# taz.de -- Naturschutz für Wiesen: Sieg für Schmetterlinge vor Europäischem Gerichtshof
       
       > Deutschland habe Wiesen mit vielen Tier- und Pflanzenarten ungenügend
       > geschützt, so der EuGH. Naturschutzregeln für Bauern müssten verbindlich
       > sein.
       
 (IMG) Bild: Solche Landschaften will die EU geschützt wissen: Blühende Bergwiese im Sommer
       
       Berlin taz | Der [1][Europäische Gerichtshof] (EuGH) hat Deutschland
       verurteilt, weil es zu wenig zum Erhalt artenreicher Mähwiesen in
       Schutzgebieten getan habe. Die klagende EU-Kommission habe signifikante
       Flächenverluste bei den Mähwiesen im Flachland und in den Bergen „in einer
       erheblichen Anzahl“ von Gebieten des Natura-2000-Netzes nachgewiesen, heißt
       es in der am Donnerstag veröffentlichten [2][Entscheidung].
       
       Die Bundesrepublik verstieß demnach gegen die Habitatrichtlinie der EU,
       indem „sie keine rechtlich verbindlichen Schutzmaßnahmen gegen Überdüngung
       und zu frühe Mahd“ auf diesen Wiesen erließ. Sollte Deutschland das nun
       nicht ändern, drohen Geldstrafen.
       
       Insgesamt geht es laut dem Urteil um 97.000 Hektar, das entspricht rund 2
       Prozent des derzeit landwirtschaftlich genutzten Grünlands in der
       Bundesrepublik. Bauern erzeugen dort vor allem Raufutter wie Gras für
       Rinder, um Milch und Fleisch zu produzieren. Dort leben aber auch besonders
       viele Kräuter, blühende Pflanzen und bedrohte Tierarten, etwa die
       Schmetterlinge Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling.
       Außerdem speichert Grünland deutlich mehr Kohlenstoff als Ackerland und
       trägt so zum Klimaschutz bei.
       
       Doch allein von den beiden vom Urteil betroffenen Wiesentypen in
       Deutschland ging laut EU-Kommission seit 2006 rund die Hälfte der Fläche
       verloren. Diese Schätzung hält die Bundesregierung zwar für zu hoch, aber
       selbst die von ihr genannten niedrigeren Werte wären nach Meinung des EuGH
       zu schlecht. Unstrittig war in dem Verfahren die Ursache der Verluste: Die
       Wiesen werden zu viel gedüngt und zu früh gemäht.
       
       Um das zu verhindern, seien keine speziellen Verbote notwendig,
       argumentierte Deutschland. Vereinbarungen mit den Bauern, Empfehlungen und
       unverbindliche Managementpläne würden reichen. Doch die Regierung habe
       nicht nachgewiesen, dass diese auch eingehalten werden, so das Gericht.
       
       Die Kommission hatte Deutschland zudem auch vorgeworfen, keine
       aktualisierten Daten zu diesen Gebieten übermittelt zu haben. Dazu seien
       die Mitgliedsstaaten jedoch nicht verpflichtet, entschied der EuGH. Die
       deutschen Behörden hätten die Wiesen allerdings auch nicht genügend
       überwacht.
       
       Der Naturschutzbund (Nabu), der das Verfahren durch eine Beschwerde bei der
       EU-Kommission ins Rollen gebracht hatte, fordert jetzt „einen durch den
       Bund koordinierten Aktionsplan Schutzgebiete mit verbindlichen und
       spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura 2000-Gebiete“. Das dafür
       nötige Geld müssten Bund und Länder bereitstellen. Die EU-Agrarsubventionen
       sollten genutzt werden, um Landwirte attraktiv dafür zu honorieren, das sie
       die Wiesen schützen.
       
       Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger bezeichnete das Urteil als „Weckruf für
       den Naturschutz hierzulande, der weit über den konkreten Fall hinausgeht“.
       Denn laut Nabu könne die Gerichtsentscheidung auf andere Lebensraumtypen
       übertragen werden. Krüger wies darauf hin, dass der EuGH Deutschland
       bereits im September 2023 wegen Verstößen gegen EU-Recht in Schutzgebieten
       verurteilt hatte.
       
       14 Nov 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /EuGH/!t5010360
 (DIR) [2] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=292276&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=6426177
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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