# taz.de -- Kabinett beschließt Steuerreformen: Entlastungen für Besserverdiener
       
       > Die Bundesregierung beschließt Änderungen der Einkommenssteuer und eine
       > Steuerklassenreform. Davon profitieren vor allem reiche Familien und
       > Paare.
       
 (IMG) Bild: Kinder aus weniger gut verdienenden Familien sollten stärker berücksichtigt werden
       
       Berlin taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das zweite
       Jahressteuergesetz verabschiedet. Darin sind unter anderem Anpassungen des
       Grund- und des Kinderfreibetrags enthalten. Die Bundesregierung will zudem
       die für Ehepaare relevanten Steuerklassen drei und fünf abschaffen.
       „Insgesamt werden wir Menschen und Betriebe um 30 Mrd. Euro entlasten“,
       erklärte Bundesfinanzminister Lindner.
       
       Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, müssen neben dem
       Grundfreibetrag auch der Kinderfreibetrag angepasst werden. Der
       Grundfreibetrag soll in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben
       werden und bis 2026 schrittweise auf 12.336 Euro steigen. Der steuerliche
       Kinderfreibetrag hat sich in den vergangenen Jahren bereits erhöht und wird
       2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro weiter steigen.
       
       Eltern bekommen nach automatischer Prüfung durch das Finanzamt entweder
       Kindergeld oder die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer. 2025 soll
       dieser Betrag um weitere 60 Euro, 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828
       Euro angehoben werden.
       
       Das Kindergeld steigt nicht so stark: Ab Januar 2025 sollen Familien pro
       Monat und Kind lediglich fünf Euro mehr Kindergeld bekommen, also 255 statt
       bisher 250 Euro monatlich. Von den Kinderfreibeträgen profitieren vor allem
       reiche Eltern, [1][lautet eine gängige Kritik].
       
       Durch die Anpassungen vergrößere „sich der maximale Vorteil durch den
       Kinderfreibetrag gegenüber den Kindergeldbeziehern noch einmal um 141
       Euro“, sagte Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit der taz. Auch
       Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion,
       forderte, dass „Kinder aus weniger gut verdienenden Familien“ stärker
       berücksichtigt werden sollten.
       
       Ehegattensplitting bleibt 
       
       Ein weiterer umstrittener Aspekt des Gesetzes ist die Aufhebung der
       Lohnsteuerklassen drei und fünf. Laut Koalitionsvertrag sollen diese in ein
       sogenanntes „Faktorverfahren“ überführt werden. Die beschlossene Änderung
       soll aber erst 2030 kommen. Verheiratete und Menschen in eingetragenen
       Partnerschaften können sich demnach für eine getrennte Besteuerung beider
       Partner*innen wahlweise in Steuerklasse vier oder „Steuerklasse vier mit
       Faktor“ entscheiden.
       
       Nach dem alten Modell zahlte die Person aus Steuerklasse drei
       überproportional wenig Steuern und die Person aus Steuerklasse fünf
       überproportional viel. [2][Dies begünstigte eine traditionelle Aufteilung
       von Care- und Lohnarbeit und viele Frauen erhielten in der Konstellation
       ein geringeres Nettoeinkommen].
       
       Grünen-Abgeordnete Katharina Beck begrüßte diesen Schritt: „Eine
       Abschaffung der Steuerklasse fünf, die starke Anreize zur Nicht- oder
       Wenigarbeit setzt und damit Verarmung von Frauen und perspektivisch zu
       Altersarmut von Frauen beiträgt, war mehr als überfällig.“ Sie ermahnte die
       Regierung jedoch, die Neuregelung früher als 2030 umzusetzen.
       
       Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit bezeichnete die Abschaffung der
       Steuerklassen zwar als „Schritt für geschlechtergerechtere Besteuerung“,
       forderte aber, [3][dass eine Überwindung des Ehegattensplittings folgen
       müsse]. Auch mit Steuerklasse 4 mit Faktor gibt es weiterhin einen
       sogenannten Splittingvorteil.
       
       Alois Rainer, CDU-Politiker und Finanzausschuss-Vorsitzender im Bundestag,
       begrüßte die Abschaffung der alten Steuerklassen „nicht uneingeschränkt“.
       Die Reform führe zu weniger Geld in den Familien, kritisierte er. Zudem
       kündigte er an, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings keine
       Mehrheit im Bundesrat finden würde.
       
       24 Jul 2024
       
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