# taz.de -- Zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Grundgesetzänderung weiter möglich
       
       > Nach geplatzten Gesprächen verhandeln Union und Ampel wieder. Sie wollen
       > das höchste Gericht besser vor antidemokratischer Einflussnahme schützen.
       
 (IMG) Bild: Hier könnte eine extrem rechte Partei mit Machtmitteln viel Schaden anrichten: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       
       Berlin dpa/taz | Ampelkoalition und Unionsfraktion verhandeln weiter über
       einen Gesetzentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor
       Extremisten. Aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wurden der Deutschen
       Presse-Agentur in Berlin am Donnerstag entsprechende Gespräche bestätigt.
       Es gebe aber keine Einigung. „Weitere Gespräche sind nach Ostern geplant“,
       hieß es. Die Rheinische Post hatte zuvor berichtet, Ampel und Union hätten
       sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt.
       
       In einem der Zeitung vorliegenden Entwurf des Bundesjustizministeriums
       heißt es, die Neuregelung solle „dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen,
       welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen
       wollen“.
       
       Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte Justizminister Marco
       Buschmann (FDP) am vergangenen Wochenende aufgefordert, einen Vorschlag zum
       Schutz des Karlsruher Gerichts zu machen. „Wir sind offen, darüber zu
       sprechen, einen Kern bewährter Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im
       Grundgesetz zu verankern“, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
       Die Union nehme die Bedenken und Diskussionen der vergangenen Wochen ernst.
       Jetzt sei Buschmann gefragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
       
       Es wird diskutiert, etwa Details zur Wahl und Amtszeit von
       Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz
       festzuschreiben. So könnte verhindert werden, dass Richter nach einem
       Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.
       Grund für diese Überlegungen ist die Sorge vor dem wachsenden Einfluss
       extremer Parteien in Deutschland. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine
       Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag nötig – die Union müsste
       also mitmachen.
       
       ## Erste Gespräche geplatzt
       
       Die Union hatte im Februar erste Gespräche mit der Erklärung beendet, sie
       sehe keinen zwingenden Bedarf für die von der Ampelkoalition angestrebte
       Verfassungsänderung. Später zeigte sich Merz offen für weitere
       Diskussionen.
       
       Konstantin von Notz, in der Grünen-Bundestagsfraktion verantwortlich für
       Innenpolitik, freute sich über die neue Gesprächsbereitschaft: „Wie
       begrüßen ausdrücklich, dass die Union an den Verhandlungstisch zurückkehrt
       und das Bundesministerium für Justiz einen ersten Regelungsvorschlag
       gemacht hat“, sagte von Notz. Man freue sich auf zügige und konstruktive
       Gespräche, denn der „Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor
       antidemokratischer Einflussnahme ist dringend notwendig“.
       
       28 Mar 2024
       
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