganze dauert ja
       auch erst ein paar Jahre.
       
       25 May 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/schritt-fuer-schritt-zum-berlin-ticket-s-1288281.php
 (DIR) [2] https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/
 (DIR) [3] /Teilhabe-fuer-Armutsbetroffene/!6057446
 (DIR) [4] /Aerger-mit-dem-Sozialticket/!6033091
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
       ## TAGS
       
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       Unsere Autorin schildert, wie stigmatisierend es ist, wenn man vor anderen
       Menschen in Bus und Bahn den Leistungsbescheid der Behörde vorweisen muss.