# taz.de -- Bundestag beschließt Gesetz: Endlich Selbstbestimmung
       
       > Nach langen Debatten steht fest: Trans*, inter und nichtbinäre Personen
       > können Namen und Geschlechtseintrag zukünftig leichter ändern.
       
 (IMG) Bild: Freude bei Bundestagsabgeordneter Tessa Ganserer und Parlamentarischem Staatssekretär Sven Lehman (beide Bündnis 90/Die Grünen)
       
       Berlin taz | Keine Nachweise mehr, keine Gutachten, keine ärztlichen
       Bescheinigungen: Der Bundestag hat am Freitagnachmittag [1][mehrheitlich
       für das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt], das die Änderung des
       Geschlechtseintrags für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre
       Menschen erleichtert. Am 1. November soll das Gesetz in Kraft treten.
       
       Aktivist*innen verfolgten die Abstimmung vor den Toren des Bundestags.
       „Endlich ist das Transsexuellengesetz abgeschafft!“, sagte Kalle Hümpfner
       vom Bundesverband Trans* der taz. „Damit enden 40 Jahre
       Grundrechtsverletzungen. Sechs mal wurde festgestellt, dass das bisherige
       Gesetz verfassungswidrig ist. Endlich handelt die Regierung selbst, statt
       immer nur auf Entscheidungen aus Karlsruhe zu reagieren.“
       
       Das Transsexuellengesetz galt seit 1981. Zur Änderung des
       Geschlechtseintrags stellte dieses an trans* Personen harte Bedingungen:
       Sie durften nicht verheiratet sein. Sie mussten dauerhaft unfähig zur
       Fortpflanzung sein – also sterilisiert. Und sie mussten sich operativ an
       das gewählte Geschlecht angleichen.
       
       Vom Bundesverfassungsgericht wurde das Gesetz 2011 deshalb für größtenteils
       verfassungswidrig erklärt, da es gegen die Menschenwürde verstoße und dem
       Recht auf körperliche Unversehrtheit widerspreche. Eine Alternative für das
       seitdem ausgesetzte Gesetz gab es jedoch nicht.
       
       ## Psychologische Gutachten und Gerichtsverfahren fallen weg
       
       Im April 2023 stellten Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und
       Justizminister Marco Buschmann (FDP) dann einen [2][Entwurf zum
       Selbstbestimmungsgesetz] vor, der in Zusammenarbeit mit
       Betroffenenverbänden entwickelt wurde. Es sieht vor, dass volljährige
       transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen mit
       einer einfachen Erklärung beim Standesamt ihren Vornamen und ihren
       Geschlechtseintrag ändern können.
       
       Die bisher notwendigen psychologischen Gutachten und Gerichtsverfahren
       fallen weg. Ab 14 Jahren können Jugendliche selbst eine Änderung des
       Eintrags mit Zustimmung ihrer Eltern vornehmen. Für Kinder jünger als 14
       Jahre können Eltern eine Erklärung zur Änderung abgeben, nicht aber gegen
       den Willen des Kindes.
       
       Der Verabschiedung im Bundestag waren harte Debatten in Politik und
       Gesellschaft vorausgegangen. Die zuständigen Bundesminister:innen
       Buschmann und Paus hatten monatelang um Kompromisse gerungen. Aus der
       Opposition wurde insbesondere die [3][Entkoppelung des rechtlichen vom
       biologischen Geschlecht] kritisiert. Auch Fragen des Jugendschutzes
       stellten CDU und AfD immer wieder in den Mittelpunkt. Darüber hinaus warnte
       die Union vor möglichem Missbrauch, da die Personenstandsänderungen erstmal
       nicht an Sicherheitsbehörden übermittelt werden.
       
       ## Gesetz geht vielen Aktivist:innen nicht weit genug
       
       Die Aussprache vor der Abstimmung im Bundestag eröffnete am
       Freitagnachmittag schließlich Nyke Slawik von Bündnis 90/Grünen, eine der
       ersten bekannten transgeschlechtlichen Bundestagsabgeordneten. Slawik
       beschrieb ihre eigene Erfahrung als junge trans* Person: „Ich war es Leid,
       jedesmal wenn ich meinen Ausweis zeigen sollte, in der Bar oder bei der
       Fahrscheinkontrolle, mit der Frage konfrontiert zu werden: Ist das der
       Ausweis deines Bruders?“ Es sei höchste Zeit, so Slawik, dass endlich die
       Würde von trans*, inter und nichtbinären Menschen geachtet werde.
       
       Trotz der neuen Erleichterungen geht das Gesetz vielen Aktivist:innen
       und Betroffenen nicht weit genug: Verschiedene Personengruppe, wie Menschen
       ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland, würden ausgeschlossen,
       so Kalle Hümpfner. „Es enthält auch immer noch Unterstellungen gegenüber
       trans* Personen, etwa bei den [4][Regelungen zum Hausrecht]“, sagt Hümpfner
       weiter. Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht unberührt.
       Manche Frauenrechtlerinnen hatten Bedenken dagegen geäußert, Schutzorte wie
       Frauen-Saunen generell auch für trans* Personen öffnen zu müssen.
       
       Weiter fordern Aktivist:innen eine niedrigere Altersgrenze sowie einen
       Entschädigungsfonds für Opfer des Transsexuellengesetz. Dieser ist zwar
       Teil des Koalitionsvertrags, aber nicht Teil des Selbstbestimmungsgesetzes.
       
       12 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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