# taz.de -- Krise in der Gefängnispsychiatrie Berlin: Er hat nicht gelebt
       
       > Ümit Vardar starb nach 27 Jahren im Maßregelvollzug. Die Zustände dort
       > gelten schon lange als untragbar. Seine Familie verklagt nun das Land
       > Berlin.
       
       Er war ein schöner Mann. Damals, bevor er ins Berliner Krankenhaus des
       Maßregelvollzugs kam. Alle sollen das sehen. Aysel Vardar hat ein Foto
       ihres Sohnes an ihre Bluse geheftet, als sie am 14. Mai dieses Jahres vor
       einem Gerichtssaal des Landgerichts Berlin in Charlottenburg wartet. Auf
       dem Foto hat Ümit verwuschelte Haare, einen Dreitagebart, dreht den Kopf
       zur Seite und blickt direkt in die Kamera.
       
       Ümit Vardar starb 2017 im Alter von 52 Jahren im Vivantes-Klinikum in
       Berlin-Neukölln. Davor war er im Maßregelvollzug untergebracht, der
       Gefängnispsychiatrie. Vardar hatte 1988 seinen Vater bedroht, 2.000 D-Mark
       von ihm verlangt und eine Ärztin geschlagen. Ein Gericht erklärte Ümit
       Vardar 1989 der versuchten räuberischen Erpressung, der Bedrohung und der
       Körperverletzung für schuldig. Weil ein Gerichtsgutachter ihm eine
       [1][paranoide Schizophrenie] attestierte und er wegen der wiederholten
       Gewalttaten für weiterhin gefährlich galt, kam er nicht ins reguläre
       Gefängnis, sondern in den Maßregelvollzug.
       
       Aysel Vardar, randlose Brille, die Haare streng zu einem Zopf gebunden, hat
       das Land Berlin verklagt. Vertreten wird sie von ihren verbliebenen Söhnen,
       Atilla und Mesut, Zwillinge, Rechtsanwälte. Ümit war im August 2017 aus dem
       Krankenhaus des Maßregelvollzugs entlassen worden und kam in eine
       Krisenunterkunft. Nur wenig später hörte er auf zu essen, zu trinken, zog
       sich in eine Ecke zurück und klagte über Schmerzen. Am 18. Oktober wurde er
       in die Notaufnahme eingeliefert, wo man zwei Hirntumore bei ihm entdeckte.
       Er starb am 5. November 2017.
       
       Vor Gericht geht es um die Frage, seit wann Ümit die Tumore hatte und ob
       sie von den Medikamenten, die er im Maßregelvollzug bekommen hat, ausgelöst
       worden sein können.
       
       ## Die Probleme sind seit Jahren bekannt
       
       Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) in Berlin steht seit Jahren
       [2][in der Kritik]. Zu wenig Personal, zu wenige Angebote, überfüllte
       Zimmer. Mit Stand 8. August waren laut Berliner Senat 611 Patient*innen
       im KMV untergebracht, obwohl es regulär nur 549 Betten gibt. Zusätzlich
       sind 15 Patient*innen im Justizvollzugskrankenhaus und in Gefängnissen
       untergebracht. Wann diese ins KMV übersiedelt werden können, ist laut Senat
       nicht absehbar.
       
       Die taz hat gemeinsam mit Frag den Staat zu den Zuständen im
       Maßregelvollzug recherchiert: mit Patient*innen und Angehörigen
       gesprochen, Kommissionsberichte gelesen, Anfragen nach dem
       Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Daraus ergibt sich folgendes Bild:
       Der erhebliche Personalmangel führt zu Unterversorgung und mangelhafter
       Dokumentation. Nicht immer scheinen medizinische Problemlagen richtig
       erkannt zu werden. Die Menschen sind frustriert, werden teils aggressiv und
       gewalttätig. Auch gegen Pflegepersonal.
       
       Dabei kennt auch der Senat die Probleme seit Jahren. 2018 setzte die
       Senatsverwaltung für Gesundheit eine Kommission ein, die seitdem jährlich
       die 16 Berliner psychiatrischen Kliniken und das KMV besuchen und
       Missstände dokumentieren soll. Bereits in ihrem ersten Bericht von 2020
       schreiben die Expert*innen von „mangelhaften räumlichen Bedingungen und
       einer „defizitären Personalsituation“ im KMV, teils verschärft durch die
       Pandemie. Gesetzliche Vorgaben könnten nicht eingehalten, therapeutische
       Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Es gebe „sichere Hinweise auf
       teilweise erhebliche Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten“.
       
