# taz.de -- 75 Jahre Grundgesetz: Diktatur des Proletariats
       
       > Die Verfassung der DDR musste von Stalin abgenickt werden. Nach der Wende
       > wurde die Chance auf ein gemeinsames Grundgesetz vertan.
       
       Stalin ließ 1936 eine neue Verfassung für die Sowjetunion verkünden. Sie
       ging als „Stalinsche Verfassung“ in die Geschichte ein. Darin war das Recht
       auf Arbeit, die Gleichberechtigung der Frau, die Freiheit der Religion,
       Rede-, Versammlungs-, Demonstrations- und Pressefreiheit,
       Vereinigungsfreiheit, das Briefgeheimnis oder auch die „Unverletzlichkeit
       der Person“ garantiert.
       
       Kein einziger dieser Paragrafen – wie viele andere dieser Verfassung –
       hatte einen wirksamen Realitätsbezug. Wer sich darauf berief, galt als
       Staatsfeind und wurde entsprechend behandelt. Es existierte keine Instanz,
       kein Verfassungsgericht, das hätte angerufen werden können. Über allem
       thronte die Kommunistische Partei, die allein, intransparent und nach „Lage
       der Dinge“ entschied, was „richtig“ und „falsch“, wer warum und wofür
       sanktioniert, verfolgt, bestraft oder erschossen wurde.
       
       In der „Diktatur des Proletariats“ war kein belastbares Rechtssystem
       vorgesehen. Oder, wie Stalin es mit Bezug auf Lenin 1924 ausdrückte: „Die
       Diktatur des Proletariats ist die durch kein Gesetz beschränkte und sich
       auf Gewalt stützende Herrschaft …“
       
       Als sich die Kommunisten nach der Befreiung vom Nationalsozialismus im Mai
       1945 daranmachten, in ihrem deutschen Machtbereich, der Sowjetischen
       Besatzungszone und dem Ostsektor Berlins, ihre Herrschaft zu errichten,
       legten sie großen Wert darauf, formale Kriterien eines volksdemokratischen
       Systems zu berücksichtigen. Dazu zählte eine Verfassung.
       
       Im September 1946 verabschiedete die SED-Führung „Grundrechte des deutschen
       Volkes. Der Weg zur Einheit Deutschlands“, eine Vorarbeit für eine neue
       Verfassung. Dieser Grundrechtskatalog mit 20 Artikeln war an einer
       parlamentarisch-bürgerlichen Demokratie orientiert. Die SED müsse sich als
       die einzige Partei profilieren, die konsequent für Frieden eintrete. Nur
       die restlos überwundene alte Gesellschaftsordnung und die Etablierung einer
       „demokratischen Ordnung“ unter Führung der SED garantiere Frieden.
       
       ## Vom Kreml abgenickt
       
       Schon im August 1946 überreichte der einflussreichste deutsche Kommunist,
       [1][Walter Ulbricht], dem Kreml einen Verfassungsentwurf.
       „Verfassungsfragen sind Machtfragen“, betonte er. Der Entwurf spiegelte
       einen Kompromiss zwischen bürgerlichen Ansprüchen auf ordnungspolitische
       Bewahrung und sozialistischen Zukunftsvorstellungen einer anders
       strukturierten Wirtschaft auf der Grundlage staatlicher Vorgaben.
       
       In einem scheindemokratischen Verfahren ist zwischen Ende 1947 und Sommer
       1949 eine Verfassung für die „Deutsche Demokratische Republik“
       ausgearbeitet worden. Im März 1948 stellte Stalin fest, dass diese
       Verfassung nicht besonders demokratisch zu sein brauche, um die Leute nicht
       zu verschrecken, doch müsse sie demokratisch genug sein, „um von den besten
       Elementen in West und Ost akzeptiert werden zu können“. „Demokratisch“ war
       in der Lesart der Kommunisten nur, was sich in der Sowjetunion und den
       Volksdemokratien staatspolitisch entwickelte: Föderalismus,
       Gewaltenteilung, ein Rechtsstaat waren nicht vorgesehen, sondern nur ein
       Scheinparlament; die KP als führende Kraft.
       
