# taz.de -- Polizeikosten für Hochrisikospiele: Land Bremen darf den Fußball zur Kasse bitten
       
       > Das Bundesverfassungsgericht billigte den Bremer Vorstoß bei
       > Polizeikosten für Hochrisikospiele. Nun könnten andere Bundesländer
       > folgen.
       
 (IMG) Bild: Polizeikräfte vor dem Bremer Weserstadion
       
       Karlsruhe taz | Ein Bremer Gesetz, das der Deutschen Fußball-Liga (DFL)
       [1][polizeiliche Mehrkosten von Hochrisikospielen auferlegt], ist
       grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Bremens
       Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte die Idee entwickelt. Seit 2015
       können in Bremen die Zusatzkosten für gewinnorientierte Großveranstaltungen
       (über 5.000 Teilnehmer), die erfahrungsgemäß zu Gewalttätigkeiten führen,
       dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Für ein Spiel von Werder
       Bremen gegen den Hamburger SV im April 2015 verlangte das Land von der DFL
       425.000 Euro.
       
       Doch die klagte gegen den Bescheid. Sie hielt das Gesetz für
       verfassungswidrig. Öffentliche Sicherheit müsse durch Steuergelder
       finanziert werden, nicht durch Gebühren. Die DFL sei auch nicht für
       Fan-Ausschreitungen verantwortlich, vielmehr seien die Vereine selbst die
       Leidtragenden. Außerhalb des Stadions sei eindeutig die Polizei zuständig
       und nicht der Verein.
       
       Die DFL klagte gegen den ersten Gebührenbescheid, den sie 2015 erhielt. Sie
       [2][erlitt in den oberen Instanzen aber nur Niederlagen], zuletzt 2021 beim
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nun verlor sie in vollem Umfang auch
       beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gerichtspräsident Stephan
       Harbarth stellte fest, dass das Bremer Gebühren- und Beitragsgesetz nicht
       gegen das Grundgesetz verstößt.
       
       Zwar stelle die Gebührenpflicht für Hochrisikospiele einen Eingriff „von
       einigem Gewicht“ in die Berufsausübungsfreiheit der DFL dar. Die
       Gebührenpflicht verfolge jedoch das legitime Ziel, den Staatshaushalt zu
       schonen, indem die Kosten von besonders aufwändigen Polizeieinsätzen auf
       diejenigen abgewälzt werden, die auch den Gewinn aus der Veranstaltung
       ziehen.
       
       ## Gebühr gerechtfertigt
       
       Es gebe im Grundgesetz schon keinen Grundsatz, dass der Staat seine
       Kernaufgaben stets kostenfrei erledigen müsse, so Harbarth. So werde zum
       Beispiel die Justiz durch Gerichtsgebühren mitfinanziert. Für die Polizei
       könne nichts anderes gelten.
       
       Entscheidend sei, dass die Gebühr durch eine individuell zurechenbare
       Leistung der Polizei gerechtfertigt werde, so die Richter:innen. Dies sei
       [3][bei den Hochrisikospielen] eindeutig der Fall. Die Polizei sorge dafür,
       dass die Leute „unversehrt“ zum Stadion kommen und wieder zurück. „Durch
       die Polizeikräfte wird die Großveranstaltung in Gänze ermöglicht und das
       Risiko reduziert, dass ihre Durchführung in chaotische Zustände verfällt“,
       erläuterte der federführende Richter Heinrich Amadeus Wolff.
       
       ## Unzulässig, wenn „erdrosselnd“ wirken
       
       Wolff wies auch das zentrale Argument der DFL zurück, dass die Polizei nur
       von „Störern“ Gebühren verlangen dürfe. Auch wer sich rechtmäßig verhält
       und dadurch Polizeieinsätze „auslöst“, könne grundsätzlich an den Kosten
       beteiligt werden, so Richter Wolff. Es komme auch nicht darauf an, ob die
       DFL die Polizeieinsätze beantragt oder bestellt hat. Unzulässig wären
       solche Gebühren nur, wenn sie abschreckend oder gar „erdrosselnd“ wirken
       würden, so Wolff. Davon könne bei den Bremer Polizeigebühren aber nicht die
       Rede sein. Es gebe keine Anzeichen, dass die Durchführung der Bundesliga
       oder von Hochrisikospielen „nicht mehr möglich wäre oder auch nur verändert
       werden müsste“.
       
       Ulrich Mäurer, der immer noch Bremer Innensenator ist, rechnet damit, dass
       nun andere Länder dem Bremer Beispiel folgen. In Hamburg und
       Rheinland-Pfalz gab es schon vor dem Urteil entsprechende
       Absichtserklärungen. Große Länder wie Bayern, Baden-Württemberg,
       Nordrhein-Westfalen und Sachsen waren bisher jedoch dagegen.
       
       Mäurer schlägt vor, dass die Länder einen Polizeikostenfonds einrichten, in
       den alle Vereine einzahlen, und daraus dann die Polizeikosten der konkret
       betroffenen Vereine bezahlt werden; so will er Wettbewerbsverzerrungen
       vermeiden. Die DFL wollte nach dem Urteil „noch nicht über Folgen
       spekulieren.“
       
       14 Jan 2025
       
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