# taz.de -- Polizeigebühren bei Bundesliga-Spielen: Legitimer Akt der Umverteilung
       
       > Der Staat darf Proficlubs zur Kasse bitten. Gut so, denn es ist legitim,
       > wenn sich milliardenschwere Vereine an den Kosten der Sicherheit
       > beteiligen.
       
 (IMG) Bild: Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn sich die gutverdienenden Profivereine an Polizeikosten beteiligen
       
       Nun ist es endgültig: [1][Fußballvereine können an den Polizeikosten von
       Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligt werden]. Das hat das
       Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein Bremer Gesetz für
       verfassungskonform erklärt. Zunächst eine Klarstellung, was die Karlsruher
       Richter:innen damit nicht entschieden haben: Sie haben nicht
       entschieden, dass das Bremer Gesetz sinnvoll ist. Sie haben nicht
       entschieden, dass nun alle Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen müssen.
       Und sie haben nicht entschieden, dass nun auch im Breitensport und bei
       Kulturereignissen die Veranstalter an den Polizeikosten zu beteiligen sind.
       
       Das alles sind politische Fragen, die die Parlamente zu entscheiden haben.
       Zuständig sind vor allem die Landtage, denn Polizeirecht ist in der Regel
       Landesrecht. Karlsruhe hat nur erläutert und klargestellt, dass der
       Spielraum des Gesetzgebers hier sehr groß ist. Für eine gewisse
       Überraschung hat insbesondere die Feststellung der
       Verfassungsrichter:innen gesorgt, dass für die Arbeit der Polizei im
       Prinzip Gebühren verlangt werden können. Bisher war das weithin anders
       gesehen worden: Polizeiarbeit müsse grundsätzlich gebührenfrei sein, weil
       die Gewährleistung von Sicherheit zu den Kernaufgaben des Staates gehöre.
       
       Das wird noch spannende Debatten geben, wenn wohl bald gefordert wird, dass
       sich flüchtige Straftäter an den Kosten ihrer Fahndung beteiligen sollen.
       Die Gefahr besteht, dass Polizeigebühren überall dort eingeführt werden, wo
       die Polizei gegen ohnehin ausgegrenzte Rechtsbrecher:innen eingesetzt
       wird, während die Regelung des Autoverkehrs selbstverständlich kostenfrei
       bleiben wird.
       
       ## Nur bei Gewinnorientierung
       
       Es ist also zunächst abzuwarten, welche politischen Forderungen nun
       aufgestellt werden. Wer als Gesetzgeber kein Risiko eingehen will,
       [2][orientiert sich zunächst am Bremer Beispiel], denn das ist nun wirklich
       Karlsruhe-geprüft. Danach sind Polizeigebühren verhältnismäßig, wenn sie
       auf gewinnorientierte Veranstalter beschränkt sind und nur bei
       Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmer:innen und drohenden
       gewaltsamen Auseinandersetzungen verlangt werden.
       
       Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn sich die gutverdienenden
       Profivereine, die pro Jahr gemeinsam mehr als 4 Milliarden Euro Umsatz
       machen, auch mit ein paar Millionen an den Polizeikosten der Bundesländer
       beteiligen. Dass die Vereine auch Steuern zahlen, ist richtig, aber kein
       zwingendes Argument gegen Gebühren. Auch ein steuerzahlender Energiekonzern
       muss heute schon die Polizeikosten für die Anlieferung der neuen Turbine
       bezahlen – weil man es legitim findet, damit nicht die Allgemeinheit der
       Bürger:innen zu belasten.
       
       14 Jan 2025
       
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