       Im Dezember 1948 ist die künftige Verfassung der DDR von Stalin genehmigt
       worden. Verabschiedet wurde sie schließlich am 30. Mai im Folgejahr.
       Deutschland wurde in Artikel 1 als unteilbare Republik deklariert, wobei
       das Papier – anders als das Grundgesetz – keine Artikel enthielt, die Wege
       zur Wiedervereinigung aufzeigten. Am 7. Oktober 1949 erfolgte die
       Staatsgründung mit der Inkraftsetzung der Verfassung durch die
       Provisorische Volkskammer. Drei Tage zuvor hatte Gerhart Eisler in einer
       Sitzung der SED-Führung unmissverständlich verkündet: „Wenn wir eine
       Regierung gründen, geben wir sie niemals wieder auf, weder durch Wahlen
       noch andere Methoden.“
       
       ## Nicht mal das Papier wert
       
       Im Prinzip ist damit die Verfassungsgeschichte der DDR auserzählt. Sie war
       zu keinem Zeitpunkt das Papier wert, auf dem sie geschrieben und
       millionenfach verbreitet wurde. Mein Vater hat sie als Student 1958
       durchgearbeitet. Er war noch nicht SED-Mitglied, aber bereits auf „gutem
       Wege“ vom dogmatisch-gläubigen Katholiken zum dogmatisch-gläubigen
       Kommunisten. An der Stelle in der Verfassung, in der festgelegt wurde, dass
       die Regierung „unparteiisch zum Wohle des Volkes und getreu der Verfassung
       und den Gesetzen“ zu arbeiten habe, unterstrich er „unparteiisch“ und fügte
       an den Rand ein Fragezeichen ein. Ja, das kollidierte mit der
       leninistischen Theorie und auch mit der DDR-Realität.
       
       Das westdeutsche Grundgesetz nannte die SED-Führung ein amerikanisches
       Diktat, eine antidemokratische Verfassung, die der DDR-Verfassung diametral
       entgegenstehe. Diese Erzählung blieb von der SED unangetastet bis zum
       Untergang der DDR. Zehn Tage nach DDR-Gründung im Oktober 1949
       verabschiedete die SED-Führung einen Beschluss, der die „führende Rolle“
       der Partei festschrieb – gegen die Verfassung. Kein Gesetz, keine
       Verordnung, keine Verwaltungsmaßnahme durfte von der Regierung oder
       Volkskammer verabschiedet werden, ohne dass zuvor der SED-Parteivorstand
       oder die zuständige Abteilung im SED-Apparat diese selbst beschlossen
       hatten. Es entstand bei der SED eine Doppelstruktur, die die staatlichen
       Verwaltungsstrukturen spiegelte. Zugleich beschloss die SED-Spitze, dass im
       Staatsapparat nur Personen arbeiten dürften, die der Partei ergeben waren.
       
       Die erste DDR-Verfassung beinhaltete einen Artikel, der bis 1958 die
       Grundlage für politische Verfolgungen abgab. Artikel 6 regelte, dass
       „Boykotthetze“ bestraft würde. Darunter konnte alles fallen, was der
       parteiischen Justiz einfiel – Zehntausende Urteile, darunter auch
       Todesurteile, sind mit dem Verweis „Boykotthetze“ gefällt worden. 1958 kam
       ein „Strafergänzungsgesetz“ heraus, das nunmehr „Staatsverrat“, „Spionage“,
       „Hetze“, „Staatsverleumdung“, „Sabotage, „Diversion“ und anderes
       konkretisierte, sodass [2][Artikel 6] in der Strafrechtspraxis seine
       Bedeutung verlor. Ulbricht brachte auf den Punkt, was ohnehin galt: Gesetze
       hätten „der Entfaltung der Macht“ zu nützen. Staat und Recht bilden den
       „Hebel der sozialistischen Umwälzung“.
       
       ## Eine neue nutzlose Verfassung
       
       Am 1. Dezember 1967 erklärte er, es werde eine Kommission zur Ausarbeitung
       einer neuen Verfassung eingesetzt. Die Verfassung von 1949 habe dem
       Sozialismus den Weg bereitet. Nun komme es darauf an, die Hauptaufgabe zu
       lösen, „den entfalteten Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung.“
       Die neue Verfassung sollte weiter suggerieren, in der DDR würden Grund- und
       Menschenrechte garantiert. Tatsächlich ging es darum, die „führende Rolle
       der SED“ in der Verfassung festzuschreiben und die DDR als souveränes,
       selbstständiges, unabhängiges Völkerrechtssubjekt zu behaupten. Ulbricht
       zeigte sich stolz, dass in der DDR bereits das „bürgerliche Prinzip der
       Gewaltenteilung“ beseitigt worden sei.
       
