# taz.de -- Widerspruchslösung bei der Organspende: Abgeordnete fordern neue Regeln
       
       > In Deutschland fehlen Spenderorgane. Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter
       > fordert eine Widerspruchslösung, um gegen den Mangel vorzugehen.
       
 (IMG) Bild: Operation im Transplantationszentrum am Universitätsklinikum Leipzig
       
       Berlin taz | Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten startet einen zweiten
       Versuch zur Widerspruchslösung bei der Organspende. Am Montag stellte ein
       fraktionsübergreifendes Bündnis einen entsprechenden Antrag vor. Die Gruppe
       will das Transplantationsgesetz ändern, um dem eklatanten Mangel an
       Organspenden zu begegnen: Wer nicht aktiv widerspricht, soll
       Organspender:in sein. [1][2020 war ein ähnlicher Antrag im Bundestag
       gescheitert.]
       
       Die Gesetzesänderung soll auch Nahestehende entlasten. Der
       Grünen-Abgeordnete Armin Grau sprach bei der Vorstellung aus seiner
       Erfahrung als Neurologe: „In einer traumatischen Situation auf der
       Intensivstation sind Angehörige im Zweifel überfordert und entscheiden sich
       dagegen.“ Bei der Widerspruchslösung ändere sich die Rolle der Angehörigen:
       Sie sind Boten und Mittler des Willens des Verstorbenen. Die geplante
       „einfache Widerspruchslösung“ sieht vor, dass nur der aktive Widerspruch
       des Betroffenen zu Lebzeiten entscheidend ist. Eine Beteiligung der
       Angehörigen ist nicht geplant.
       
       ## Eine Mehrheit befürwortet die Organspende
       
       In Deutschland warten aktuell mehr als 8.000 Menschen auf ein Spenderorgan.
       Die SPD-Parlamentarierin Sabine Dittmar sagte in Berlin: „Jeden Tag sterben
       drei Menschen, weil sie keine Organspende bekommen“. Als einen Grund dafür
       sieht die Gruppe die seit 2012 geltende Entscheidungslösung. Demnach ist
       eine Organentnahme nur nach Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten
       oder nach Zustimmung ihrer Angehörigen zulässig. Nach geltendem Recht
       müssen Angehörige im Zweifel eine Entscheidung nach dem mutmaßlichen Willen
       des Betroffenen treffen, wenn kein Organspendeausweis und kein [2][Eintrag
       im Online-Register] vorliegt.
       
       Obwohl sich eine Mehrheit der Deutschen für eine Organspende ausspricht,
       dokumentiert nur eine Minderheit diesen Willen und kommt somit für eine
       Organspende infrage. Ein Einwand gegen den Widerspruch ist, dass die
       Persönlichkeitsrechte verletzt würden, weil die Bürgerinnen und Bürger zu
       einer Entscheidung gedrängt würden. Petra Sitte von der Linken sagte: „Das
       ist eine Gerechtigkeitsfrage.“ [3][Es sei zumutbar, sich mit dem Thema
       Organspende einmal im Leben zu befassen.] Auch Wartende sollten eine
       bessere Chance auf ein selbstbestimmtes Leben haben können, sagte sie.
       
       Der Antrag wird laut Sabine Dittmar am Dienstag im Bundestag eingereicht.
       Die parlamentarischen Debatten sollten bis Ende 2024 abgeschlossen sein,
       sodass eine Entscheidung im ersten Quartal 2025 zu erwarten sei. Auch ein
       anderer Antrag werde wahrscheinlich gestellt. Frühestens 2027 wäre die
       Umstellung von der Entscheidungslösung zur Widerspruchslösung möglich. Der
       Eintrag der Bürger:innen zur Organspende ist laut der Initiative etwa
       über das Einwohnermeldeamt denkbar.
       
       24 Jun 2024
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Sean-Elias Ansa
       
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