# taz.de -- BVG-Fahren mit Sozialticket: Ein Gefühl von Zwangsouting
       
       > Unsere Autorin schildert, wie stigmatisierend es ist, wenn man vor
       > anderen Menschen in Bus und Bahn den Leistungsbescheid der Behörde
       > vorweisen muss.
       
 (IMG) Bild: Zettel her, sonst gibt's Knöllchen: Alltag im Berliner ÖPNV für Leistungsempfänger:innen
       
       Berlin taz | Stell dir vor, du bist in einer rappelvollen Berliner U-Bahn,
       liest irgendwas auf deinem Handy und auf einmal hörst du:
       „Fahrkartenkontrolle. Die Fahrausweise bitte!“ In mir zuckt es dann doch
       kurz. Ich habe meine Fahrkarte immer dabei – im Portemonnaie. Doch dieser
       kurze Moment ist da. Nun ploppt seit Oktober zu der Angst noch das Gefühl
       der Scham auf. Denn stell dir mal vor, du fährst U-Bahn, wirst kontrolliert
       und beziehst Bürgergeld.
       
       Und du willst nicht, dass das jede Person in der U-Bahn direkt mitbekommt.
       Seit Oktober [1][gibt es für Bürgergeldempfänger*innen keine
       BVG-Kundenkarten in Scheckkartenformat mehr]. War alles zu kompliziert.
       Seitdem musst du eine Kopie von deinem Leistungsbescheid mitführen. Dieser
       ist im DIN-A4 Format. Auch wenn du den Bescheid auf DIN-A5 ausdruckst – du
       musst das Dokument mehrfach auffalten und dann mit dem S-Ticket
       (Sozialticket) zusammen vorzeigen.
       
       Ich spüre die Blicke der anderen förmlich. „Ach guck mal, die da kann sich
       kein normales Ticket leisten.“ Vielleicht denkt auch niemand etwas.
       Vielleicht ist, wie in Berlin üblich, jede*r mit sich selbst beschäftigt.
       Doch gerade in einer sehr vollen U-Bahn kann es unangenehm werden.
       
       [2][Das Thema Datenschutz scheint dann plötzlich auch keine Rolle mehr zu
       spielen,] wenn andere, die dicht gedrängt neben mir stehen, in meinen
       Leistungsbescheid gucken können. In einem halbleeren Waggon andererseits
       wirkt das Auseinanderfalten meines Leistungsbescheides schon fast wie ein
       Theaterstück, eine Persiflage auf die Ohnmacht der Berliner Verwaltung,
       eine Fahrkarte für Bürgergeldempfänger*innen im Scheckkartenformat
       ausstellen zu lassen.
       
       ## Kaum Geld zum Leben
       
       Natürlich bin ich dankbar. Vor 5 Jahren bezahlten Menschen im SGB-II-Bezug,
       damals noch mit Hartz IV, für ein BVG-Monatsticket AB ganze 27 Euro. Jetzt
       war es weniger als die Hälfte. Für 9 Euro im Monat konnten „Bedürftige“ wie
       ich seit Corona Bus, Tram, S- und U-Bahn fahren, so viel sie wollten.
       
       Mit den Sparzwängen und der Haushaltslage sind wir im nächsten Jahr bei 19
       Euro. Bei 563 Euro Regelsatz für alles, von Stromkosten bis Zahnpasta,
       heißen 10 Euro weniger auch drei Vollkornbrote weniger oder das empfohlene
       Vitamin-D-Präparat den Winter über weglassen oder [3][die 10 Euro über die
       Berliner Tafel wieder einsparen.]
       
       Zwar ist im Regelsatz auch 50,50 Euro für Mobilität vorgesehen, doch hauen
       die einzelnen Posten insgesamt nicht hin. Der Freizeit-Kultur-Posten geht
       bei uns für Lebensmittel, Kinderkleidung, Bücher mit drauf. Denn 47,25 Euro
       sind bei Grundschüler*innen monatlich für Schuhe und Kleidung
       vorgesehen. Selbst gebraucht kommt man damit nicht hin.
       
       Manchmal tröste ich mich mit dem Gedanken: Vielleicht ist des einen Leid
       des anderen Glück. Schließlich dauert der Kontrollprozess erheblich länger,
       da die Kontrolleur*innen die Kundennummer mit der eingetragenen
       Kundennummer auf dem S-Ticket abgleichen müssen. Der*die Kontrollierende
       muss sich also genau meinen Leistungsbescheid angucken. In der Theorie. In
       der Praxis wird meistens einmal genickt und weiter kontrolliert. Und manche
       fühlen auch mit: „Lass stecken“, sagte mir der Kontrolleur neulich. Ich
       packte mein Portemonnaie erleichtert wieder in die Tasche.
       
       5 Jan 2025
       
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