       Am 6. April 1968 ist die neue Verfassung mit einem Volksentscheid
       angenommen worden. Immerhin sind niemals zuvor oder später so viele
       Gegenstimmen und Nichtwähler offiziell eingeräumt worden: rund 700.000,
       knapp 6 Prozent der Stimmberechtigten. Die Verfassung schrieb die führende
       Rolle der SED fest und definierte die DDR als einen „sozialistischen Staat
       deutscher Nation“. Insgesamt ähnelte diese Verfassung in vielen Punkten,
       zuweilen bis in die Formulierungen, der Stalinschen Verfassung. 1974 kam es
       zu einer Veränderung – jeder Bezug auf die deutsche Nation und
       Gesamtdeutschland wurde getilgt, zugleich kam es zu einem Bekenntnis,
       unlösbarer Bestandteil [3][„der sozialistischen Gemeinschaft“] zu sein. Ein
       Passus, der rückwirkend den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in Prag
       1968 legitimierte und zugleich präventiv vorsorgte.
       
       ## Das Grundgesetz wurde dem Osten übergestülpt
       
       Am 1. Dezember 1989 wurde der Führungsanspruch der SED aus der Verfassung
       gestrichen. Nur eine Woche später begann der Zentrale Runde Tisch zu tagen,
       um freie Wahlen in der DDR vorzubereiten. Eine Arbeitsgruppe befasste sich
       mit einer neuen DDR-Verfassung. Erst etwa drei Wochen nach den [4][Wahlen
       am 18. März 1990] legte sie einen [5][Verfassungsentwurf] vor. Die
       Volkskammer befasste sich nicht damit. Die Vereinigung nach Art. 23 des
       Grundgesetzes – Beitritt zum Geltungsbereich des GG – stand auf der
       Tagesordnung. Der im Grundgesetz immer noch bestehende Art. 146 –
       Verabschiedung einer neuen Verfassung über die Einberufung einer
       verfassungsgebenden Versammlung – fand keine Mehrheit, weder vor noch nach
       dem 3. Oktober 1990.
       
       Eine neue Verfassung hätte die deutsche Einheit auf eine
       politisch-kulturell-mental andere Ebene heben, ihr ein Dokument der
       Gemeinsamkeit geben können. Auch heute könnte die Anwendung von Art 146 GG
       etwas bewirken – nämlich Demokrat*innen in der Gesellschaft das
       Selbstbewusstsein zurückgeben, dass sie in einer großen Mehrheit sind und
       nicht die linken und rechten Extremisten, die das dauernd für sich
       reklamieren. Dafür allerdings braucht es Mut und die Einsicht, dass
       Verfassungen nicht allein Angelegenheit von Jurist*innen sind, sondern
       der ganzen Gesellschaft gehören.
       
       Heute gibt es keine demokratische Verfassung auf der Welt, die so viele
       Veränderungen und Ergänzungen erfuhr wie unser Grundgesetz in den letzten
       30 Jahren. In der DDR berief ich mich oft auf die Verfassung, um meine
       Kritik am SED-Staat mit dessen eigenen Papieren zu untermauern. Heute hätte
       ich gern eine moderne Verfassung, deren Zustandekommen allein ein Schlag
       ins Gesicht der Demokratie- und Freiheitsfeinde von links und rechts sein
       könnte.
       
       20 May 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Biografie-ueber-Walter-Ulbricht/!6009319
 (DIR) [2] https://www.dokumentationszentrum-schwerin.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Download/Einzelschicksale/Margarete-Wegener/Verfassung-der-DDR-vom-07-10-1949-Artikel-6.pdf
 (DIR) [3] https://www.verfassungen.de/ddr/verf74.htm
 (DIR) [4] /Volkskammerwahl-am-18-Maerz-1990/!5016294
 (DIR) [5] https://www.mdr.de/geschichte/ddr/deutsche-einheit/wiedervereinigung/runder-tisch-entwurf-fuer-eine-neue-verfassung-der-DDR-100.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ilko-Sascha Kowalczuk
       
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