# taz.de -- Anti-Gender-Volksinitiative wehrt sich: Schlechter Termin, Zwang zum Analogen
       
       > Die Hamburger Anti-Gender-Initiative verlangt, den Zeitraum ihres
       > Volksbegehrens zu verschieben. Zudem soll eine Online-Stimmabgabe möglich
       > sein.
       
 (IMG) Bild: Juli 2023: Initiativen-Sprecherin Sabine Mertens legt Ordner mit 16.457 Unterschriften zur Übergabe an den Senat im Rathaus ab
       
       Hamburg taz | Die Volksinitiative „[1][Schluss mit Gendersprache in
       Verwaltung und Bildung]“ hat einen Eilantrag beim Hamburgischen
       Verfassungsgericht eingereicht. Sie will damit verhindern, dass die Frist
       für die nächste Unterschriftensammlung komplett in die Hamburger
       Sommerferien fällt. Außerdem klagt sie dagegen, dass die Stimmabgabe bei
       diesem „Volksbegehren“ nicht online möglich ist, obwohl das Gesetz dies an
       sich vorsieht.
       
       Über den Eilantrag, dessen Eingang das Gericht bestätigte, muss nun
       innerhalb von rund drei Wochen entschieden werden. Denn schon am 18. Juli,
       dem ersten Tag der Hamburger Sommerferien, beginnt der Versand der
       Briefwahlunterlagen [2][für das Volksbegehren], das erreichen will, dass
       die staatliche Verwaltung eine „verständliche Sprache“ nutzt, „in der das
       Geschlecht nicht in den Vordergrund gestellt wird“.
       
       Das Volksbegehren gilt als Nadelöhr im dreistufigen Hamburger
       Volksgesetzgebungsverfahren. Nur drei Wochen haben Initiativen Zeit, um
       auf der Straße Unterschriften zu sammeln. In diesem Fall begänne diese Zeit
       am 8. August, mitten in den Ferien, und endete am 28. August, dem letzten
       Ferientag.
       
       SPD, Grüne und Linke hatten im Frühjahr den Antrag der Initiative
       abgelehnt, den Termin auf die Zeit nach den Sommerferien zu verschieben.
       Der Ferientermin hätte weniger Auswirkungen, wenn die Hamburger aus dem
       Urlaub heraus [3][online abstimmen könnten], argumentieren die
       Vertrauenspersonen Anja Oelkers, Jens Jeep und Hans Kaufmann in ihrem
       Eilantrag. Doch der Senat schafft diese digitale Möglichkeit nicht.
       
       ## Volksbegehren hat es lange nicht gegeben
       
       Zwar sieht das [4][Volksabstimmungsgesetz] seit 2007 [5][in Paragraf neun
       vor], dass auch „andere Verfahren“ zulässig sind, die den Anforderungen an
       eine rechtsverbindliche Authentifizierung genügen. Dazu zählt auch die
       Online-Unterschrift per Smartphone mit Personalausweis und PIN. Doch auf
       eine [6][Anfrage des CDU-Politikers André Trepoll], warum der Senat das
       nicht schon längst eingeführt habe, antwortete dieser im Herbst 2023, man
       müsse „hinsichtlich der Entwicklung, Implementierung sowie Wartung und
       Pflege“ eines solchen Verfahrens berücksichtigen, dass es zuletzt vor neun
       Jahren ein Volksbegehren gegeben habe. Der Senat spricht von einem
       „temporären Einzelfall“.
       
       Dass eine digitale Abstimmung technisch zu aufwendig sei, will die
       Volksinitiative so nicht stehen lassen. Das Gesetz stelle [7][die digitale
       Form der Unterstützung] nicht in das Ermessen des Staates, sagt Jens Jeep.
       „Geregelt ist vielmehr ein Rechtsanspruch der Bürger. Und der Senat ist zur
       Umsetzung verpflichtet“, so der Vertrauensmann, der von Beruf Notar ist.
       
       Eine Online-Abstimmung wäre auch ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung
       der Hamburger Verwaltung, ergänzt Initiatorin Claudia Guderian. Gerade
       jungen Menschen sei nicht zu vermitteln, „dass mit dem Handy gar nichts
       läuft und sie zwingend auf Papier unterschreiben müssen“. Technisch wäre
       das Ganze mit Hilfe der „Ausweis-App“ des Bundes leicht umsetzbar, so die
       Initiative. Die Verwaltung müsse lediglich eine Website zur Verfügung
       stellen.
       
       Richtig ist aber auch, dass es seit der 2014 gescheiterten Volksinitiative
       zur Abschaffung des Turbo-Abiturs keine weitere mehr in diese zweite Runde
       geschafft hat. Rot-Grün hatte zunächst den Ehrgeiz, mit vielen
       Volksinitiativen bereits auf der ersten Stufe einen einvernehmlichen
       Kompromiss zu finden. Zuletzt wurden zahlreiche Initiativen vom
       Verfassungsgericht gestoppt, weil der Senat rechtliche Bedenken hatte. Die
       Anti-Gender-Initiative ist die erste seit Langem, bei der der Senat weder
       das eine noch das andere versucht hat.
       
