# taz.de -- Chef der Nazi-Skins: Freispruch für den Hintermann bleibt
       
       > Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis: Peter Str. muss nicht wegen
       > Beihilfe zum Brandanschlag von 1991 ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Vor einem Gedenkstein für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten Asylbewerber Samuel Yeboah legt jemand rote Rosen ab
       
       Karlsruhe taz | Rund 34 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf ein
       Asylheim in Saarlouis bleibt der Freispruch für Peter Str., den örtlichen
       Anführer der rechtsextremistischen Skinheads, bestehen. Der
       Bundesgerichtshof lehnte an diesem Dienstag die Revision der
       Bundesanwaltschaft ab.
       
       Am 18. September 1991 saßen drei Nazi-Skins in einer Kneipe und sprachen
       über die rassistischen [1][Ausschreitungen in Hoyerswerda]; an diesem Tag
       begannen die Angriffe gegen ein Heim vietnamesischer Arbeiter. Das Gespräch
       hatte Folgen. In der folgenden Nacht ging einer der drei, Peter Werner S.,
       los und legte in einem Saarlouiser Asylheim Feuer. Der Ghanaer Samuel Kofi
       Yeboah konnte sich nicht retten und starb. Inzwischen wurde der damals
       20-jährige Peter Jürgen S. wegen Mordes und zwölffachen Mordversuchs zu
       einer Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten verurteilt. [2][Das Urteil
       ist inzwischen rechtskräftig.]
       
       Im aktuellen Verfahren ging es nur um Peter Str., den Anführer der
       örtlichen Skinheadszene, der damals auch am Kneipentisch saß und
       aufwiegelnde Äußerungen machte. Zuerst hieß es, er habe mit Blick auf
       Hoyerswerda gesagt: „Hier müsste auch mal etwas brennen.“ Das ließ sich
       allerdings nicht beweisen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ging davon
       aus, er habe gesagt: „Hier müsste auch mal etwas passieren“, im Sinne von
       „hier müsste es auch mal Randale vor einem Heim geben.“ Das sei aber weder
       Anstiftung noch psychische Beihilfe zur tödlichen Brandstiftung, so [3][das
       OLG im Juli 2024.] Das OLG sprach Peter Str. frei.
       
       Die Bundesanwaltschaft legte gegen den OLG-Freispruch jedoch Revision ein.
       Unter anderem habe sich das OLG in seiner Urteilsbegründung zu wenig mit
       einem polizeilichen Vermerk auseinandergesetzt, wonach es schon in den
       Wochen und Monaten zuvor rassistische Brandanschläge gab – weshalb die
       Nazi-Skins beim Kneipengespräch an diesem Abend durchaus auch an Brandsätze
       und nicht nur an „Randale“ gedacht haben könnten.
       
       Doch der BGH lehnte die Revision nun ab. Der Vorsitzende Richter Jürgen
       Schäfer betonte, dass der BGH die Beweiswürdigung des OLG grundsätzlich
       akzeptieren müsse. Mit dem polizeilichen Vermerk habe sich das OLG
       ausreichend auseinandergesetzt. An die Darstellung in der Urteilsbegründung
       dürften keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Der Wunsch nach
       Randale sei jedenfalls etwas anderes als der Wunsch nach einem
       lebensgefährlichen Brandanschlag, so der BGH. Damit ist die strafrechtliche
       Aufarbeitung des Brandanschlags von 1991 beendet.
       
       7 Oct 2025
       
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