# taz.de -- Nazi-Parolen zu „L’amour toujours“: „Ausländer raus“ ist keine Straftat
       
       > Die Staatsanwaltschaft Hannover stellt Ermittlungen nach rassistischen
       > Parolen auf einem Schützenfest ein. Es sei nicht zum Hass aufgestachelt
       > worden.
       
 (IMG) Bild: Sorgte für die größte Empörung und zu einer Demo gegen Rechts: Nazi-Parolen auf Sylt
       
       Hamburg taz | Nicht zwingend volksverhetzend ist es, wenn „Deutschland den
       Deutschen – Ausländer raus“ zum [1][Partylied „L’amour toujours“] von Gigi
       D’Agostino gegrölt wird. Zu diesem Schluss kommt nun die Staatsanwaltschaft
       Hannover in einem Fall: Die Ermittlungen wegen eines publik gewordenen
       Vorfalls auf einem Schützenfest im nahegelegenen Kleinburgwedel hat sie nun
       eingestellt, wie zuerst die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete.
       
       Es hätten sich „keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zum Hass gegen
       Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“
       worden sei, teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.
       
       Nachdem Ende Mai gleichlautende Gesänge auf der Nordseeinsel Sylt für
       bundesweite Empörung gesorgt hatten, wurden bundesweit Hunderte ähnlicher
       Fälle bekannt. Allein in Niedersachsen zählte das Landeskriminalamt bis
       Ende Mai 28 Fälle, bundesweit waren es dem Redaktionsnetzwerk Deutschland
       zufolge mehr als 650 Fälle.
       
       In Kleinburgwedel sollen die Parolen Mitte Mai gegrölt worden sein,
       anschließend machte eine Videoaufnahme davon die Runde. Die Ermittlungen
       der Staatsanwaltschat hätten nun ergeben, dass in diesem Fall aber der
       öffentliche Frieden nicht gestört worden sei. Es habe sich lediglich – und
       damit strafrechtlich irrelevant – um eine Kundgabe bloßer Ablehnung und
       Verachtung gehandelt. Weil die Staatsanwaltschaft auf Basis des Videos
       keinen Straftatbestand erkennen konnte, habe sie auch nicht die auf dem
       Video grölenden Personen ermittelt.
       
       ## In Oldenburg wurde Anklage erhoben
       
       Die Staatsanwaltschaft Hannover folgt damit früheren Entscheidungen
       höchster Gerichte. Um eine strafbare Volksverhetzung anzunehmen, so etwa
       urteilte das Bundesverfassungsgericht 2010 [2][in einem ähnlich gelagerten
       Fall], müssen weitere Begleitumstände hinzutreten, etwa die Verwendung von
       NS-Kennzeichen.
       
       Zugleich haben andere Staatsanwaltschaften anders reagiert: So müssen sich
       zwei Jugendliche aus dem Kreis Cloppenburg wegen Volksverhetzung vor
       Gericht verantworten, im Juli hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg
       Anklage erhoben. Die Angeklagten hatten ebenfalls auf einem
       [3][Schützenfest in Löningen-Bunnen] dieselbe Parole zum selben Lied
       skandiert. Auch dieser Fall wurde bekannt, weil Ausschnitte des Vorfalls in
       einem Video aufgenommen und über soziale Medien verbreitet wurden.
       
       27 Aug 2024
       
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