# taz.de -- Bundesgerichtshof lehnt Revisionen ab: Keine Strafverschärfung für Mörder aus Saarlouis
       
       > Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafe für Peter Werner Sch., der
       > 1991 ein Asylheim angezündet und so einen Bewohner qualvoll getötet
       > hatte.
       
 (IMG) Bild: Bewohner und Rettungskräfte nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim bei Saarlouis im Saarland am 19.09.1991
       
       Karlsruhe taz | Der Rechtsextremist Peter Werner Sch. ist nun rechtskräftig
       für einen tödlichen Brandanschlag 1991 in Saarlouis verurteilt. Der
       Bundesgerichtshof (BGH) lehnte die Revisionen des Angeklagten, der
       Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger ab.
       
       Peter Werner Sch. war damals 20 Jahre alt und gehörte zur
       Nazi-Skinhead-Szene in Saarlouis. Am Tatabend saß er mit dem Anführer der
       Nazi-Skins, Peter St., und einem weiteren Nazi in einer Kneipe. Als das
       Gespräch auf den Brandanschlag von Hoyerswerda kam, sagte der Anführer
       Str.: „Hier müsste auch mal so etwas passieren“. Noch in derselben Nacht
       ging sein Gefolgsmann Peter Werner Sch. mit einem Kanister Benzin zu einer
       örtlichen Asylunterkunft und setzte die Treppe in Brand. Die 21 anwesenden
       Bewohner konnten sich fast alle retten, nur der 27-jährige Ghanaer Samuel
       Kofi Yeboah, der ein Dachzimmer bewohnte, starb qualvoll.
       
       Die Polizei ermittelte nur oberflächlich und klärte den Anschlag nicht auf.
       Erst 2019 wurde Sch. von einer Bekannten angezeigt. Er habe Jahre zuvor bei
       einem Grillfest mit der Brandstiftung geprahlt.
       
       Das Oberlandesgericht Koblenz [1][verurteilte Peter Werner Sch. daraufhin
       im September 2023 zu einer Jugendstrafe] von sechs Jahren und 10 Monaten
       wegen Mordes an dem ghanaischen Flüchtling und wegen Mordversuchs an 12
       weiteren Asylsuchenden. Allerdings sprach das OLG ihn vom Vorwurf des
       versuchten Mordes in acht weiteren Fällen frei. Acht Männer aus dem Kosovo
       hatten im Erdgeschoss einen Geburtstag gefeiert. Sch. sei wohl davon
       ausgegangen, dass sie das Feuer rechtzeitig bemerken und sich retten
       würden.
       
       In der Revision ging es vor allem um die Frage, ob Sch. auch wegen
       versuchten Mordes an den acht weiteren Flüchtlingen hätte verurteilt werden
       müssen. Die Nebenkläger und die Bundesanwaltschaft forderten dies. Dass
       dieses Anliegen nicht erfolgreich sein würde, zeigte sich aber schon in der
       mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen, als der Sitzungsvertreter der
       Bundesanwaltschaft den Antrag faktisch zurücknahm.
       
       Auch der Staatsschutz-Senat des BGH sah nun keine Rechtsfehler bei der
       Beweiswürdigung. Es sei eine mögliche Schlussfolgerung, dass Sch. die
       Fluchtmöglichkeit durch den Hauseingang in Rechnung stellte, sagte der
       Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer.
       
       ## Körperverletzung längst verjährt
       
       Schäfer betonte zugleich, dass natürlich auch die acht Personen aus dem
       Erdgeschoss durch den Anschlag gefährdet und geschädigt wurden. Dies konnte
       im OLG-Urteil nur deshalb nicht festgestellt werden, weil
       Körperverletzungsdelikte bereits verjährt waren und nur noch Tötungsdelikte
       angeklagt und verurteilt werden konnten. Schäfer erwähnte auch, dass eine
       Aufhebung des Urteils an diesem Punkt eine neue Hauptverhandlung erfordert
       hätte.
       
       Nebenkläger-Anwalt Björn Elberling war durchaus froh, dass der Prozess zu
       Ende ist, vor allem weil es nach Jahrzehnten endlich zu einer
       rechtskräftigen Verurteilung kam. Auch die Revision des Angeklagten hat der
       BGH abgelehnt. Der Täter hatte einen Beweisfehler darin gesehen, dass das
       OLG die Herkunft des Benzins nicht geklärt hatte. Der BGH hielt dies jedoch
       für irrelevant. Sch. sitzt seit April 2022 im Gefängnis, bisher in
       Untersuchungshaft, ab nun in Strafhaft.
       
       Doch wohl noch in diesem Jahr wird sich der BGH erneut mit dem
       Brandanschlag von Saarlouis beschäftigen müssen. Denn der Skin-Anführer
       Peter Str. [2][war 2024 am OLG Koblenz vom Vorwurf der Anstiftung
       freigesprochen worden] und blieb gänzlich straflos. Dagegen hat die
       Bundesanwaltschaft Revision eingelegt.
       
       23 Jan 2025
       
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