# taz.de -- Entschädigung für Homosexuelle: Frankreich gibt Justizopfern Geld
       
       > In Frankreich können diskriminierte Homosexuelle jetzt auf Entschädigung
       > hoffen. Die Nationalversammlung hat dazu einen Gesetzentwurf angenommen.
       
 (IMG) Bild: Noch bis 1982 wurden Homosexuelle in Frankreich strafrechtlich diskriminiert
       
       Paris AFP | Homosexuelle, die in Frankreich wegen ihrer sexuellen Identität
       vor 1982 diskriminiert wurden, haben Aussicht auf Entschädigung. Die
       Nationalversammlung verabschiedete in der Nacht zum Donnerstag in erster
       Lesung einstimmig einen entsprechenden Gesetzentwurf.
       
       Justizminister Éric Dupond-Moretti bat die Opfer des von 1942 bis 1982
       geltenden Strafrechts gegen Homosexuelle um Verzeihung. „Es ist an der
       Zeit, die Homosexuellen in Frankreich um Vergebung zu bitten, die 40 Jahre
       lang diese Unterdrückung erlebt haben“, sagte er.
       
       Er räumte ein, dass die finanzielle Entschädigung nicht einfach umzusetzen
       sei. „Für manche Menschen wird es nicht einfach sein, dies nachzuweisen“,
       betonte er. Das Gesetz, das nun wieder an den Senat zurückgeht, müsse so
       formuliert sein, dass es keine Enttäuschungen auslöse.
       
       Das Strafrecht gegen Homosexuelle war in Frankreich 1942 unter der
       Vichy-Regierung von Philippe Pétain eingeführt und seitdem mehrfach
       verändert worden. Erst der sozialistische Präsident François Mitterrand
       ließ die diskriminierenden Vorschriften 1982 abschaffen. Seit 2013 können
       homosexuelle Paare in Frankreich heiraten.
       
       In Deutschland waren strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlich
       homosexueller Handlungen 2017 aufgehoben worden. Die Betroffenen haben
       [1][Anspruch auf Entschädigung]. Sie können noch bis 2027 einen
       entsprechenden Antrag einreichen. Einvernehmliche [2][homosexuelle
       Handlungen] waren von 1945 bis 1994 nach den damaligen
       Strafrechtsparagrafen 175 in der Bundesrepublik und 151 in der DDR unter
       Strafe gestellt.
       
       Die Verurteilten können eine Entschädigung beantragen, die 3.000 Euro je
       aufgehobener Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr in Haft
       beträgt. Seit März 2019 gilt eine zusätzliche Richtlinie, die es auch
       Verfolgten ohne Urteil möglich macht, eine einmalige Entschädigung für die
       [3][negativen Beeinträchtigungen] – beispielsweise einen Jobverlust – zu
       beantragen.
       
       7 Mar 2024
       
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