# taz.de -- EU-Lieferkettengesetz kommt: Das letzte Glied einer langen Kette
       
       > Eine Mehrheit im EU-Parlament für die Richtlinie scheint sicher. Sie
       > verspricht mehr Rechte für die Beschäftigten in Fabriken und auf
       > Plantagen – weltweit.
       
 (IMG) Bild: Textilarbeiter:innen in Gazipur, Bangladesch, im Februar
       
       Nach längerem Hin und Her scheint die [1][Lieferketten-Richtlinie der
       Europäischem Union auf gutem Weg zu sein]. Warum ist das wichtig? 
       
       Wenn sie sich für sozialen und ökologischen Fortschritt interessieren,
       können Verbraucher:innen bald etwas beruhigter einkaufen. Denn die Lage
       der Beschäftigten in den weltweiten Zulieferfabriken und auf den Plantagen
       des Südens dürfte sich in einigen Jahren wohl etwas verbessern. Es ist
       nicht unwahrscheinlich, dass die Löhne steigen, weniger schulpflichtige
       Kinder Kaffeebohnen pflücken und die Wasserverschmutzung im Umkreis von
       Bergwerken abnimmt. Andererseits könnten Produkte wie Textilien oder
       Lebensmittel dadurch in hiesigen Geschäften aber auch um einige Cent oder
       Euro teurer werden. Diese Folgen sind zu erwarten, weil die EU kurz davor
       ist, ihre Richtlinie für Unternehmensverantwortung zu beschließen. Große
       Firmen in der EU wären dann verpflichtet, sich um die sozialen und
       ökologischen Menschenrechte der Beschäftigten ihrer weltweiten Zulieferer
       zu kümmern. Dann müssten hiesige Auftraggeber wie beispielsweise Edeka, H&M
       oder VW aktiv dafür sorgen, dass es bei den Zulieferern nicht zu Kinder-
       und Zwangsarbeit kommt, Mindestlöhne gezahlt werden, Mindesturlaub gewährt
       wird, die Beschäftigten unabhängigen Gewerkschaften beitreten können und
       Agrarkonzerne das Land benachbarter Bauern nicht vergiften. Ein solches
       Gesetz galt bisher zwar schon in Deutschland, aber nicht europaweit.
       
       Warum wurde das nötig? 
       
       Die Globalisierung seit den 1980er Jahren führte dazu, dass deutsche und
       europäische Unternehmen ihre Herstellung in der Heimat reduzierten oder
       beendeten und mehr Produkte in aller Welt in Auftrag gaben. In den neuen
       Zulieferfabriken vor allem Asiens waren und sind die Arbeitsbedingungen
       jedoch schlechter als in Europa. Von diesem Kostenvorteil profitieren auch
       die hiesigen Konsument:innen in Gestalt günstiger Preise. Das gilt für
       Textilien aus Bangladesch ebenso wie für Medikamente aus Indien und
       Smartphones oder Autoteile aus China.
       
       Was steht in der Lieferketten-Richtlinie? 
       
       Die Unternehmen müssen die menschenrechtlichen Risiken bei ihren
       Lieferanten analysieren, sie möglichst ausschließen, eingetretene Schäden
       ausgleichen und darüber teilweise auch öffentlich berichten. Tragen sie
       eine Mitverantwortung für Schäden, haften sie und können vor europäischen
       Gerichten auf Schadenersatz verklagt werden. Außerdem sollen sie
       Beschwerdemechanismen einrichten, damit die Beschäftigten der Zulieferer
       ihre Probleme bei den Auftraggebern zu Gehör bringen können. Staatliche
       Behörden wachen darüber, dass die Firmen die Richtlinie einhalten.
       Grundsätzlich gilt das für EU-Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und 450
       Millionen Euro Jahresumsatz, ebenso außereuropäische, die einen
       entsprechenden Umsatz in Europa erwirtschaften.
       
       Warum wurde monatelang diskutiert? 
       
