# taz.de -- CDU-Politiker über Polizeiarbeit: „Neue Option, Kriminelle zu fassen“
       
       > Jahrelang fahndete die Polizei erfolglos nach Ex-RAF-Terrorist:innen.
       > CDU-Politiker Thorsten Frei fordert Systeme zur Gesichtserkennung für die
       > Polizei.
       
 (IMG) Bild: Ein Nachteil der Gesichtserkennung: Auch unschuldige Personen könnten ins Raster geraten
       
       taz: Herr Frei, als die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette [1][vor
       drei Wochen verhaftet wurde], sprach die niedersächsische Innenministerin
       Daniela Behrens von einem Meilenstein der Kriminalgeschichte. Sie sind
       nicht ganz so begeistert. Warum?
       
       Thorsten Frei: Die Polizei hat gute Arbeit geleistet. Aber die
       Wirkmächtigkeit der Polizei hängt von ihrem Werkzeugkasten ab. Der Fall
       „Daniela Klette“ hat gezeigt, dass der Polizei wichtige Instrumente fehlen.
       Ein Journalist hat innerhalb kürzester Zeit über eine
       Gesichtserkennungssoftware entscheidende Fotos und Spuren von Daniela
       Klette [2][im Internet gefunden], der Polizei ist das untersagt. Das
       hinterlässt bei mir persönlich ein ungutes Gefühl. Wir dürfen nicht
       vergessen: Daniela Klette war gefährlich, sie hatte Kriegswaffen in ihrem
       Besitz. Hätte die Polizei sie früher gefasst, wäre das ein hoher Gewinn an
       Sicherheit gewesen.
       
       Der Journalist benutzte die Software PimEyes, soll die Polizei das auch
       dürfen? 
       
       Ich persönlich hätte damit kein Problem. Aber selbstverständlich müsste man
       zunächst die rechtlichen Gegebenheiten prüfen.
       
       PimEyes vergleicht ein Foto, im Fall von Klette das Fahndungsfoto, mit
       allen verfügbaren Fotos im Internet, an denen das Unternehmen keine Rechte
       hat – was Datenschützer kritisieren. Die Polizei kann bereits
       Gesichtserkennung mit ihrer Inpol-Datenbank nutzen, dort auf 5 bis 6
       Millionen gespeicherte Fotos von Straftätern zurückgreifen. Das reicht
       Ihnen nicht? 
       
       Es geht mir nicht um die Daten von PimEyes. Meine Kritik richtet sich
       zuallererst gegen die Untätigkeit der Ampel. Sie weigert sich, die
       bestehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kriminalität, Extremismus und
       Terrorismus auszuschöpfen. Der gerade beschlossene europäische „AI-Act“
       eröffnet neue Optionen, um Schwerkriminelle zu fassen. Diese Möglichkeiten
       sollten wir nutzen.
       
       Der AI-Act der EU regelt erstmals Künstliche Intelligenz und verbietet
       Echtzeitüberwachung grundsätzlich als „unannehmbares Risiko“. Erlaubt sind
       nur wenige Ausnahmen bei schweren Straftaten. 
       
       Genau diese Ausnahmen sind wesentlich und wichtig. Die Ampel will diese
       Ermittlungsmethoden zum Schaden unserer Sicherheit nicht nutzen. Das ist zu
       kritisieren. Wir sprechen im Übrigen nicht über ein gänzlich neues Thema.
       
       Es gab bereits 2017/2018 einen [3][Pilotversuch zur biometrischen
       Gesichtserkennung] am Bahnhof Berlin-Südkreuz, der sehr erfolgreich
       verlaufen ist. Wenn man unterschiedliche Systeme zur Gesichtserkennung
       kombinierte, kam man schon damals zu der sehr, sehr geringen
       Falschtrefferrate von 0,00018 Prozent Das heißt: Auf eine Million Abgleiche
       waren zwei Falschtreffer zu verzeichnen. Wir sollten diese Technik deshalb
       an Kriminalitätsschwerpunkten einsetzen.
       
       Das Pilotprojekt verglich Echtzeitfotos mit Fotos einer Polizeidatei. Wie
       erfolgreich es war, da gehen die Einschätzungen sehr auseinander. Der Chaos
       Computer Club sprach von geschönten Ergebnissen. Der
       Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnte, das Projekt gefährde die
       Anonymität im öffentlichen Raum, die Software genüge den Ansprüchen „bei
       Weitem nicht“. 
       
