# taz.de -- Tod nach Polizeieinsatz: Senat setzt im Fall Mutombo weiter auf Hinhalten
       
       > 2022 starb ein 64-Jähriger in Berlin an den Folgen eines
       > Polizeieinsatzes. Auf Entschädigung warten die Angehörigen noch heute.
       
 (IMG) Bild: Der Bruder des Verstorbenen, Mutombo Mansamba, bei einer Pressekonferenz im Oktober 2022
       
       Berlin taz | Die [1][Ermittlungen im Fall Medard Mutombo], der 2022 nach
       einem Polizeieinsatz starb, halten an. Wann ein Abschluss zu erwarten ist,
       bleibt weiterhin unklar. Das geht aus der Antwort des Senats auf die
       Anfrage des Abgeordneten Vasili Franco (Grüne) hervor, die der taz exklusiv
       vorliegt.
       
       Der 64-jährige Mutombo, der seit über 20 Jahren in einem Spandauer Wohnheim
       für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen lebte, starb laut Obduktion durch
       hirnschädigenden Sauerstoffmangel. Ein im August 2024 veröffentlichter
       Bericht der Ombudsstelle für das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz
       (LADG) wirft der [2][Polizei Diskriminierung wegen Behinderung und Sprache]
       sowie mehrere Verletzungen der Dienstpflicht vor. Mutombos Tod hätte also
       verhindert werden können.
       
       Seit Juni 2024 ermittelt die Staatsanwaltschaft deshalb gegen fünf
       Polizeibeamte. Konkret wurde der an Schizophrenie Erkrankte in Bauchlage
       fixiert, was das Erstickungsrisiko massiv erhöhe, ohne dass mildere Mittel
       geprüft worden seien.
       
       Außerdem sei trotz bekannter Sprachbarriere kein:e
       französischsprachige:r Dolmetscher:in hinzugezogen worden. Obwohl
       der 64-jährige Kongolese sich in einer [3][akuten psychischen
       Ausnahmesituation] befunden habe, riefen die Beamten stattdessen
       Verstärkung. Tatsächlich aber hätte der Einsatz laut dem LADG-Ombudsstelle
       abgebrochen werden müssen.
       
       Die Ombudsstelle hält in dem Bericht eine Entschädigungszahlung in Höhe von
       45.000 Euro für angemessen und rechtlich angezeigt. Seither sind bereits
       neun Monate vergangen, in denen die Senatsverwaltung der Empfehlung nicht
       nachkommt. „Der Umgang des Senats im Fall des [4][verstorbenen Medard
       Mutombo] ist beschämend“, kritisiert Grünenpolitiker Franco. „Obwohl die
       LADG-Ombudstelle einen Wiedergutmachungsanspruch erkannt hat, verweigert
       der Senat die finanzielle Entschädigung der Hinterbliebenen.“
       
       Wie der Senat in Fällen verfährt, in denen die Ombudsstelle Entschädigungen
       empfiehlt, blieb in der Antwort ebenfalls unklar. Zwar sei ein
       Menschenleben nicht in Geld aufzuwiegen, eine Entschädigung sei aber
       dennoch ein „starkes Zeichen einer Fehlerkultur“ und eine Möglichkeit für
       den Senat, das „[5][Vertrauen von Betroffenen von staatlicher
       Diskriminierung]“ zurückzugewinnen, so Franco.
       
       ## Verletzungen und Tötungen durch die Polizei
       
       Weiter geht aus der Antwort des Senats hervor, dass im Jahr 2024 eine
       Person v[6][on der Polizei durch Schusswaffengebrauch getötet] und zwei
       durch Schüsse verletzt wurden. Im Jahr zuvor gab es, wie der Abgeordnete
       Franco feststellt, nur eine Schussverletzung und keinen Todesfall.
       
       Die [7][Nutzung von Tasern ist demnach stark gestiegen], 49 mal setzten
       Polizeibeamte ihn vergangenes Jahr gegen Personen ein. Im Jahr zuvor nur
       zweimal. 45 Verletzungen seien dadurch entstanden (Muskelschmerzen und
       kleine Wunden).
       
       Zusätzlich kam es 2024 zu zwei [8][Polizeieinsätzen mit Todesfolge]. In
       einem Fall, bei dem ein Mann mit einer Luftpistole auf Beamte geschossen
       habe, schossen Beamte in Nikolassee 19 Mal auf einen Verdächtigen,
       mindestens zwölf Projektile trafen ihn laut Obduktion. Das
       Totschlagsverfahren gegen die Beamten wurde eingestellt.
       
       Bei einem [9][weiteren Polizeieinsatz in Spandau] stürzte ein Mann von
       einem Baugerüst, Details zu dem Fall gehen aus der Antwort des Senats kaum
       hervor. Auch hier wurde das Verfahren eingestellt, da „die erforderliche
       Kausalität des Verhaltens polizeilicher Einsatzkräfte für den tödlichen
       Sturz nicht feststellbar“ war. Disziplinarmaßnahmen wurden laut Senat in
       keinem Fall getroffen, da sich kein „disziplinarrechtlicher Überhang“
       ergeben habe.
       
       20 May 2025
       
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 (DIR) Marco Fründt
       
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