       ## Initiative setzt auf Briefwahl
       
       Die [8][Ablehnung] im Regierungslager ist in dieser Frage jedoch groß. Die
       Pressestelle des Senats äußerte sich nicht zu der nun eingereichten Klage.
       Hamburgs Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) hatte sich
       wiederholt gegen ein generelles Verbot der Gendersprache in Verwaltung und
       Behörden ausgesprochen. In Hamburg sei die Gendersprache weder in der
       Verwaltung noch in der Schule oder an der Universität vorgeschrieben – es
       müsse aber möglich sein, sie zu verwenden, so ihre Position. In der
       Bürgerschaft schließen sich neben der rot-grünen Regierungskoalition auch
       die Linken dieser Position an. CDU und AfD hingegen unterstützen die
       Initiative.
       
       Die sieht sich benachteiligt. „Wenn der Bürgerwille nur von Interesse sein
       soll, wenn er der Bürgerschaftsmehrheit politisch genehm ist, dann können
       wir die direkte Demokratie auch gleich aus der Hamburgischen Verfassung
       streichen“, sagt Jan-Dirk Strauer, Vertreter der Initiative. „Wir wollen es
       eigentlich nicht glauben“, ergänzt Jens Jeep. „Die Politik versucht zu
       verhindern, dass die Hamburger ihre Meinung darüber zum Ausdruck bringen
       können, mit welcher Sprache sie vom Staat angesprochen werden.“
       
       Auch der CDU-Politiker André Trepoll vermisst eine Gleichbehandlung
       gegenüber früheren Volksinitiativen. Mit denen sei die Bürgerschaft bisher
       „vom Verfahren her wohlwollend“ umgegangen. „Aus gutem Grund finden in den
       Ferien auch keine Wahlen statt“, sagt er. Er vermute, dass Rot-Grün Angst
       vor dem Erfolg der Initiative hat. Zugleich hält er es für fraglich, ob die
       nun eingereichte Klage Erfolg hat, weil es das Recht der Bürgerschaft sei,
       die Fristverlängerung abzulehnen.
       
       Sollte es so kommen, setzt die Initiative auf die Möglichkeit, per Brief
       abzustimmen. Einen Link zum Antrag auf Zusendung der entsprechenden
       Unterlagen gibt es auf der Homepage der Initiative.
       
       Anmerkung der Reaktion: In der gedruckten Fassung dieses Artikels fehlte
       versehentlich im 7. Absatz vor dem Wort „Ermessen“ das Wort „nicht“. Das
       haben wir für die Online-Fassung korrigiert.
       
       20 Jun 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Angst-vor-Sprachvorschriften/!5903815
 (DIR) [2] /Gegen-Sternchen-und-Doppelpunkte/!5948799
 (DIR) [3] /Hamburger-Senat-gegen-Volksinitiativen/!5963469
 (DIR) [4] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VoBegGHApG3
 (DIR) [5] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VoBegGHApG3
 (DIR) [6] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85120/moeglichkeit_der_digitalen_unterstuetzung_von_volksbegehren_und_volksinitiativen_wie_ist_der_sachstand.pdf
 (DIR) [7] /Hamburg-blockiert-Volksinitiativen/!5964929
 (DIR) [8] /Hamburger-Anti-Gender-Volksinitiative/!5916175
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Volksinitiative
 (DIR) Direkte Demokratie
 (DIR) Gendern
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Verfassungsgericht
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Volksinitiative
 (DIR) Schwerpunkt Stadtland
 (DIR) Digitalisierung
 (DIR) Rot-Grün Hamburg
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gerichtspräsidentin über Volksinis: „Keine feindliche Grundhaltung“
       
       Fast immer stoppt das Hamburger Verfassungsgericht Volksinitiativen – auf
       Antrag des Senats. Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler erklärt, warum.
       
 (DIR) Hamburg blockiert Volksinitiativen: Digital könnte so viel besser sein
       
       Bei Volksinitiativen will es Hamburg analog. Obwohl das gesetzlich anders
       geregelt ist, sollen sie nur mit Zettel und Stift unterstützt werden
       dürfen.
       
 (DIR) Hamburger Senat gegen Volksinitiativen: Beteiligung nur analog erwünscht
       
       Volksinitiativen dürfen in Hamburg auch digital unterstützt werden. Der
       Senat will aber keine zulässige Möglichkeit schaffen, beklagt die CDU.
       
 (DIR) Hamburger Senat mit neuer Strategie: Widerständiges wird weggeklagt
       
       Statt auf Kompromisssuche zu gehen, klagt der Hamburger Senat immer
       häufiger gegen Volksinitiativen. Es sollte anders sein.