# taz.de -- Lieferkettengesetz in Europa: Die Schweiz liefert nicht
       
       > Die EU hat bald ein Lieferkettengesetz – die Schweiz hinkt hinterher. Nun
       > soll eine Volksinitiative Schweizer Großkonzerne in die Pflicht nehmen.
       
 (IMG) Bild: Die Schweizer Initiative aus dem Jahr 2020 ist an den Kantonen gescheitert. Jetzt kommt ein neuer Anlauf
       
       Berlin taz | Bald hat ganz Europa [1][ein Lieferkettengesetz], es braucht
       nur noch die Zustimmung des EU-Parlaments am 24. April, und die gilt als
       wahrscheinlich. Damit werden große Firmen künftig verpflichtet sein, sich
       um die sozialen und ökologischen Menschenrechte der Beschäftigten ihrer
       weltweiten Zulieferer zu kümmern – in ganz Europa. Ganz Europa? Nein! Ein
       reiches Land im Herzen des Kontinents kennt solche
       Unternehmensverantwortung nicht: die Schweiz. Doch das könnte sich nun
       ändern.
       
       Die Schweizer:innen hatten im November 2020 mit 50,7 Prozent hauchdünn
       [2][für die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative gestimm]t. Doch die
       bei einer Volksinitiative in der Schweiz ebenfalls notwendige Zustimmung
       einer Mehrheit der Kantone wurde nicht erreicht. Die Initiative forderte,
       dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und internationale
       Umweltstandards auch außerhalb der Schweiz zu respektieren haben – ein
       Schweizer Lieferkettengesetz.
       
       Die EU-Richtlinie ist, was Umwelt- und Klimaschutz betrifft, im Vergleich
       zur gescheiterten Konzernverantwortungsinitiative in der Schweiz weiter
       gefasst. Bezüglich der Mindestgröße der betroffenen Unternehmen ging das
       Schweizer Vorhaben jedoch weiter als jenes der EU.
       
       Vor der Abstimmung hatte eine orangefarbene Welle die Schweiz erfasst.
       Orangefarbene Fahnen, die für die Initiative warben, hingen an
       Gartenzäunen, Fenstern und Balkonen. Bei den Regeln für Schweizer Firmen
       sollte es keinen Schweizer Alleingang geben, sondern ein „international
       abgestimmtes“ Vorgehen. Das war das wichtigste Argument der Schweizer
       Regierung gegen die Volksinitiative zur Konzernverantwortung – obschon es
       praktisch in allen europäischen Staaten schon solche Gesetze gab.
       
       ## Keine Sanktionen
       
       In der Folge trat 2022 ein Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft, der
       weniger weit ging als die Initiative. Dieser enthält Berichtspflichten und
       zusätzliche Sorgfaltspflichten in einzelnen Bereichen wie Kinderarbeit. Bei
       Verstößen drohen keine Sanktionen.
       
       Diese „Reporting“-Pflicht stützt sich auf eine EU-Regelung, die schon seit
       2014 gilt. 2022 wurden die Vorgaben in der EU nochmals verschärft. Obwohl
       die EU schon bald ein Lieferkettengesetz haben dürfte, plant die Schweiz
       erst einmal nur eine Angleichung an die verschärfte „Reporting“-Pflicht der
       EU von 2022. Eine Einführung eines Lieferkettengesetzes ist nicht geplant.
       Heißt: Ab diesem Jahr müssen Schweizer Unternehmen erstmals über das
       Vorjahr berichten – nach den alten EU-Vorgaben von 2014.
       
       Davon ist wohl wenig zu erwarten. Die EU-Kommission erarbeitete bereits
       2020 eine Studie, die die Wirksamkeit der Berichterstattungspflicht
       untersucht hat. Sie fasste das Resultat so zusammen: „Die Ergebnisse
       zeigen, dass freiwillige Maßnahmen zur Bekämpfung von
       Menschenrechtsverletzungen, Umwelt- und Klimaschäden durch Unternehmen,
       obwohl sie durch die Berichterstattung gefördert werden, nicht zu den
       notwendigen Verhaltensänderungen geführt haben.“
       
       ## Aktiv dafür sorgen, dass Mindestlöhne gezahlt werden
       
       Darum erarbeitete die EU eine Lieferkettenrichtlinie, die mit dem
       wahrscheinlichen Ja des EU-Parlaments am 24. April beschlossen werden
       dürfte. Dann müssten hiesige Auftraggeber aktiv dafür sorgen, dass es bei
       den Zulieferern nicht zu Kinder- und Zwangsarbeit kommt, Mindestlöhne
       gezahlt werden, Mindesturlaub gewährt wird, die Beschäftigten unabhängigen
       Gewerkschaften beitreten können und Agrarkonzerne das Land benachbarter
       Bauern nicht vergiften. Ein solches Gesetz galt bisher zwar schon in
       Deutschland und in anderen Staaten, aber nicht europaweit.
       