       Der Bericht von 2021 bestätigt den Eindruck. Als „sehr problematisch“ wird
       darin zudem die Lage von zwei Patient*innen eingeschätzt, „die seit
       mehreren Monaten in den Isolationszimmern untergebracht sind“. Nach den
       Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen
       gilt eine Einzelhaft an mehr als 15 aufeinander folgenden Tagen als Folter.
       Die [3][Isolationsmaßnahmen im KMV] würden regelmäßig geprüft. „Eine Regel-
       oder Höchstdauer, die als angemessen gilt, existiert nicht“, schreibt der
       Berliner Senat, „besondere Sicherungsmaßnahmen sind spätestens alle 14 Tage
       zu überprüfen.“
       
       Der geplante Doppelbericht der Kommission für 2022 und 2023 ist noch nicht
       veröffentlicht. Dass sich drei Jahre später nichts verbessert hat, zeigen
       allerdings mehrere Entwicklungen in den ersten Monaten dieses Jahres. Im
       Januar schrieb der Personalrat des KMV einen Brandbrief an die
       Senatsverwaltung für Gesundheit. Im Februar [4][demonstrierten Angehörige]
       „gegen die menschenunwürdigen Zustände im Krankenhaus des Maßregelvollzugs
       Berlin“. Im März folgten [5][Proteste von Beschäftigten]. Im April
       schließlich reichte der ärztliche Leiter des KMV, Sven Reiners, seine
       Kündigung ein.
       
       ## Mehr Medikamente als notwendig
       
       Personalmangel und Überbelegung, das sind [6][die Kernprobleme], von denen
       auch zwei Angehörige von Patient*innen der taz berichten. Laura Kaiser
       (Name geändert) klagt: „Die Patient*innen haben keinerlei Privatsphäre.
       Das wirkt sich auch auf die Psyche aus.“ Gespräche mit Psycholog*innen
       sowie Ergo-, Sport- oder Arbeitstherapie gebe es zwar, aber nicht genug,
       und oft fielen die Angebote aus. Das führe erstens zu Langeweile und Frust.
       Zweitens sei es Voraussetzung für die Entlassung, Angebote wahrzunehmen.
       Gebe es diese aber de facto nicht, verzögere sich die Entlassung. „Das darf
       so nicht sein“, kritisiert Kaiser.
       
       Eine andere Angehörige bestätigt den Eindruck. Die Konsequenz sei, so habe
       sie das bei ihrer Tochter erlebt und von anderen Angehörigen erfahren, dass
       „die Leute mit Medikamenten vollgepumpt“ würden „in einem Ausmaß, das mit
       der Krankheit nicht gerechtfertigt werden kann“.
       
       Die taz hat darüber auch mit Sven Reiners gesprochen, bis Ende Juni
       Chefarzt im KMV. Er sagt: „Die Dosen an Antipsychotika im KMV wären
       wahrscheinlich sehr viel niedriger, wenn es ein besseres Therapieangebot
       gäbe und kleinere, helle, freundliche Stationen.“ Das Gleiche gelte für
       andere Medikamente wie Beruhigungsmittel. „Um es zugespitzt zu sagen: Die
       Patienten bekommen Medikation für ihre Krankheit, aber viel höhere Dosen
       als notwendig, damit sie die Umstände in der Klinik ertragen können.“
       
       Auch im Gerichtsverfahren um Ümit Vardar spielen Medikamente eine Rolle: Ob
       der Verstorbene mehr Mittel erhalten hat als notwendig, ob die Dosen zu
       hoch waren, der Zeitraum zu lang.
       
       ## Streit mit den Eltern
       
       Geboren wurde Ümit Vardar in der Türkei, zog als Kind mit seinen Eltern
       nach Deutschland. Nach dem Hauptschulabschluss versuchte er sich als
       Gärtner. Die Eltern wünschten sich, dass er Koch wie der Vater würde.
       Nirgends blieb er lange. Ihn interessierte vor allem Musik. „Er liebte
       Elvis“, erzählt seine Mutter Aysel Vardar Ende Juli in ihrer Wohnung in
       Berlin-Reinickendorf. Er sang, spielte Gitarre, übersetzte Songtexte.
       Später, in der Klinik, schrieb er eigene Gedichte auf Türkisch, Deutsch und
       Englisch und unterschrieb sie mit „Mr. Hope“ – die englische Übersetzung
       seines türkischen Vornamens: Hoffnung.
       
