# taz.de -- Klage gegen Klimaschutzgesetz: Déjà-vu in Karlsruhe
       
       > Thomas Heilmann zieht wegen des Klimaschutzgesetzes vors
       > Verfassungsgericht. Der CDU-Abgeordnete will die Abstimmung am Freitag
       > verhindern.
       
 (IMG) Bild: Heilmann hatte bereits im Juli 2023 mit einem ähnlichen Eilantrag Erfolg
       
       Karlsruhe taz | Der [1][CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann] versucht die
       Aufweichung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampel-Koalition zu stoppen.
       Er hat an diesem Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage
       eingereicht, die mit seiner Fraktion abgesprochen sei. Zudem hat er eine
       einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt. Ziel ist, die Abstimmung am
       Freitag im Bundestag zu verhindern.
       
       Heilmann ist als Vorsitzender der CDU-Klima-Union zwar auch inhaltlich
       gegen das Gesetz, das er [2][als Aufweichung des Klimaschutzes] sieht.
       Verfassungsrechtlich macht er aber nur geltend, dass seine Rechte als
       Abgeordneter durch das „überfallartige“ Vorgehen der Ampel-Koalition
       verletzt werden. Erst am vorigen Freitag, dem 19. April, sei der endgültige
       Änderungsantrag verschickt worden und schon eine Woche später soll er im
       Bundestag beschlossen werden.
       
       Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist zwar schon zehn Monate alt. Im
       Wesentlichen sollen die sektorspezifischen Klimaziele relativiert werden.
       Im jüngsten Entwurf wurden nun aber auch die Klimaziele für die Jahre 2031
       bis 2040 fortgeschrieben. Die Auswirkungen hält Heilmann für so
       „hochkomplex“, dass er diese ohne wissenschaftliche Beratung nicht binnen
       einer Woche beurteilen könne.
       
       In seinem Eilantrag, der der taz vorliegt, verlangt Heilmann „zusätzliche
       Tage an angemessener Beratungszeit“, ohne eine genaue Zahl zu nennen. Es
       bestehe kein Zeitdruck. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts muss
       nun bis Freitag entscheiden, ob er Heilmanns Eilantrag auf Vertagung
       stattgibt.
       
       ## Schon mal Erfolg in Karlsruhe
       
       Heilmann hatte bereits im Juli 2023 mit einem ähnlichen Eilantrag Erfolg
       und [3][erreichte eine längere Beratungszeit beim Heizgesetz.] Das
       Bundesverfassungsgericht deutete damals an, dass Abgeordnete ein Recht auf
       ausreichende Beratungszeit haben. Weil das Hauptsacheverfahren noch nicht
       entschieden ist, sind die Einzelheiten noch unklar.
       
       Während Heilmann seinen Antrag schrieb, beriet der Zweite Senat des
       Gerichts über die Reform des Bundestags-Wahlrechts. Auch hier machte die
       Opposition geltend, dass die Ampel das Verfahren durchs Parlament
       gepeitscht hatte.
       
       24 Apr 2024
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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