       In der Schweiz stehen gleich mehrere große Konzerne immer wieder wegen
       Menschenrechtsverletzungen und der Verursachung von Klimaschäden in der
       Kritik. So gibt es Berichte über den Rückversicherer Swiss Re, der in
       Brasilien illegal abgeholztes Agrarland versichern soll, über die
       schmutzigen Methoden beim Kohleabbau einer Zuger Rohstoffgruppe in Borneo
       oder darüber, wie Nestlé zusammen mit dem Schweizer Wirtschaftsministerium
       gegen die mexikanische Gesundheitspolitik vorgeht.
       
       Das Schokoladenunternehmen Lindt & Sprüngli soll in Ghana nur lückenhaft
       die Kinderarbeit auf den Kakao-Plantagen überwachen, und in Kolumbien und
       Peru wird dem Rohstoffkonzern Glencore „ein giftiges Erbe“ zur Last gelegt.
       Die Liste ließe sich fortsetzen.
       
       ## Schweizer Unternehmen müssen mit Auswirkung rechnen
       
       Doch bleibt die Schweiz vom neuen EU-Lieferkettengesetz, das solche
       Missstände verhindern könnte, wirklich verschont? Tatsächlich wird das
       Gesetz auch für große Unternehmen aus Drittstaaten gelten, also auch für
       Schweizer Unternehmen, die in der EU einen Jahresumsatz von mindestens 450
       Millionen Euro erzielen. Als Zulieferer großer Firmen könnten auch kleine
       und mittlere Unternehmen aus der Schweiz betroffen sein.
       
       Eine Studie des Basler Beratungsbüros BSS und des deutschen Öko-Instituts
       im Auftrag der Schweizer Regierung zeigt, dass Schweizer Unternehmen „mit
       erheblichen Auswirkungen rechnen müssen – und zwar unabhängig davon, ob die
       Schweiz die EU-Regeln übernimmt oder nicht.“
       
       Insgesamt würden rund 160 bis 260 Schweizer Unternehmen direkt unter die
       Drittstaatenregelung der neuen EU-Richtlinie fallen. Weitere zehntausende
       Schweizer Firmen würden mittelbar betroffen sein. So jedenfalls lautete die
       Schätzung, bevor das Gesetz in diesem Jahr in der EU [3][auf Druck der
       deutschen FDP deutlich entschärft] wurde.
       
       Allerdings dürften wohl auch mit der neuen Fassung einige Schweizer
       Unternehmen betroffen sein. Zwar seien „positive Auswirkungen auf
       Nachhaltigkeit und Schutz der Menschenrechte plausibel, aber mit großen
       Unsicherheiten behaftet“, heißt es in der Studie. Doch für viele
       Unternehmen könnten „teils enorme Kosten und Haftungsrisiken entstehen“.
       
       ## Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt
       
       Diese seien zu wenig darauf vorbereitet. Das Justiz- und das
       Wirtschaftsministerium der Schweiz teilten mit, man werde die Studie des
       Basler Beratungsbüros und des Öko-Instituts aktualisieren lassen, sobald
       die EU das Lieferkettengesetz definitiv verabschiedet habe. Nach einer
       „vertieften Analyse und unter Beobachtung, wie die Mitgliedstaaten der EU
       die Richtlinie umsetzen“, werde die Schweizer Landesregierung über das
       weitere Vorgehen entscheiden. Heißt: Die Regierung will erst mal beobachten
       und abwarten.
       
       Angesichts des erforderlichen Umsatzes von 450 Millionen Euro in der
       Europäischen Union sind viele Schweizer Unternehmen nicht vom
       EU-Lieferkettengesetz betroffen. Darum macht die Koalition für
       Konzernverantwortung, der Nachfolgeverein der Organisation hinter der 2020
       gescheiterten Konzernverantwortungsinitiative, weiter: „Es braucht ein
       Schweizer Gesetz, das sicherstellt, dass Betroffene von
       Menschenrechtsverletzungen am Konzernsitz in der Schweiz Schadenersatz
       einfordern können“, sagt Isabelle Bamert, die im Vorstand der Organisation
       sitzt. Das Gesetz soll sich daran orientieren, wie es bald in der EU
       geregelt sein wird, wo Unternehmen, falls sie eine Mitverantwortung für
       Schäden tragen, vor europäischen Gerichten verklagt werden können.
       
       Das EU-Lieferkettengesetz sei ein wichtiger Schritt, damit Konzerne die
       Menschenrechte einhalten und die Umwelt nicht zerstören, sagt Bamert: „Für
       uns ist klar, dass wir nach finaler Verabschiedung der EU-Richtlinie auch
       in der Schweiz einen neuen Anlauf starten.“ Es dürfe nicht dazu kommen,
       dass die Schweiz das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung
       werde. Schon diesen Sommer könnte es so weit sein: Eine neue
       Volksinitiative wird lanciert, die sich an der EU-Regulierung orientiert.
       
       Doch warum sollte es beim zweiten Anlauf klappen? Meinungsumfragen zeigten,
       dass die Bevölkerung in der Schweiz ein Konzernverantwortungsgesetz
       unterstütze, sagt Bamert. In der Tat wird das Argument des „Schweizer
       Alleingangs“ nach Inkrafttreten der Lieferkettenrichtlinie in der EU nicht
       mehr haltbar sein.
       
       21 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Carlo Mariani
       
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