       Mitte der 80er, Ümit war etwa 20 Jahre alt, lebte er weiterhin in der
       elterlichen Wohnung, blieb aber immer länger fort, so erinnert sich Aysel
       Vardar. Einmal fand sie in seiner Kleidung Drogen, er habe benommen
       gewirkt. Immer wieder sei er mit dem Vater aneinandergeraten, aggressiv
       geworden. Sein Bruder Atilla stellt pantomimisch dar, wie Ümit einmal den
       Tisch im Wohnzimmer angehoben und in Richtung seiner Mutter geworfen habe.
       Der Vater schmiss Ümit aus der Wohnung. Es folgten Aufenthalte in
       Psychiatrien wegen „Streitigkeiten und Tätlichkeiten“ gegen die Eltern, wie
       es im Urteil vom Januar 1989 heißt. Etwaige Diagnosen zu dem Zeitpunkt sind
       darin nicht festgehalten.
       
       Ende Januar 1988 fordert Ümit durch die geschlossene Wohnungstür 2.000
       D-Mark von den Eltern. Er wolle nach Alaska auswandern. Der Vater öffnet
       nicht. Zwei Tage später kommt Ümit zurück, fordert wieder Geld, droht, den
       Vater umzubringen. Der weist ihn wieder ab. Ümit wartet im Hausflur, als
       der Vater die Wohnung verlässt, mit einem Pflasterstein und einer
       abgebrochenen Flasche in der Hand. Der Vater beruhigt ihn, ruft die
       Polizei. Ümit wird vorläufig festgenommen.
       
       Ein paar Tage später, wieder frei, geht Ümit ins Krankenhaus am Urban und
       bittet um Aufnahme. Die diensthabende Ärztin will zunächst mit ihm reden.
       Doch stattdessen schlägt Ümit sie mit der Faust.
       
       Die Mutter erklärt seine Reaktion Jahre später so: Ümit habe keine Bleibe
       gehabt, hätte auf der Straße schlafen müssen. Er ging ins Krankenhaus, wo
       er die Ärztin kannte, und bat um Hilfe. Die bekam er nicht, wie er es sich
       vorstellte, und er wusste nicht, was tun.
       
       Ein Jahr später wird er verurteilt. Ein Aufenthalt im Maßregelvollzug wird
       auf unbestimmte Zeit verhängt, muss aber regelmäßig gerichtlich überprüft
       werden. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im KMV liegt derzeit bei
       sechseinhalb Jahren. Ümit Vardar blieb 27 Jahre.
       
       In einer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft von 2016 schreibt das KMV,
       Vardar nehme an Therapien teil, seine „kontinuierliche Einbindung“ sei
       jedoch nicht möglich, immer wieder lehne er seine Medikation ab. 2015 und
       2016 habe es Schlägereien mit Mitpatienten gegeben, in beiden Fällen sei er
       isoliert worden. Versuche, ihn in ein „geeignetes psychiatrisches
       Pflegeheim“ zu vermitteln, in dem der „engmaschig betreut“ werden könne,
       seien an seiner Ablehnung gescheitert. Die Familie sagt: Erst ab 2012 – da
       war er bereits über 20 Jahre im KMV – seien ihm solche Angebote
       unterbreitet worden. Medikamente habe er wegen der Nebenwirkungen
       abgelehnt.
       
       1990 zieht Familie Vardar nach Reinickendorf, wo das KMV liegt, um näher
       bei Ümit zu sein. Der ruft täglich zu Hause an. Spielt am Telefon mit der
       Gitarre vor, fragt: „Mama, ist das gut?“. „Er hat immer nach Bestätigung
       gesucht“, erzählt Aysel Vardar. Als ihr Sohn Atilla Fotos von Ümit holt,
       wendet sie sich ab, mit Tränen in den Augen. Als sie sich wieder etwas
       gefasst hat, sagt sie: „Er hat nicht gelebt.“ Die ganzen Jahre in der
       Psychiatrie – ein richtiges Leben sei das nicht gewesen.
       
