# taz.de -- Vater von Hanau-Attentäter verurteilt: „Zweifelsohne rassistisch“
       
       > Das Amtsgericht Hanau verurteilt den Vater des Hanau-Attentäters zu einer
       > Geldstrafe von 21.600 Euro. Die Mutter eines Opfers kritisiert das
       > Urteil.
       
 (IMG) Bild: Die Mutter von Ferhat Unvar, der in Hanau von Hans Gerd R.s Sohn ermordet wurde, nahm als Nebenklägerin an dem Prozess teil
       
       Hanau taz | Der Vater des Hanau-Attentäters, Hans Gerd R., wurde am
       Donnerstagmorgen vom Amtsgericht Hanau zu einer Geldstrafe von 360
       Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt, insgesamt 21.600 Euro. Damit blieb
       das Gericht unter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
       
       Der 77-jährige Rentner sei „zweifelsohne rassistisch“, erklärte Richterin
       Clementine Englert in ihrer Urteilsbegründung. Er habe die Menschenwürde
       von Migranten „böswillig verächtlich gemacht“. Den Mann „wegzusperren“ wäre
       zwar bequem, aber nicht angebracht, begründete die Richterin ihre
       Entscheidung für eine „schmerzhafte Geldstrafe“. Er werde vermutlich mit
       seinen Taten nicht aufhören. Das sei aber „etwas, was die Gesellschaft
       ertragen muss“.
       
       Staatsanwalt Martin Links hatte am Montag für eine Geldstrafe von insgesamt
       27.000 Euro plädiert. Nebenklageanwalt Markus Künzel, der die Mutter des
       ermordeten Ferhat Unvar vertritt, forderte eine Freiheitsstrafe von
       anderthalb Jahren ohne Bewährung. Die Verteidigung hatte auf Freispruch
       plädiert und argumentiert, ihr Mandant sei durch den Anschlag
       „traumatisiert“.
       
       Dessen Sohn Tobias R. hatte [1][am 19. Februar 2020] in Hanau Ferhat Unvar,
       Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Vili
       Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin aus
       rassistischen Motiven erschossen. Anschließend tötete er seine Mutter und
       sich selbst.
       
       ## Angeklagter bleibt Urteilsverkündung fern
       
       Der vorbestrafte Hans Gerd R. war unter anderem wegen der Beleidigung von
       Opferangehörigen, Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz, Hausfriedensbruch
       in einer Kita, Störung des öffentlichen Friedens und der Beleidigung von
       SEK-Polizisten als „Terroreinheit“ angeklagt. Trotz Kontakt- und
       Näherungsverbot hatte er das Haus von Opfermutter Serpil Temiz-Unvar
       wiederholt aufgesucht und ihr Briefe geschrieben.
       
       Da Hans Gerd R. nicht freiwillig zum ersten Verhandlungstag Anfang
       September erschienen war, [2][musste er Ende September von der Polizei
       vorgeführt] werden. Im Gerichtssaal widersetzte er sich den Polizisten,
       legte sich auf den Boden und blieb dort, abgesehen von wenigen
       Toilettenbesuchen. Der Prozess wurde anschließend in seiner Abwesenheit
       fortgesetzt. Auch der Urteilsverkündung blieb er fern.
       
       Im Laufe der Verhandlung, die sich über sieben Termine erstreckte, sagten
       unter anderem ein Polizeibeamter des Gefährdungsmanagements und die
       psychiatrische Gutachterin Hildegard Müller aus. Müller kam zu dem Schluss,
       dass Hans Gerd R. zwar unter einer wahnhaften Störung leide, jedoch voll
       schuldfähig sei und bewusst so agiere. Sie bezeichnete sein Verhalten im
       Gericht als „Inszenierung“.
       
       Der als Zeuge geladene Polizeibeamte hatte berichtet, Hans Gerd R. kurz
       nach dem Anschlag seines Sohnes im Februar 2020 als „ruhig, aufgeschlossen
       und freundlich“ erlebt zu haben. Bei einem weiteren Besuch „Ende 2022 oder
       Anfang 2023“ habe er jedoch festgestellt, dass im Erdgeschoss des Hauses
       noch immer Blutspritzer, Tatortaufkleber und das Krankenbett der von seinem
       Sohn ermordeten Ehefrau zu sehen gewesen seien. Dies habe den Eindruck
       erweckt, dass R. möglicherweise traumatisiert sei.
       
       ## Opfermutter Serpil Temiz-Unvar unzufrieden mit Urteil
       
       Kritik an dem Urteil äußerte Serpil Temiz-Unvar. „Der Vater des Täters
       stellt weiterhin eine Gefahr für mich, meine Familie und das Zusammenleben
       in Kesselstadt dar“, sagte sie. „Bedrohungen und Gewalt werden oft erst zu
       spät ernst genommen“, warnte Unvar. Sie sei über Jahre hinweg trotz
       Schutzmaßnahmen wiederholt Belästigungen und Drohungen ausgesetzt gewesen.
       
       „Leider hindert dieses Urteil den Tätervater nicht daran, seine Bedrohungen
       fortzusetzen“, so Unvar. Sie betonte, dass der Angeklagte nicht deshalb
       eine Gefahr darstelle, weil er der Vater des Täters sei, sondern weil er
       das rassistische und menschenverachtende Gedankengut teile. Warnsignale und
       bereits ausgeübte Gewalt würden oft ignoriert, bis es zur Tragödie komme.
       „Dieses strukturelle Versagen kostet Menschenleben“, so Unvar.
       
       Nun dürfte der Fall in die nächste Instanz gehen. Die Verteidigung von Hans
       Gerd R. hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
       
       31 Oct 2024
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Yağmur Ekim Çay
       
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