# taz.de -- Wartelisten bei Spenderorganen: Wer 18 wird, rutscht nach hinten
       
       > Eine Studie des Uniklinikums Schleswig-Holstein kritisiert die starren
       > Altersgrenzen bei der Verteilung von Spenderorganen. Diese seien
       > ungerecht.
       
 (IMG) Bild: Problematisch verteilt: Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen auf dem Weg in den OP
       
       Bremen taz | Für Menschen mit Niereninsuffizienz ist eine
       Nierentransplantation lebensverändernd. Ohne [1][Transplantation] wird
       Dialyse notwendig – eine aufwändige Behandlung, die die Niere ersetzt. Wer
       eine Niere transplantiert bekommen will, muss sich auf eine Warteliste
       setzen lassen. Die Wartezeiten sind lang und hängen sowohl von der Anzahl
       der Spenderorgane als auch von den Verteilungsregeln ab.
       
       Für diese Regeln ist in Deutschland die Bundesärztekammer zuständig. Die
       Verteilung selbst erfolgt durch die Stiftung Eurotransplant gemäß den
       Vorgaben der Bundesärztekammer. Eurotransplant verteilt Organe auch in
       anderen EU-Ländern, darunter Österreich und Belgien.
       
       Eine aktuelle Studie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH)
       zeigt, dass die Verteilungsregeln für Nieren problematisch sind. Benedikt
       Kolbrink ist Erstautor der Studie, die die Problematik der „starren
       Altersgrenzen“ beleuchtet. Derzeit warten Menschen, abhängig vom Alter,
       unterschiedlich lange auf ein Transplantat. Die Altersgrenzen für die
       Organverteilung liegen bei 18 und 65 Jahren. Das heißt, die
       Verteilungsregeln kommen Menschen unter 18 oder über 65 zugute. Die
       durchschnittlichen Wartezeiten betragen laut Studie 1,7 Jahre (U18) und 3,8
       Jahre (Ü65). Menschen zwischen 18 und 65 warten dagegen rund sieben Jahre
       auf eine Transplantation.
       
       Die Unterschiede ergeben sich daraus, dass Menschen unter 18 einen
       Kinderbonus bekommen. Menschen über 65 fallen ins Eurotransplant Senior
       Program, das ihnen ebenfalls einen Sonderstatus verleiht. Laut Studie führt
       dies dazu, dass besonders viele 65- und 66-Jährige transplantiert werden.
       65-Jährige würden zudem fast viermal häufiger transplantiert als
       64-Jährige. Außerdem steige die Differenz der Wartezeit zwischen Personen
       unter und Personen über 65 weiter. Die Ungleichheiten an der
       18-Jahre-Altersgrenze wüchsen ebenfalls.
       
       ## Willkürliche Verteilungsregeln?
       
       Kolbrink, der Arzt an der Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten am
       UKSH Kiel ist, nennt die Verteilungsregeln ungerecht. „Diese Altersgrenzen
       stehen nicht auf medizinisch-wissenschaftlicher Basis, sondern sind
       willkürlich gesetzt. Sie führen dazu, dass Menschen mit dem Erreichen eines
       kalendarischen Datums plötzlich eine ganz andere Chance auf eine
       Nierentransplantation haben als Menschen, die dieses Datum noch nicht
       erreicht haben.“
       
       Dies führe zu „krassen Effekten“. Junge Menschen, die an einem
       Nierenversagen litten und vor ihrem 18. Geburtstag kein Organangebot
       erhielten, rutschten mit dem 18. Geburtstag in der Warteliste um viele
       Plätze nach hinten. Die lange Wartezeit mit Dialyse zu überbrücken,
       verringere die Lebenserwartung massiv, sagt Kolbrink.
       
       Kolbrink hält die starre Regelung für überholt: „Der größte Teil der
       Fachwelt ist der Meinung, dass der Prozess des Erwachsenwerdens,
       insbesondere von chronisch kranken Kindern, nicht an eine Altersgrenze
       gekoppelt sein soll.“ Alle anderen Länder im Eurotransplant-Raum hätten die
       starre Altersgrenze ab 18 abgeschafft und durch einen kontinuierlichen
       Abbau von Bonuspunkten vom 18. bis zum 30. Lebensjahr ersetzt.
       
       „Es gab seit Langem Hinweise, dass starre Altersgrenzen in den Regeln zur
       Verteilung von Nieren problematisch sind. Aber erst die Einführung des
       [2][nationalen Transplantationsregisters] und somit die Verfügbarkeit
       öffentlich zugänglicher Daten hat es ermöglicht, dies nachzuweisen“, sagt
       Kolbrink. So sei die Studie möglich geworden, für die die Daten von
       Spender*innen und Empfänger*innen zusammengeführt wurden.
       
       ## Ärztekammer sieht keine Notwendigkeit für Debatte
       
       Aus der Studie ließen sich Handlungsempfehlungen ableiten. „Es gibt
       verschiedene Möglichkeiten, wie man das Problem angehen könnte“, sagt
       Kolbrink. Andernorts gebe es Vorgehensweisen, die das Problem besser
       lösten. In den USA oder Großbritannien würden Organe und
       Empfänger*innen zum Teil nach Lebenserwartung zusammengebracht, damit
       junge Organe mit hoher Lebensdauer an junge Empfänger*innen gingen. „In
       unserem Verteilungssystem gibt es so einen Mechanismus nicht, der das
       sicherstellt. Aus medizinischer und volkswirtschaftlicher Sicht ist das
       nicht sinnvoll“, sagt Kolbrink.
       
       „Jetzt ist es an der Politik und der Bundesärztekammer, das zu überdenken
       und nach ethischen Maßstäben abzuwägen“, erklärt Kolbrink. Es müsse
       berechnet werden, welche Änderung des Verteilungssystems welche Änderungen
       der Verteilung hervorrufe. Dann müsse man sich auf ein System verständigen,
       das die Probleme des heutigen minimiere. „Man kann Organe nicht perfekt
       verteilen, weil sie ein knappes Gut sind. Man kann aber versuchen, den
       bestmöglichen Kompromiss zu finden“, sagt Kolbrink.
       
       Die Bundesärztekammer erklärt auf Nachfrage, dass die zuständige
       Arbeitsgruppe mit diesen Fragen befasst sei. Die bestehenden Richtlinien
       verstießen rechtlich nicht gegen die Gleichbehandlungs- oder
       Verhältnismäßigkeitsgrundsätze. Die Notwendigkeit für eine
       [3][Grundsatzdebatte] sehe man nicht.
       
       4 Nov 2024
       
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