       Ihr Einsatz ist grundrechtssensibel, aber verfassungsrechtlich möglich. Die
       Daten des Abgleichs werden umgehend aus dem System gelöscht, wenn sie nicht
       zur gesuchten Zielpersonen passen. Die biometrische Gesichtserkennung wäre
       ein wichtiges Instrument, nicht nur im Bereich der Strafverfolgung, sondern
       auch der präventiven Polizeiarbeit.
       
       Es bliebe ein Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung, denn in der
       konkreten Situation würden alle gefilmt. Und die Software macht eben auch
       Fehler: Personen würden unschuldig ins Raster geraten – was etwa bei
       Terrorvorwürfen schwere Folgen haben kann. 
       
       Natürlich sind Fehler schwerwiegend, aber solche Fehler geschehen auch ohne
       den Einsatz dieser Technologie. So wurden auch bei der jüngsten Suche nach
       RAF-Terroristen Personen festgenommen, überprüft und dann wieder
       freigelassen. Dagegen würde die Software die erfassten Gesichter lediglich
       mit einer klar definierten Referenzdatenbank der Polizei abgleichen.
       Darüber hinaus wollen wir diese Technik nur an Kriminalitätsschwerpunkten
       und nur zur Verfolgung von gewichtigen Straftaten einsetzen. Das Raster
       bliebe entsprechend klein. Der Eingriff in die informationelle
       Selbstbestimmung wäre gering und vertretbar.
       
       Das Südkreuz-Projekt haben weder der damalige CSU-Innenminister Seehofer
       noch seine SPD-Nachfolgerin Faeser umgesetzt. 
       
       Weil es keine parlamentarischen Mehrheiten dafür gab. Es war auch in der
       Großen Koalition mit der SPD nicht durchsetzbar.
       
       Auch Gerichte aber urteilten wiederholt streng zu Massendatenprojekten für
       die Polizei: Der EuGH kassierte weitgehend die Vorratsdatenspeicherung, das
       Bundesverfassungsgericht erklärte die Datenanalysesoftware der Polizei in
       Hamburg und Hessen für verfassungswidrig. 
       
       Aber auch da bleiben Spielräume. Das Referenzurteil ist die automatisierte
       Kennzeichenerfassung, die unter strengen Bedingungen zugelassen wurde. Das
       zeigt: Es ist primär eine politische Frage und weniger eine rechtliche.
       
       Im Fall Daniela Klette war es aber letztlich polizeiliche Handarbeit, die
       zur Festnahme geführt hat. Müsste diese nicht gestärkt werden? 
       
       Man muss für unsere Sicherheit das Eine tun, ohne das Andere zu lassen. Ich
       glaube, dass wir an allen drei Stellschrauben drehen müssen: Erstens
       genügend Polizeibeamte. Zweitens eine gut ausgestattete Polizei. Und
       drittens braucht die Polizei das rechtliche Handwerkszeug, mit dem sie ihre
       Aufgaben erfüllen kann.
       
       Einige Hinterbliebene der RAF-Opfer haben angesichts der Festnahme von
       Daniela Klette noch einmal formuliert, dass ihnen die Aufklärung der Morde
       wichtiger ist als die Verurteilung der Täter. Es gab in der Vergangenheit
       verschiedene Vorstöße, die für frühere RAF-Mitglieder Strafrabatte oder gar
       Straffreiheit vorschlugen, wenn sie ihr Wissen offenlegen. Wären Sie dafür,
       ein solches Angebot zu erneuern? 
       
       Wir wissen gar nicht, ob Daniela Klette zur Aufklärung der Morde der
       dritten Generation der RAF beitragen kann, inwieweit sie beteiligt und
       eingebunden war. Bisher haben Mitglieder der RAF, bis auf ganz, ganz wenige
       Ausnahmen, nicht zur Aufklärung beigetragen. Die „Solidarität“
       untereinander ist offenbar sehr groß, und ich weiß nicht, inwieweit es
       überhaupt eine Bereitschaft gibt, mit der eigenen Vergangenheit
       aufzuräumen.
       
       Wäre eine Offensive von staatlicher Seite sinnvoll, um das herauszufinden? 
       
       Nein, ganz sicher nicht. Es geht bei Daniela Klette um versuchten Mord, und
       Mord verjährt nicht. Deswegen muss man mit den Instrumenten der Justiz
       arbeiten, die es gibt.
       
       Verstehen Sie [4][die Perspektive der Angehörigen]? 
       
       Wir sollten immer auch die Perspektive der Opfer einnehmen und bedenken.
       Aber das ist nicht der Kern des Strafrechts. Im Zuge einer Güterabwägung
       sind die Interessen der Rechtsgemeinschaft höher zu bewerten als die des
       Einzelnen.
       
       21 Mar 2024
       
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