       ## Seitenweise Medikamentenlisten in den Akten
       
       Bei [7][Schizophrenie] werden vor allem Antipsychotika verschrieben. Sie
       lindern die Symptome einer Psychose und mildern Halluzinationen und
       Wahnvorstellungen. Bei starker Unruhe und Schlafstörungen bekommen die
       Patient*innen Schlaf- und Beruhigungsmittel.
       
       In den Gerichtsakten im Fall Vardar finden sich seitenweise
       Medikamentenblätter. Über die Jahre bekommt er mal Haloperidol, mal
       Melperon, mal Levomepromazin. Familie Vardar hat für die
       Gerichtsverhandlung einen Pharmakologen um ein Gutachten gebeten. Sie will
       erstens wissen, ob die in Ümits Akten beschriebenen Verhaltensweisen wie
       Aggressivität oder Lähmungserscheinungen schon 2015 oder 2016 auf die
       Hirntumore hätten hinweisen können. Zweitens, ob die Tumore von den
       Medikamenten ausgelöst worden sein können und drittens, ob die Medikamente,
       die Ümit erhielt, dazu geführt haben können, dass die Hirntumore nicht
       entdeckt wurden.
       
       Ein Beruhigungsmittel steht besonders häufig in den Akten: Tavor. Zuletzt
       bekam Ümit Vardar dieses Medikament von August 2013 bis 2016 durchgängig.
       Selbst bei chronischen Erkrankungen empfiehlt der Hersteller die Gabe nicht
       länger als zwei Wochen, zumindest müsse dann ein Arzt neu entscheiden. In
       seinem Gutachten schreibt der Pharmakologe, bei Patient*innen mit
       Schizophrenie hätten Studien eine erhöhte Sterblichkeit ausgemacht. „Warum
       [bei Vardar] Tavor über Jahre hinweg als Dauertherapie erforderlich war“,
       gehe aus der Dokumentation des KMV nicht hervor.
       
       Tavor werde in Form von Injektionen auch eingesetzt, um Epilepsien zu
       behandeln. Daher, so der Pharmakologe, sei anzunehmen, dass die
       Dauertherapie mit Tavor in Tablettenform bei Ümit Vardar „geeignet gewesen
       wäre, mögliche Symptome eines Hirntumors, nämlich epileptische Anfälle, zu
       unterdrücken bzw. zu verschleiern“.
       
       Das Berliner Landgericht beanstandet die Tavor-Therapie nicht: Die
       Tagesdosen hätten die empfohlenen Mengen nicht überschritten. Außerdem habe
       die Familie nicht ausreichend dargelegt, ob Ümit tatsächlich
       gesundheitliche Nachteile entstanden seien.
       
       Dass im KMV nicht gerade wenig Tavor vergeben wird, zeigen Daten der
       Senatsverwaltung für Gesundheit, die Frag den Staat und der taz exklusiv
       vorliegen. Demnach gab das KMV im Jahr 2015 etwa 1.300 Euro für 23.035
       Milligramm Tavor aus. 2016 waren es etwa 1.700 Euro für 20.225 Milligramm.
       Im Jahr 2023 waren es etwa 2.200 Euro für 22.910 Milligramm.
       
       Von dieser Menge hätte jede*r Patient*in 13 bis 65 Tage damit behandelt
       werden können – je nach Dosierung. Wie viele Patient*innen tatsächlich
       Tavor erhielten, ist natürlich nicht bekannt. Sollten beispielsweise nur
       100 Patient*innen das Medikament bekommen haben, dann hätten sie 80
       Tage bis zu einem Jahr damit behandelt werden können.
       
       ## Fast ein Viertel der Stellen fehlt
       
       Sven Reiners war von 2021 bis Juni 2024 Chefarzt am KMV – nach der
       Entlassung von Ümit Vardar. Er kündigte, weil er die „menschenunwürdigen“
       Zustände „nicht mehr verantworten“ konnte, wie er der taz Anfang August am
       Telefon sagt. Auch für den Fall Vardar findet er harte Worte: „27 Jahre in
       der forensischen Psychiatrie wegen ‚räuberischer Erpressung‘: Das ist ein
       Skandal.“
       
       Die Zustände des KMV in den vergangenen Jahren habe er mehrfach gegenüber
       der Senatsverwaltung für Gesundheit angeprangert und die Senatorin –
       erfolglos – um ein Gespräch gebeten. „Der Personalmangel ist so eklatant,
       da hilft auch eine Stellenaufstockung nicht“, sagt er der taz. Zwei
       Pflegekräfte müssten alleine eine Station, die eigentlich für 36 Patienten
       ausgelegt ist, mit bis zu 50 Personen betreuen. Bei solchen Bedingungen
       „werden die Patienten krank und die Mitarbeiter auch“ – weshalb viele neue
       Mitarbeitende gleich wieder kündigten.
       