       Nach jahrelangen Verhandlungen hatten EU-Kommission, Mitgliedstaaten (auch
       die Bundesregierung) und das EU-Parlament im vergangenen Dezember einen
       Kompromiss ausgehandelt. [2][Dann kam die FDP auf die Idee, alles nochmal
       infrage zu stellen]. Bundesfinanzminister Christian Lindner und
       Justizminister Marco Buschmann beriefen sich auf Organisationen wie den
       Industrieverband BDI, die die Richtlinie ablehnten, weil sie angeblich
       viele Firmen überfordere. So wurde drei Monate weiter diskutiert, um einen
       neuen Kompromiss zu finden, der eine Mehrheit bekommen würde. Trotz
       deutscher Enthaltung. Das hat vor einer Woche grundsätzlich geklappt –
       allerdings um den Preis einer Abschwächung.
       
       Was wurde geändert? 
       
       Eigentlich hatte man sich darauf geeinigt, dass hiesige Firmen ab 500
       Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz einbezogen werden. Nun
       soll die Untergrenze bei 1.000 Leuten und 450 Millionen Euro liegen. Und
       das erst sieben Jahre nach dem Beschluss, also vielleicht ab 2031. In der
       Zwischenzeit gilt die Richtlinie erst mal nur für große Firmen ab 5.000
       Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Dann sinkt die Untergrenze
       Jahr für Jahr ab, bis sie bei Firmen mit 1.000 Leuten angelangt ist.
       Schließlich werden nur gut 5.000 europäische Unternehmen direkt betroffen
       sein, nicht mehr gut 16.000, wie ursprünglich geplant.
       
       Werden die Firmen tatsächlich überfordert? 
       
       Die Richtlinie wird viele Firmen zusätzliches Geld kosten. Wenn zum
       Beispiel ein Textilzulieferer in Bangladesch den Lohn erhöht, kann sich das
       im Preis niederschlagen. Die hiesigen Unternehmen haben auch zusätzliche
       Arbeit, weil sie die neuen Qualitätsanforderungen umsetzen, also etwa
       Beschwerden von Beschäftigen der Lieferanten beantworten müssen. Vielleicht
       sind ein, zwei neue Stellen im Betrieb nötig. Doch den größten Teil der
       regelmäßigen Überprüfungen werden automatisierte Rechercheverfahren
       erledigen, die die im Internet zugänglichen Informationen scannen. Eine
       Intervention des einzelnen Auftraggebers wird wohl nur in Einzelfällen
       nötig sein. Wobei all das für kleine europäische Firmen schwieriger sein
       kann als für große. [3][Manche Unternehmen sagen, dass sie mit der
       Richtlinie zurechtkommen werden], andere kritisieren sie.
       
       Wofür braucht Deutschland ein eigenes Gesetz? 
       
       Manche Länder waren schneller als die EU. Unter anderem Frankreich,
       Großbritannien, die Niederlande und Norwegen haben schon eigene
       Lieferkettengesetze – Deutschland auch. Dieses sei nun überflüssig und
       könne „aufgehoben“ werden, fordert Lindner. Er verkennt, dass Deutschland
       die kommende Richtlinie in nationales Recht übertragen muss. So sind
       Bundestag und Regierung verpflichtet, die strengere Regelung im deutschen
       Recht zu verankern. Das bereits existierende Gesetz ist dafür der richtige
       Ort.
       
       Ist die Richtlinie endgültig beschlossen? 
       
       Mit einiger Wahrscheinlichkeit stimmt das EU-Parlament am 24. April
       endgültig zu. Nachdem der Rechtsausschuss kürzlich bereits „Ja“ sagte,
       scheint die Mehrheit sicher. Fraglich jedoch ist, ob dann bereits die von
       Fachleuten abgesegneten Übersetzungen in alle EU-Sprachen vorliegen. Wenn
       nicht, mag nach der EU-Wahl im Juni eine weitere Abstimmung in der nächsten
       Legislatur notwendig werden. Das könnte der neuen Mehrheit und den
       Gegner:innen noch einmal einen Hebel in die Hand geben, die Richtlinie
       zu ändern – wenngleich das sehr unüblich wäre.
       
       23 Mar 2024
       
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