# taz.de -- Online-Register zur Organspende startet: Organspende per Mausklick
       
       > Tausende warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Ein Online-Portal
       > soll die Zahl der Spender erhöhen. Lauterbach fordert andere Lösung.
       
 (IMG) Bild: „Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende“, appelliert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
       
       Berlin. taz | Etwa 8.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste
       für ein Spenderorgan. Gleichzeitig war die Zahl der Menschen in
       Deutschland, die nach ihrem Tod ein Organ spendeten, 2022 so niedrig wie
       seit 20 Jahren nicht. 743 Menschen starben, während sie auf ein Organ
       warteten. Um die Zahl der Organspender zu erhöhen und – auch Angehörigen –
       mehr Klarheit darüber zu verschaffen, was potenzielle Spender wollen,
       [1][startet heute ein Onlineportal], in dem jeder seinen Willen
       dokumentieren kann.
       
       „Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur
       Organspende“, appelliert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD),
       als er am Montag den Start des Portals verkündet. Die Eintragung in das
       Onlineregister ist freiwillig. Jeder Bürger ab 16 Jahren kann seinen Willen
       zur Organ- und Gewebespende ab sofort online hinterlegen – die Ablehnung
       der Spende ist bereits ab 14 Jahren möglich. Die Entscheidung kann
       jederzeit geändert und widerrufen werden.
       
       Um das Onlineregister nutzen zu können, benötigt man einen Personalausweis
       mit Onlinefunktion. Bis Ende September soll die Registrierung auch mittels
       einer Gesundheits-ID möglich sein, welche die Versicherten von ihrer
       Krankenkassen bekommen.
       
       Der Vorteil des Registers: Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der
       verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das
       Organspende-Register zu jeder Zeit verfügbar. Kommt eine Organspende in
       Betracht, kann das Personal im Krankenhaus darauf zugreifen und eine
       Erklärung abrufen. Damit gibt es auch für Angehörige mehr Klarheit. Diese
       müssen im Zweifelsfall – wenn keine Dokumentation der Spendebereitschaft
       vorliegt – entscheiden, ob Organe entnommen werden oder nicht. Bis Juli
       sollen alle Entnahmekrankenhäuser in der Lage sein, auf das Register
       zugreifen zu können.
       
       ## Lauterbach für Widerspruchslösung
       
       In Deutschland dürfen Organe nur entnommen werden, wenn man dem zu
       Lebzeiten aktiv zugestimmt hat oder Angehörige diese Entscheidung nach dem
       Tod treffen. Lauterbach geht davon aus, „dass wir langfristig die Zahl der
       Organspender nur erhöhen können, indem wir die Widerspruchslösung
       einführen“, erklärte er am Montag. Dieser Ansatz dreht das Konzept um.
       Dadurch würde grundsätzlich jeder Mensch in Deutschland zum Organspender.
       Man müsste aktiv seinen Widerspruch einlegen, sollte man nicht
       einverstanden sein.
       
       Potenziell gebe es eine große Bereitschaft zur Organspende, die Hürden
       müssten jedoch gesenkt werden, so Lauterbach. „Viele Menschen wollen
       spenden, werden aber nie zu Spendern.“ Das neue Register sei eine erste
       Erleichterung. Die Widerspruchslösung, wie sie in anderen europäischen
       Ländern gilt, wäre eine tatsächliche Veränderung, so der Minister.
       
       Doch im Bundestag fand die Widerspruchslösung zuletzt vor vier Jahren keine
       Mehrheit. Stattdessen wurde das Gesetz zur Stärkung der
       Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet und das
       Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte damit beauftragt, das
       Register einzuführen, das jetzt gestartet ist.
       
       18 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://organspende-register.de/erklaerendenportal/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Moritz Huhn
       
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