       Was es brauche, sei ein Neubau. „Eine moderne Klinik, mit höchstens 20
       Patienten pro Station.“ Klar gehe das nicht von heute auf morgen. „Aber man
       hätte schon vor drei Jahren anfangen können, den Maßregelvollzug in Berlin
       neu zu denken.“ Das sei nicht geschehen.
       
       Auch Berlins frühere Landesbeauftragte für Psychiatrie, Luciana Degano
       Kieser, hat ihr Amt im Juni 2023 niedergelegt, weil sie die Situation im
       Maßregelvollzug nicht verantworten wollte. Der taz und Frag den Staat sagt
       sie im August 2024: „Menschenwürde und Patientenrechte werden im Berliner
       Maßregelvollzug nur unzureichend eingehalten.“ Eine Besserung sei nicht
       absehbar gewesen. Es fehlten eine Strategie und zumindest mittelfristige
       Planung. „Die Situation war für mich ethisch nicht mehr tragbar und
       fachlich nicht mehr zu verantworten“, sagt Degano Kieser heute. Sie war
       lediglich ein halbes Jahr im Amt, seit ihrem Weggang ist die Position nicht
       besetzt. Aktuell läuft das Auswahlverfahren.
       
       Konkret fehlen im KMV derzeit fast ein Viertel aller Stellen, 144,8. Das
       Krankenhaus sei „hochgradig bemüht, hier Personal zu finden“, schreibt die
       Senatsverwaltung auf Anfrage von taz und Frag den Staat und verweist auf
       den bundesweiten Fachkräftemangel. Tatsächlich verfehlt einer aktuellen
       Studie zufolge mehr als die Hälfte aller psychiatrischen Einrichtungen in
       Deutschland die Mindestvorgaben für das Fachpersonal. Die gesetzlichen
       Krankenkassen fordern, mehr Menschen ambulant statt stationär zu versorgen.
       Eine Lösung für den Maßregelvollzug wäre das nicht.
       
       Stattdessen soll das Berliner KMV mehr Betten bekommen. Bis 2025 will der
       Senat dafür dessen Budget um 20 Millionen Euro auf 89,2 Millionen Euro
       aufstocken. Während die Gesundheitssenatorin im Februar der taz noch sagte,
       die neuen Plätze würden „auf jeden Fall noch in diesem Jahr“ bezugsfähig,
       heißt es aus der Senatsverwaltung auf Nachfrage im August nur noch, das
       solle „so schnell wie möglich“ geschehen.
       
       Zur Aussage Sven Reiners, die Zustände seien „menschenunwürdig“, erklärt
       der Senat allgemein, die Situation sei für alle Beteiligten belastend, die
       Sorgen und Probleme würden „sehr ernst genommen“, seien außerdem „erkannt,
       benannt und werden konsequent in Angriff genommen“.
       
       Zum Fall Ümit Vardar äußert sich die Senatsverwaltung „aufgrund des
       Datenschutzes“ nicht. Das Landgericht verkündet sein Urteil am 4. Juni: Das
       Land Berlin muss den Angehörigen ein Schmerzensgeld von 35.000 Euro zahlen.
       Mitarbeiter*innen des KMV hätten den Patienten „fehlerhaft behandelt“:
       Der Patient sei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bereits
       im Juni 2017 am Tumor erkrankt gewesen. Mit richtiger Diagnostik und Befund
       hätte der Tod vermutlich nicht verhindert, die Lebenserwartung aber
       verlängert werden können. Ansonsten weist das Gericht die Klage überwiegend
       ab.
       
       Es ist nur kleiner Erfolg für die Familie. Die hatte ein Schmerzensgeld von
       280.000 Euro gefordert. Aysel Vardar geht in Berufung.
       
       Für die Recherche stützen wir uns unter anderem auf exklusive Dokumente,
       die wir per Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten haben.
       Frag den Staat hat sie veröffentlicht. [8][Die Recherche von Frag den Staat
       finden Sie hier].
       
       16 Aug 2024
       
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