# taz.de -- Studie über Alleinerziehende: In der Armutsfalle
       
       > Alleinerziehende sind laut einer Studie am stärksten von Armut betroffen.
       > Die geplante Kindergrundsicherung könnte die Lage noch verschlechtern.
       
 (IMG) Bild: Einkommensarm: 41 Prozent der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern
       
       Gütersloh/Berlin dpa | Alleinerziehende Familien sind einer Studie zufolge
       nach wie vor am stärksten von Armut betroffen. Unter den rund 1,7 Millionen
       Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern waren im vergangenen Jahr
       [1][41 Prozent einkommensarm], wie die Bertelsmann Stiftung berichtete. Zum
       Vergleich: Bei den Paar-Familien galten zwischen 8 Prozent (bei einem Kind)
       und 30 Prozent (bei drei oder mehr minderjährigen Kindern) als
       armutsgefährdet.
       
       Die geplante Kindergrundsicherung sei unzureichend, um Armut wirksam
       entgegenzuwirken, kritisierte die Familienexpertin der Stiftung, Anette
       Stein. „Was jetzt auf dem Tisch liegt, kann das Problem nicht lösen.“ Für
       einige alleinerziehende Familien könne es zu Verbesserungen kommen, für
       andere aber sogar zu Verschlechterungen. Der Gesetzentwurf steckt schon
       seit Monaten im parlamentarischen Verfahren fest.
       
       Bei den Ein-Eltern-Familien handelt es sich zu gut 82 Prozent um eine
       alleinerziehende Mutter mit ihrem Nachwuchs, in knapp 18 Prozent um einen
       alleinerziehenden Vater. An ihrer seit Jahren bekannten häufig prekären
       Situation habe sich trotz punktueller Erleichterungen kaum etwas
       verbessert, kritisierten die Studienautorinnen. Von relativer
       Einkommensarmut – oder Armutsgefährdung – sind Personen betroffen, die über
       weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung
       verfügen.
       
       Konkret könne das bedeuten: kein Familienurlaub, tagtäglich verzichten und
       Nein-Sagen müssen, keine Rücklagen für eine gewisse finanzielle Sicherheit
       und kaum kulturelle oder soziale Teilhabe, was vor allem für Kinder und
       Jugendliche hart sei, sagt Anette Stein der Deutschen Presse-Agentur.
       
       ## Alleinerziehende Mütter besonders armutsgefährdet
       
       Unter allen 8,5 Millionen Familien deutschlandweit mit Kindern unter 18
       Jahren machten alleinerziehende Familien etwa 20 Prozent aus. Der leichte
       Anstieg seit 2019 auf aktuell rund 1,7 Millionen Ein-Eltern-Familien mit
       minderjährigem Nachwuchs sei unter anderem auf [2][Geflüchtete aus der
       Ukraine] zurückzuführen. Es gebe regionale Unterschiede mit einem
       Alleinerziehenden-Anteil von 16,5 Prozent in Bayern und 27,5 Prozent in
       Berlin.
       
       Fast die Hälfte aller Kinder, die in einer Familie mit Bürgergeldbezug
       aufwachsen, leben in einem Haushalt mit nur einem Elternteil. Für
       alleinerziehende Mütter sei das Armutsrisiko besonders hoch. Der Anteil
       alleinerziehender Haushalte mit Bürgergeld-Bezug liegt in Bremen mit 55
       Prozent am höchsten und in Thüringen mit 27 Prozent am niedrigsten.
       
       Nach Einschätzung der Stiftung ist relative Armut bei vielen
       Alleinerziehenden nicht auf mangelnde Erwerbstätigkeit zurückführen. „71
       Prozent der alleinerziehenden Mütter und 87 Prozent der alleinerziehenden
       Väter gehen einer Arbeit nach“, heißt es in Gütersloh. Zur finanziell
       schwierigen Situation tragen oft ausfallende Unterhaltszahlungen bei. Auch
       Reformen des Unterhaltsvorschusses oder der Kinderzuschlag habe die
       belastende Situation für viele Alleinerziehende nicht entscheidend
       verbessert.
       
       Es brauche mehr Kitaplätze, eine verlässliche Ganztagsbetreuung in der
       Schule, flexiblere Arbeitszeitmodelle und weitere Anreize für Väter, mehr
       Verantwortung für ihre Kinder und Care-Arbeit zu übernehmen, fordert die
       Stiftung.
       
       ## Was soll die Kindergrundsicherung bewirken?
       
       Die Ampel-Koalition ringt [3][seit Langem um die Kindergrundsicherung], mit
       der bisherige Leistungen für Kinder gebündelt werden sollen: also etwa
       Kindergeld, Zahlungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der
       Kinderzuschlag. Im Herbst 2023 hatte das Bundeskabinett einen Entwurf
       beschlossen, Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Finanzminister
       Christian Lindner (FDP) hatten sich auf zunächst 2,4 Milliarden Euro
       Mehrkosten geeinigt.
       
       Bei steigender Inanspruchnahme könne der Betrag auf jährlich bis zu 6
       Milliarden Euro im Jahr 2028 wachsen. Ob die Kindergrundsicherung aber
       Anfang 2025 kommt, wie von Paus angestrebt, ist offen. Viele Fragen sind
       noch ungeklärt, im Bundestag äußern die Koalitionsfraktionen SPD und FDP
       erhebliche Vorbehalte. Auch Lindner zeigt sich weiter skeptisch.
       
       Der aktuelle Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung werde „bei Weitem nicht
       reichen, um alleinerziehende Familien aus der Armutsfalle zu befreien“,
       meinen die Studienautorinnen. Als erster Schritt sei das Vorhaben wichtig
       und werde die Situation von manchen Alleinerziehenden wohl verbessern.
       Aber: Die Höhe – also die Existenzsicherung – müsse neu bestimmt werden,
       was der aktuelle Gesetzentwurf nicht einlöse, kritisiert die Studie. Die
       aktuellen finanziellen Leistungen reichten bei Weitem nicht aus.
       
       Die Regelbedarfe müssten realistisch neu bestimmt und dabei Kinder und
       Jugendliche einbezogen werden. Regelmäßige Befragungen zeigten einen sehr
       reflektierten, kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit dieser
       Thematik bei Heranwachsenden mit Armutserfahrungen, betont Expertin Stein.
       Um befürchtete Verschlechterung für manche Alleinerziehenden zu vermeiden,
       seien im Gesetzentwurf unter anderem Änderungen zu Unterhaltsregelungen
       dringend geboten.
       
       Wichtig aus Sicht der Stiftung auch: Es brauche für alle
       Anspruchsberechtigten einheitlich eine zuständige Anlaufstelle mit
       niedrigschwelliger Beratung aus einer Hand. Das sollten
       Familienservicestellen sein, die zwar nicht sofort ab 2025 funktionsfähig
       sein könnten, möglichst aber im Gesetz verankert und dann sukzessiv
       aufgebaut werden sollten.
       
       25 Jun 2024
       
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