# taz.de -- Ermittlungen nach Angriff auf Neonazis: Karlsruhe übernimmt Budapest-Fall
       
       > Zehn Deutsche werden gesucht. Nun hat die Bundesanwaltschaft das
       > Verfahren an sich gezogen – und könnte eine Auslieferung verhindern.
       
 (IMG) Bild: Protestierende gegen den rechtsextremen „Tag der Ehre“ in Budapest im Februar 2023
       
       Berlin taz | Die Ermittlungen gegen [1][zehn gesuchte deutsche Linke], die
       vor einem Jahr in Budapest Teilnehmende eines rechtsextremen Aufmarschs
       angegriffen haben sollen, nehmen eine neue Wendung. Am Freitagabend
       bestätigte die Bundesanwaltschaft, dass sie das Verfahren zu den Angriffen
       an sich gezogen hat. Eine Auslieferung der Betroffenen nach Ungarn – wenn
       sie denn festgenommen würden – wird damit unwahrscheinlicher.
       
       Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte der taz, dass das
       Verfahren übernommen wurde. Der Vorwurf laute auf Mitgliedschaft in einer
       kriminellen Vereinigung. Weitere Auskünfte wollte die Sprecherin nicht
       erteilen. Zuerst hatten NDR und WDR berichtet.
       
       Die oberste Strafverfolgungsbehörde soll gegen einige der Betroffenen aber
       auch wegen Angriffen in Deutschland ermitteln. So war im Frühjahr 2022 in
       Erfurt eine Verkäuferin [2][in einem Geschäft der rechtsextremen Modemarke
       Thor Steinar überfallen worden]. Ein Jahr später wurden in der Stadt zwei
       Rechtsextreme attackiert und schwer verletzt.
       
       Bei den Angriffen von Budapest im Februar 2023 wiederum waren neun
       Rechtsextreme rund um den internationalen Szeneaufmarsch „Tag der Ehre“
       [3][von Vermummten attackiert und teils schwer verletzt worden]. Seitdem
       suchten ungarische Behörden nach den zehn deutschen Linken, auch öffentlich
       mit Namen und Fotos.
       
       ## Auslieferung wird nun unwahrscheinlicher
       
       Zugleich hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein sogenanntes
       Spiegelverfahren geführt und die Soko Linx des sächsischen LKA nach den
       Gesuchten fahnden lassen. Im Dezember sprachen die Strafverfolgungsbehörden
       von einem ersten Fahndungserfolg, in Berlin war die [4][nichtbinäre
       Thüringer*in Maja T.] festgenommen worden. Sie sitzt seitdem in U-Haft.
       Das Kammergericht Berlin will demnächst entscheiden, ob hier einem
       Auslieferungsantrag Ungarns stattgegeben wird.
       
       Sven Richwin, Anwalt von Maja T., bestätigte der taz, dass auch das
       Verfahren seine*r Mandant*in nun von der Bundesanwaltschaft übernommen
       wurde. „Genauere Begründungen liegen uns noch nicht vor. Aber wir gehen
       davon aus, dass ein Strafverfahren in Deutschland ein Bewilligungshindernis
       für eine Auslieferung darstellt.“ Mit der Übernahme der Ermittlungen durch
       die Bundesanwaltschaft habe das Verfahren den reinen Status eines
       Spiegelverfahrens verlassen, so Richwin.
       
       Mehrere Anwälte der wegen der Budapest-Angriffe Gesuchten hatten zuletzt
       [5][vor einer Auslieferung nach Ungarn gewarnt]. Die Haftbedingungen dort
       seien miserabel, ein faires Verfahren unter der Orbán-Regierung nicht zu
       erwarten. Es drohten überzogene Strafen.
       
       Die Anwälte erklärten auch, dass mehrere der Gesuchten bereit seien,
       [6][sich zu stellen] – wenn sie in Deutschland eine Zusage bekämen, nicht
       nach Ungarn ausgeliefert zu werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden
       soll hier aber zusätzlich Geständnisse eingefordert haben. Das lehnen die
       Gesuchten ab – sie pochen auf die Unschuldsvermutung und ihre prozessualen
       Rechte.
       
       Bereits direkt nach den Angriffen in Budapest waren zwei Linke aus Berlin
       und eine Italienerin festgenommen worden. Der Berliner Tobias E. war in
       einem ersten Prozess im Januar bereits zu einer [7][Haftstrafe von drei
       Jahren verurteilt worden], nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte. Die
       beiden anderen bestritten die Vorwürfe, ihr Prozess läuft weiter. Für
       Empörung sorgte, dass die Italienerin im Saal in Ketten an Händen und Füßen
       vorgeführt wurde. In einem Brief aus der Haft hatte sie über Bettwanzen,
       spärliche Nahrung und einen über Wochen untersagten Kontakt zu ihrer
       Familie geklagt.
       
       2 Mar 2024
       
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