# taz.de -- Neues Kontrollgremium für Geheimdienst: Extremismus-Verdacht reicht nicht für Ausschluss
       
       > Des Extremismus verdächtige Abgeordnete von der Kontrolle des
       > Verfassungsschutzes auszuschließen, wäre falsch. Gerade die Opposition
       > muss dabei sein.
       
 (IMG) Bild: Seit 2023 im Neubau: niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz
       
       Ob Parteien, die mindestens mit einem Bein nicht mehr auf dem Boden des
       Grundgesetzes stehen, den Verfassungsschutz kontrollieren sollen, ist eine
       Frage, die zu manchen Paradoxien führt. Natürlich ist es skurril, dass
       Verfassungsfeinde die Behörde beobachten sollen, die sie selbst beobachtet.
       Ebenso bizarr ist aber, dass der Verfassungsschutz darüber bestimmen soll,
       wer ihn beobachten darf.
       
       Es stimmt: Wenn Abgeordnete verfassungsfeindlicher Parteien den
       Inlandsgeheimdienst überwachen, droht die Gefahr, dass sie – allen
       Verschwiegenheitspflichten zum Trotz – Informationen an ihre
       Gesinnungsgenossen weitergeben. Das wiederum erschwert deren Beobachtung
       und gefährdet schlimmstenfalls sogar die Leute, die für den
       Verfassungsschutz arbeiten.
       
       Bloß: Wer hat denn darüber zu bestimmen, wer oder was als
       verfassungsfeindlich zu gelten hat? Der Verfassungsschutz – mit Gutachten,
       die dann auch noch unter Verschluss gehalten werden?
       
       Ein Geheimdienst, der nach dem Krieg mit einer Menge Nazi-Personal
       gestartet ist, dessen V-Leute zeitweilig die Neonaziszene unterstützt haben
       und der [1][Aufklärung häufig eher behindert] hat, als sie zu fördern. Man
       braucht nur „rechtsextrem“ durch „linksradikal“ zu ersetzen, um zu
       erkennen, wo das Problem liegt.
       
       Ohnehin haftet den [2][Äußerungen des Verfassungsschutzes etwas
       Denunziatorisches an]. Das Etikett „wird vom Verfassungsschutz beobachtet“
       kann zwar als Warnsignal gelesen werden, sowohl an die Beobachteten als
       auch an die Zivilgesellschaft, die mit ihnen zu tun hat. Zugleich ist damit
       aber auch eine politische Stigmatisierung verbunden, gegen die man sich
       kaum wehren kann.
       
       Mehr noch gilt das für die Feststellung „gesichert soundso“. Ob das
       zutrifft, sollte mindestens ein Gericht klären, bevor unliebsamer
       Opposition die Kontrolle des Geheimdienstes verwehrt wird.
       
       18 May 2025
       
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